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Beschwerde gegen Passivraucher-InitiativeBasel, 6. März 2007Der Basler Bürger Patric C. Friedlin sagt der neulich angekündigten Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen" den Kampf an: Heute Dienstag reichte er beim Basler Verfassungsgericht eine Beschwerde ein mit dem Antrag, das Volksbegehren sei "für unzulässig, weil verfassungswidrig" zu erklären. Es verlangt unter anderem ein Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen, worunter insbesondere Restaurants zu verstehen sind. Nach Friedlins Meinung verstösst die Initiative gegen das Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit, gegen den Schutz der Privatsphäre und gegen die Wirtschaftsfreiheit. Der Beschwerdeführer neigt in seinem Einspruch dazu, den auch in diesem Lande zu konstatierenden staatlichen Drang, den ihn tragenden Privaten "alles und jedes zu reglementieren bzw. gar zu verbieten, dem normopathischen, also krankhaften Zwang einer mehrheitlich im Kern sozialistischen, auf jeden Fall aliberalen Geisteshaltung zuzuschreiben". |
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