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Ambulanz-Sirene statt Kloster-GlockenDer Wallfahrtsort Metzerlen-Mariastein verweigert einem Beinbruch-Opfer den Schadenersatz Von Peter Knechtli Der Basler Anwalt Claude Schönthal stürzte auf Glatteis vor dem Kloster Mariastein und brach sich das Bein. Jetzt weigert sich der Wallfahrtsort, das Opfer für seinen Schaden angemessen zu entschädigen - mit Argumenten auf dünnem Eis. Wieviel Glatteis darf ein Wallfahrtsort seinen Gästen zumuten? Vordergründig ist es ein erbitterter Streit um Geld, aber letztlich geht es um die Frage von Anstand und Moral eines Dorfes, dessen Klosterkirche als Wallfahrtort zu den bedeutendsten Vermittlern christlicher Werte dieses Landes zählt. 3. März 2008
Haftpflichtrecht
Beinbruch-Opfer Claude Schönthal beruft sich in seiner Forderung an die Gemeinde auf die Haftpflichtregelung in Artikel 58 des Obligationsrechts (Werkeigentümerhaftung): "Verhalten der Gemeinde ist eine Sauerei" Das Verhalten der Gemeinde Metzerlen-Mariastein finde ich eine Sauerei. Sie sollte besser ihren Verpflichtungen beim Winterdienst nachkommen, als einen derartigen und unverständlichen Widerstand gegenüber dem Opfer zu leisten.
Zu erwarten wäre eine öffentliche Entschuldigung, auch bei Gestürzten ohne Verletzungen. Schliesslich zahlen wir unsere Steuern auch für den Lohn der Gemeineangestellten. Silvia Achermann, Mumpf "Ich hätte vielleicht Münchenstein verklagen sollen" Mich erinnert dieser Artikel spontan an den McDonalds-Fall mit dem heissen Kaffee - nur dass sich dort ganz Europa über das prozesswütige Amerika lustig gemacht haben. Und daran, dass ich vielleicht die Gemeinde Münchenstein hätte verklagen sollen, als ich diesen Winter mit dem Velo auf einem ihrer Velowege eine Spirale runter zu Fall kam und dabei (zum Glück nur) meine neugekaufte Jacke zerrissen wurde. Also: Wieviel von Mündigkeit und Selbstverantwortung hält denn dieser gefallene Anwalt? Urs Lehmann, Basel |
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