Werbung
© Foto by OnlineReports.ch
"Eingreifen, bevor die Faust im Gesicht landet"Basler Regierung legt Wegweisungsartikel vor, der Platzverbot für Brutalos und Provokateure ermöglicht Von Peter Knechtli Nur wenige Tage nach Brutalo-Attacken in der Region Basel legt die Kantonsregierung jetzt einen "Wegweisungs-Artikel" vor: Er soll der Polizei künftig präventiv erlauben, Provokateure und potenzielle Gewalttäter bis zu einem Monat von einem öffentlichen Stadt-Raum zu verbannen. Damit sollen die Wegweisungen, wie sie anlässlich der letzten Herbstmesse in Basel erstmals verfügt wurden, eine klare gesetzliche Grundlage erhalten. Ins Visier genommen werden Personen, "die Dritte ernsthaft gefährden oder ihnen mit einer ernsthaften Gefährdung drohen", offensichtlich eine gewalttätige Auseinandersetzung auslösen wollen oder Dritte durch ihr Verhalten von der "bestimmungsgemässen Nutzung des öffentlichen Raumes" ausschliessen. 24. April 2008
Reaktionen von Parteien
FDP Basel-Stadt: "Die Basler FDP sieht in der ausgeglichenen Vorlage von Hanspeter Gass den grossen Vorteil darin, dass bei einer polizeilichen Wegweisung die Situation, unabhängig von einem langen Strafverfahren, sofort vor Ort entschärft werden kann. Die Polizei kann unverzüglich für Ruhe und Ordnung sorgen und friedliche Einwohner vor gewalttätigen oder gewaltsuchenden Personen schützen. Sie stellt somit sicher, dass der öffentliche Raum allen zugänglich ist und nicht von kleinen Gruppen belagert werden kann. "Handeln, bevor die Fäuste fliegen" Den Entscheid von Hanspeter Gass und Herr Zalunardo finde ich wichtig und richtig, bevor "unkontrollierte Fäuste" dem Gegenüber die Zähne ausschlagen. Leider leben wir in einer Zeit der Aggressionen, der Verunsicherung. Fast niemand ist mehr bereit für ein Miteinander und Füreinander. Deshalb müssen leider solche Gesetze "erstellt" werden, damit sie in speziellen Fällen angewendet werden können. Yvonne Rueff-Bloch, Basel "Es geht um die Pflege des Umgangs" Wenn der junge rat den Ratschlag der Regierung zu Ziff. 3 von § 42a des Polizeigesetzes liest, wird er feststellen, dass meine Aussagen an der Sitzung von Mitte April nicht falsch waren. Es ist dem Ratschlag klar zu entnehmen, dass es nur darum geht, dass öffentliche Plätze allen offen stehen, und dass die Okkupation des öffentlichen Raumes zum Nachteil übriger Nutzer nicht zulässig ist.
Es geht mit diesem Teil der Wegweisungsnorm auch darum, zu verhindern, dass sich andere Menschen nicht mehr in gewisse Strassenzüge wagen, weil diese zum Beispiel von einer Quartier-Gang besetzt ist. Dies ist in anderen europäischen Städten ein grosses Problem und soweit darf es bei uns nicht kommen. Und letztlich: Jedes Recht endet spätestens dort, wo die gleichen Rechte des Anderen mit Füssen getreten werden. Mit City-Pflege hat das nichts, aber auch gar nichts zu tun, wohl aber mit der Pflege des Umgangs innerhalb unserer Gesellschaft. Es wird Sache des Grossen Rates sein, zu entscheiden, ob dieses Anliegen mit dem vorliegenden Vorschlag unterstützt wird. Beat Burkhardt, Leitneder Jugendanwalt, Basel "Links sind völlig verfehlt" Einerseits toll, dass sich politisch endlich etwas bewegt. Das beweist zumindest, dass man sich im Sicherheits-Departement Gedanken über diese Brutalo-Geschichten macht. Mit dem Auflisten der Links zu der Park- und der Bäumlihof-Geschichte stellt man aber den Zusammenhang zwischen einem "72-Stunden-Rayon-Verbot" und der Gewalt an Schulen und der Gewalt unter Jugendlichen her. Und das ist hier fehl völlig am Platz. Denn prügelnden Kids an Schulen kann man mit einem 72-stündigen Rayon- und damit Schulhausverbot höchstens eine Freude bereiten. Hier muss mit anderen Massnahmen gezeigt werden, dass solche brutalen Attacken keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Und zu solchen Massnahmen fehlt uns leider noch immer die Zivilcourage oder der politische Mut. Oder aber es erheben sich Stimmen, die solche Täter zu Opfern der heutigen Gesellschaft machen. Daniel Thiriet, Riehen |
|
||||
"Meine Rolle sieht bequem aus" |
||||
|
Reaktionen |
Baselbieter SVP-Basis steht
vor Gewissens-Entscheid
Der Kommentar von Peter Knechtli zur
Präsidiums-Kandidatur von Peter Riebli.
Reaktionen |
Erneuter Knall bei der SVP:
Riebli will Präsident werden
Caroline Mall zieht Kandidatur zugunsten des
68-jährigen Politikers aus Buckten zurück.
Reaktionen |
Ein Schweizer Vorzeige-Projekt:
20 Jahre "Obstgarten Farnsberg"
Mit Birdlife-Projektleiter Jonas Schälle
unterwegs in einem Bijou der Biodiversität.
SVP BL vor Scherbenhaufen:
Wie konnte es so weit kommen?
Alessandra Paone über die Gründe, die zu
den Zerwürfnissen in der Partei geführt haben.
Reaktionen |
Eskalation bei der SVP: Fraktionschef Riebli abgesetzt
Ab sofort leitet Reto Tschudin
die SVP-Fraktion im Baselbieter Landrat.
Reaktionen |
Kantonsgericht Baselland:
Mitte droht leer auszugehen
Freisinn kann sich bei der Ersatzwahl dank
Taktik und Zufall einen Vorteil erhoffen.
Reaktionen |
Regierungsrat Mustafa Atici muss die Kritik ernst nehmen
Kommentar von Jan Amsler und Alessandra Paone zur Regierungswahl in Basel-Stadt.
www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.
Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.