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Parlament will Licht in Arcoplan-Vorverurteilung bringenLiestal, 10. Januar 2002Die Vorverurteilung der Basler Architekturfirma Arcoplan durch die Baselbieter Baudirektion hat ein parlamentarisches Nachspiel: Der Landrat hat am Donnerstag beschlossen, dass seine Geschäftsprüfungskommission (GPK) mit Sonder-Kompetenzen ausgestattet wird und den Fall in den kommenden Monaten detailliert durchleuchtet. Konkret geht es um die einseitige Schuldzuweisung bei der Kostenüberschreitung beim Sanierung und Umbau des Liestaler Kantonsspitals: Massgeblich an den Kostenüberschreitungen sei die Firma Arcoplan beteiligt, argumentierte die Baudirektion und fordert von Arcoplan sieben Millionen Franken. Demgegenüber fordert Arcoplan vom Kanton 1,2 Millionen Franken. Falls nicht noch eine aussergerichtliche Einigung zustande kommt, wird ein Schiedsgericht entscheiden müssen. Die GPK des Landrates soll jetzt unter anderem abklären, ob nicht der Kanton massgebliche Verantwortung an der erneuten Kostenüberschreitung trägt. In der Debatte erklärte die FDP-Sprecherin Liz Rytz, die Baudirektion sei wie eine "juristische Dampfwalze nach amerikanischem Muster" gegen Arcoplan vorgegangen. Baudirektorin Elsbeth Schneider räumte Fehler ein und erklärte, sie übernehme die "volle politische Verantwortung" für das Debakel. - Die Nachtrags- und Zusatzkredite in Höhe von 18 Millionen Franken bewilligte der Landrat, so dass am Kantonsspital Liestal kein Baustopp nötig wird. |
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