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"Zitternd und mit glasigen Augen": Häusliche Gewalt
Aus der blühenden Zukunft wurde ein Macho-Horror
Krasser Fall von häuslicher Gewalt: Ein mutmasslicher Vergewaltiger seiner Ehefrau steht vor dem Basler Strafgericht
Von Sarah Keller
Ein schwerer Fall von häuslicher Gewalt wird ab Montag am Basler Strafgericht verhandelt: Ein 48-jähriger türkischstämmiger Deutscher soll seine Ehefrau über Monate hinweg vergewaltigt haben. Einer der wenigen Fälle, die den Weg aus der ängstlichen Verschwiegenheit in die Justiz gefunden haben. Doch wie das Gericht damit umgehen wird, ist offen.
Schauplatz des Grauens war eine Wohnung am Altrheinweg im Basler Klybeck-Quartier: Hier soll der Angeklagte seine 26-jährige türkische Ehefrau laut der Staatsanwaltschaft während mehr als einem Jahr vergewaltigt und psychisch terrorisiert haben.
Kommenden Montag wird sich der mutmassliche Täter vor dem Basler Strafgericht vor allem wegen mehrfacher Vergewaltigung, einfacher Körperverletzung und Drohung verantworten müssen. Ein geht um ein Delikt, das ungleich häufiger begangen als durch die Justiz geahndet wird: Häusliche Gewalt.
Die Cousine war in dritter Ehe die Auserlesene
Der Angeklagte wurde in der Türkei in eine Grossfamilie geboren, bevor er vor 30 Jahren zum ersten Mal in die Schweiz kam. Der Taxifahrer ist bereits zweimal geschieden. Seine erste Ehe mit einer Deutschen, mit der er 1986 in Waldshut zusammenzog und zwei gemeinsame Kinder hat, wurde 1998 geschieden. In seiner zweiten Ehe, die er 1999 mit einer damals 20-Jährigen Türkin schloss, soll er gemäss der von Staatsanwältin Lea Lanz verfassten Anklageschrift bereits gewalttätig gewesen sein. Diese Ehe, aus der weitere drei Kinder hervorgingen, wurde 2008 geschieden.
Im Sommer 2009 begegnete er seiner heutigen, um 22 Jahre jüngeren Ehefrau, einer Cousine, die in äusserst ärmlichen Verhältnissen in der Türkei lebte, depressiv war und sich von der Beziehung mit diesem Mann ein angenehmeres Leben im reichen Zentraleuropa erhoffte. Das Paar heiratete am 22. April des folgenden Jahres – noch am Hochzeitstag wurde das gemeinsame Kind geboren. Der Deutschtürke verlegte seinen Wohnsitz wieder nach Basel, wohin seine dritte Ehefrau im März 2011 mit der gemeinsamen Tochter nachziehen konnte.
Ehemann forderte "absolute Unterwerfung"
Doch die Sehnsucht nach einer weniger entbehrungsreichen, ja sogar blühenden Zukunft zerschlug sich bald: Der Ehemann "erstickte nun jegliches Streben seiner Ehefrau nach Unabhängigkeit und Integration im Keim und forderte absolute Unterwürfigkeit", heisst es in der Anklageschrift. Die junge Mutter habe auf Geheiss ihres Gatten dauernd zu Hause in ihren vier Wänden bleiben müssen. Auch habe er ihr untersagt, sich mit Freundinnen zu treffen, da es nur "Huren" gebe.
Ab dem Frühjahr 2011 verschlimmerten sich die Eheprobleme, weil der Beschuldigte seinen Job vernachlässigte und oft ins Spielcasino ging, was zu finanziellen Schwierigkeiten führte. Die Ehefrau teilte ihrem Mann zu diesem Zeitpunkt mit, dass sie keinen Geschlechtsverkehr mehr wolle, was der Angeklagte ignoriert habe. Ab Ende Mai 2011 habe der Taxi-Fahrer seine Frau über ein Jahr lang bis zu dreimal täglich vergewaltigt, teilweise in Anwesenheit der kleinen Tochter. Die Frau habe es dabei nicht gewagt, neben dem verbalen noch physischen Widerstand zu leisten, da ihr Mann sie beschimpfte und bedrohte.
Faustschlag für verweigerten Sex
Anfang letzten Jahres versetzte der Angeklagte seiner Ehefrau um vier Uhr morgens einen massiven Faustschlag ins Gesicht, nachdem sie ihm den Sex verweigert hatte. Am 17. Juni 2012 kam es laut Anklage der Staatsanwaltschaft wieder zum Streit: Der Mann habe das zweijährige Kind angeschrien, weil es die Toilette nicht sauber hinterlassen hatte. Als seine Ehefrau sich einmischte, habe er sie beschimpft und an den Haaren gerissen. Nur das Schreien der Tochter verhinderte, dass er ihren Kopf gegen die Wand schlug.
