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Mündel-Geld: Zweieinhalb Jahre für ungetreuen Beistand350'000 Franken: Betreuer bediente sich vom Konto seines invaliden Schwagers Von Peter Knechtli Urteil im Fall des 59-jährigen Beistands, der vom Konto seines Mündels über 350'000 Franken abzog: Das Strafgericht verurteilte ihn heute Donnerstagnachmittag wegen Veruntreuung zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Das Strafgericht unter den Vorsitz von Andreas Schröder setzte das Strafmass so an, dass der Angeklagte Prattler Beistand ein halbes Jahr tatsächlich absitzen muss – allenfalls unter Verwendung von Fussfesseln ("electronic monitoring") – und die restlichen zwei Jahre bedingt ausgesprochen werden. Ausserdem muss der Beschuldigte dem Mündel den angerichteten Schaden in Höhe von gut 350'000 Franken ersetzen und ihm eine Parteientschädigung von 10'800 Franken zahlen. 20. Dezember 2016
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Baselbieter Gefängnissen |
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