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Wenn Jung-Frauen plötzlich Kinder kriegenPlötzlich ist das "Später" jetzt: Bei ungewollten Teenie-Schwangerschaften fehlt es nicht an Aufklärung, aber an Anwendung Von Elsbeth Tobler Selbst noch fast ein Kind – und schwanger. Ungewollt. Eine Teenager-Schwangerschaft stürzt die Betroffenen in eine tiefe Krise. Teils noch minderjährig, müssen sie eine schwere Entscheidung treffen: Austragen, Abbruch oder Freigabe zur Adoption? Ärzte und Sexualpädagogen betreuen – und stellen fest: Eine entwicklungsbegleitende und frühe Aufklärung, Bildung und Perspektiven sind wichtige Barrieren gegen ungewollte Schwangerschaften. Tina* ist wie gelähmt: 14 Jahre alt, erfährt die Schülerin aus Zürich von ihrer Ärztin, dass sie in der siebten Woche schwanger sei. Ihr Freund reagiert wie viele minderjährige Väter: Er zieht sich zurück. Ihre Eltern sind noch ahnungslos. Schwangerschaft – eigentlich ein Grund zur Freude. Doch für Tina bricht eine Welt zusammen. Sie ist ein Mädchen voller Pläne und Träume, will Dekorateurin werden und später auch eine Familie gründen. Das "Später" ist plötzlich jetzt, und sie muss sich entscheiden. Sie ist verzweifelt, aber nicht ohne Hilfe. Ärzte und Fachstellen beraten und betreuen.
* Name geändert 14. Dezember 2007
Service
Prävention/Sexualpädagogik/Beratung und Information für schwangere Teenager (anonym, neutral und unter Schweigepflicht, z. T. kostenlos): www.durchblick.ch; www.infoklick.ch; www.lustundfrust.ch; Pro Juventute Tel. 147/www.147.ch; www.verhuetungsinfo.ch; Familienplanungsstellen: www.vssb-online.ch; Aidsprävention: www.aids.ch. Recht auf Hilfe
et. Eltern sind für ihre minderjährigen Kinder unterhaltspflichtig (Art. 276 ZGB). Geleistet wird der Unterhalt durch Pflege, Erziehung oder Geld. Das heisst: Eltern müssen für ihre schwangere minderjährige Tochter aufkommen, nicht aber für die Enkelkinder. Welche anderen privaten oder staatlichen Transferleistungen für das Enkelkind greifen, muss individuell geklärt werden. Der Kindsvater/Erzeuger wird nach Anerkennung des Kinds oder Feststellung der Vaterschaft unterhaltspflichtig, auch wenn er minderjährig ist. Hier müssen allerdings die Eltern der Anerkennung des Kinds zustimmen. Ob für Grosseltern beim Enkelkind die Verwandtenunterstützungspflicht (Art. 328 ZGB) greift, ist im Einzelfall zu klären. Die Straftat
et. Jede sexuelle Handlung mit Kindern unter 16 Jahren ist eine Straftat (Art. 187 StGB). Allerdings bleiben diese Handlungen straflos, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten weniger als drei Jahre beträgt (sog. Jugendliebe). Hat der Täter das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann die Strafverfolgung selbst bei einem Unterschied von mehr als drei Jahren ausbleiben, z. B. wenn ein echtes Liebesverhältnis besteht. "Zu Brutkästen degradiert" Der Artikel über Teenager-Schwangerschaften ist sehr objektiv geschrieben. Da gibt es eigentlich nichts zuzufügen.
Nicht gerade zutreffend ist der Titel. Frauen kriegen nicht "plötzlich" Kinder - es dauert 9 Monate, bis sie das Kind kriegen. Umso mehr ist das Bild zum Artikel unakzeptabel: Wenn eine Jugendliche merkt, dass sie (ungewollt) schwanger ist, hat sie noch lange nicht einen solchen Bauch! Und: Es ist unerträglich, wenn schwangere Frauen immer wieder nur als "Bauch" dargestellt werden. Eine schwangere Frau ist eine Frau, mit Kopf nicht bloss ein Bauch. Durch solche Bilder werden Frauen zu Brutkästen degradiert. Anne-Marie Rey, Schwangerschaftsabbruch-Infostelle, Zollikofen |
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