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Beschwerde gegen Passivraucher-Initiative

Basel, 6. März 2007

Der Basler Bürger Patric C. Friedlin sagt der neulich angekündigten Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen" den Kampf an: Heute Dienstag reichte er beim Basler Verfassungsgericht eine Beschwerde ein mit dem Antrag, das Volksbegehren sei "für unzulässig, weil verfassungswidrig" zu erklären. Es verlangt unter anderem ein Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen, worunter insbesondere Restaurants zu verstehen sind. Nach Friedlins Meinung verstösst die Initiative gegen das Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit, gegen den Schutz der Privatsphäre und gegen die Wirtschaftsfreiheit. Der Beschwerdeführer neigt in seinem Einspruch dazu, den auch in diesem Lande zu konstatierenden staatlichen Drang, den ihn tragenden Privaten "alles und jedes zu reglementieren bzw. gar zu verbieten, dem normopathischen, also krankhaften Zwang einer mehrheitlich im Kern sozialistischen, auf jeden Fall aliberalen Geisteshaltung zuzuschreiben".

Die von der Lungen- und Krebsliga beider Basel lancierte Passivraucher-Initiative ("Rauchfreie Restaurants") räumt ein, dass "zum Zweck des Rauchens eigens abgetrennte, unbediente und mit eigener Lüftung versehene Räume" (Fumoirs) vom Rauchverbot ausgenommen sind. Die Initiative wird gleich lautend in beiden Basler Halbkantonen lanciert und verlangt eine Änderung der kantonalen Gastwirtschaftsgesetze. 



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Die parteiinternen
Klima-Kapriolen haben der Baselbieter SVP zugesetzt.

RückSpiegel

 

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Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

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