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Online-Verleumdung: Zwei Jahre für den "Lehrer H."Das Basler Strafgericht sprach heute Freitagabend sein Urteil im Fall eines äusserst gravierenden Falls von Internet-Stalking: Ein heute 54-jähriger ex-Lehrer wurde zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.Basel, 6. Februar 2015Das Gericht sprach den früher im Basler Brunnmatt-Schulhaus tätigen "Lehrer H." (so sein Pseudonym) wegen Verleumdung, falscher Anschuldigung und harter Pornografie schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Ausserdem muss er eine Parteientschädigung von 8'900 Franken an Regierungsrat Christoph Eymann, die Verfahrenskosten in Höhe von 41'300 Franken und eine Urteilsgebühr von 6'000 Franken zahlen. Im Falle einer Berufung oder einer schriftlichen Urteilsbegründung werden nochmals 9'000 Franken fällig. Weiterführende Links: |
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