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Kindersturz in Wolfs-Gehege: Verfahren eingestelltBasel, 9. Juli 2008Im Fall jenes 10-jährigen Knaben aus dem Kanton Freiburg, der am 23. Juni beim Besuch des Zoologischen Gartens Basel in den Wassergraben des Wolfs-Geheges fiel, hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen Fehlen eines Tatbestands eingestellt. Wie sie heute Mittwochmorgen mitteilt, geschah der Sturz des Knaben in den Wassergraben "ohne jegliche Dritteinwirkung", auch sonst habe sich "keine Person einer Straftat schuldig gemacht". Der Bub war durch Bisse einer Wölfin am Kopf verletzt und ins Spital eingeliefert worden. Gemäss Staatsanwaltschaft konnte der Knabe in der Zwischenzeit das Spital verlassen. Er befinde sich auf dem Wege der Besserung. Weiterführende Links: |
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