Am Abend des 20. Juni letzten Jahres eskalierte die Situation endgültig, als sich die junge Mutter – gegen den Willen ihres Ehemannes – mit zwei Freundinnen und ihren Kindern an der öffentlichen Grillstelle "Aktienmühle" traf. Der Mann befahl danach seiner Gattin unter weiteren Drohungen telefonisch die sofortige Heimkehr, wozu sich sie aber nicht getraute. "Zitternd und mit glasigen Augen" (Anklageschrift) habe sie sich zurück zu ihren Kolleginnen begeben.
Als der Angeklagte kurz darauf wütend an der Grillstelle erschien, habe er versucht, eine Eisenstange aus der Verankerung zu reissen, um damit seine Gattin anzugreifen. Nur mit fremder Hilfe konnte der Aggressor an einer Gewalttat gehindert werden. Die herbeigerufene Polizei nahm den Macho wegen Drohung fest. Ausserdem sprach sie gegenüber dem Beschuldigten eine befristete Wegweisung aus der gemeinsamen Wohnung und ein Kontaktverbot zur Ehefrau aus. Der Psycho-Terror und die Vergewaltigungen, die sich in der Kleinhüninger Privatwohnung abspielten, kamen erst im Verlauf der Ermittlung ans Tageslicht.
Frau wollte Anzeige aus Angst zurückziehen
Es geschah dann, was in Fällen von häuslicher Gewalt schon fast routinemässig geschieht: Die Frau wollte aus Angst vor Rache schon sechs Tage später ihre Anzeige zurückziehen. Grund: Ihr und ihrer Mutter sei von Familienangehörigen des Angeklagten massiv gedroht worden. Die Staatsanwaltschaft lehnt dies jedoch ab, da es sich um ein Offizialdelikt handelt und eine Anzeige nur dann zurückgezogen werden kann, wenn das Opfer nicht unter Druck gesetzt wird.
Bei der Verhandlung vor Strafgericht wird auch die Ehefrau befragt werden. Der Beschuldigte wird sich für diesen Prozessabschnitt in ein Nebenzimmer begeben müssen, um eine neue Eskalation im Gerichtssaal zu verhindern – und die Frau vor der Konfrontation mit ihren Ehemann zu verschonen.
Einfachere Fälle per Strafbefehl
Aus externer Sicht stellt sich die Frage, ob die gepeingte Ehefrau noch zu ihren früheren Aussagen und Vorwürfen steht, oder ob sie, möglicherweise unter Druck, die Aussage verweigert. Sicher ist, dass dieser Fall von häuslicher Gewalt zu den krasseren gehört, die vor Gericht und in Anwesenheit der Medien verhandelt werden.
Leichtere Fälle von häuslicher Gewalt werden nicht vor Gericht verhandelt. Bei einer Strafzumessung bis sechs Monaten spricht die Staatsanwaltschaft seit Einführung der neuen eidgenössischen Strafprozessordnung Anfang 2011 Strafbefehle aus, von denen weder die Öffentlichkeit noch die Medien erfahren und die sozusagen auf privater Ebene geregelt werden.
26. Januar 2013
Weiterführende Links:
Hohe Dunkelziffer
sk. Die Ehefrau des mutmasslichen Täters ist mit ihrem Schicksal nicht alleine: Häusliche Gewalt kommt weit häufiger vor, als von der Öffentlichkeit vermutet: Die Polizei registrierte im Jahr 2011 in Basel laut der Kriminalstatistik 860 Fälle häuslicher Gewalt, davon 13 Vergewaltigungen. Gegenüber 2010 wurden 16 Prozent mehr solcher Delikte angezeigt. 48,1 Prozent fanden in einer bestehenden Paarbeziehung statt und 29,9 Prozent in einer ehemaligen. Die übrigen Delikte fanden innerhalb einer Eltern-Kind Beziehung (13,7 Prozent) und in der übrigen Verwandtschaft statt (8,3 Prozent).
Der Beschuldigte hätte vor 22 Jahren seine Gattin noch ungestraft zum Sex zwingen können: Vergewaltigung in der Ehe ist in der Schweiz erst seit 1992 strafbar und seit 2004, wie die übrige häusliche Gewalt ein Offizialdelikt. Es kommt jedoch in angezeigten Fällen nur selten zu einer Verurteilung des Täters. So wurden in Basel 2011 von 230 Strafverfahren 185 wieder eingestellt. Nur in zehn Verfahren kam es zur Anklage und in 27 zum Abschluss mittels Strafbefehl.
Verschiedene Gründe führen zu einer relativ seltenen Ahndung durch Gerichte: Frauen ziehen Anzeigen zurück – beispielsweise um Ehe oder Ehre der Familie zu retten oder aus purer Angst vor Rache des Ehemannes und dessen Familie –, es fehlen Gewalt-Beweise oder Spuren von Gewalt werden von den Betroffenen plötzlich andern Ursachen zugeordnet.