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Zahlung der BVB-Million hat keine strafrechtlichen FolgenBasel, 10. August 2017Im Disput um die Zahlung einer Million Euro an den Verbund der elsässichen Nachbargemeinden "Communauté d'Agglomération des Trois Frontières" im Zusammenhang mit dem Bau der grenzüberschreitenden Tramlinie 3 haben weder die Basler Verkehrsbetriebe (BVB) noch das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) gegen das Gesetz verstossen: "Es wurde weder ein Vermögensschaden verursacht, noch konnte bei den verantwortlichen Personen ein strafrechtlich sanktioniertes pflichtwidriges Verhalten festgestellt werden", schreibt die Basler Staatsanwaltschaft heute Donnerstag in einem Communiqué. |
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