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© Foto by Peter Knechtli, OnlineReports.ch
Aktenzeichen "Lieblings-Anwälte" bei Pflicht-Verteidigern ungelöstDie Baselbieter Staatsanwaltschaft steht im Verdacht, handzahme Advokaten bevorzugt zu mandatieren In dringenden Ermittlungsfällen benötigen potenzielle Straftäter sofort eine Pflichtverteidigung. Über deren Zuteilung aber entscheidet die Baselbieter Staatsanwaltschaft als Gegenpartei. Sie steht unter dem Vorwurf, zahme Anwälte zu bevorzugen und "scharfe" Berufsleute eher aussen vor zu lassen. Ob Drogen, Diebstahl, Tätlichkeiten oder um einen schwereren Verkehrsunfall: Jede und jeder kann, ob zu Recht oder völlig unschuldig, unverhofft in ein Strafverfahren geraten. Einvernahmen dürfen laut neuer Strafprozess-Ordnung nur noch in Gegenwart eines Verteidigers durchgeführt werden. Wer über keinen eigenen Anwalt verfügt – und das sind die meisten Betroffenen – erhält durch die Staatsanwaltschaft eine sofortige Verteidigung zugeteilt.
Die Anklagebehörde wählt also die Verteidiger aus, die ihnen in Verhören oder im Strafprozess als Gegenpartei gegenüberstehen. Der Interessenskonflikt ist sofort erkennbar.
Um Unparteilichkeit zu gewährleisten, gründeten die Advokatenkammer Basel und der Anwaltsverband Basel-Land den privaten Verein "Pikett Strafverteidigung". Er bietet der Staatsanwaltschaft in den beiden Kantonen kostenlos eine Pikett-Liste mit einem sogenannten "Anwalt der ersten Stunde" an. Sie bietet für jeden Tag zwei Pikett-Anwälte an, die innerhalb einer halben Stunde für eine sofortige Verteidigung bereitstehen. Drei bis viermal wöchentlich ist eine solche Instant-Verteidigung nötig.
Die Staatsanwaltschaft ist aber nicht verpflichtet, das Angebot der Vereinsliste zu nutzen. Diesen Anspruch erhebt auch der Verein nicht, wie Geschäftsführer Niggi Tamm. Der Basler Anwalt, der kein Strafrechtler ist und auch nicht auf der Liste figuriert, erachtet die Pikett-Liste aus rechtsstaatlicher Überlegung als sinnvoll. Im Kanton Basel-Stadt funktioniere dieses System "reibungslos". Hingegen habe der Verein "nie verstanden, weshalb sich Baselland anders verhält als Basel-Stadt".
Deutlich wird Vereinspräsident Alain Joset. Der Strafrechtler wirft der Baselbieter Staatsanwaltschaft vor, sie bevorzuge jene Anwälte, die ihr die Arbeit leichter machen. "Die Baselbieter Staatsanwaltschaft umgeht nach Möglichkeit sogenannt scharfe Hunde unter den Anwälten und setzt ihre Lieblings-Anwälte ein."
Unter Lieblings-Anwälten versteht er jene Berufskolleginnen und -kollegen, die Beschuldigte zu Geständnissen raten und zu kooperativem Verhalten mit der Staatsanwaltschaft animieren. Nicht genehm seien Anwälte dagegen, wenn sie dafür bekannt sind, die Verteidigungsrechte ihrer Mandanten effektiv zu verteidigen und ihnen beispielsweise empfehlen, die Aussage zu verweigern.
Der Kommunikationsbeauftragte der Baselbieter Staatsanwaltschaft, Michael Lutz, entgegnet, die Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft würden jeweils die zwei Telefonnummern anrufen, die der Verein zur Verfügung stelle. In erster Linie würden Anwälte aus der Pikett-Liste des Vereins ausgewählt. Aber Michael Lutz schränkt ein: "Wenn die Anrufe nicht beantwortet, die Mandate nicht angenommen werden, oder wenn eben gleichzeitig mehrere Verteidigungen benötigt werden, wählen unsere Mitarbeitenden die zusätzlichen Anwältinnen und Anwälte aus einer internen Adressliste aus."
Insbesondere vor geplanten Verhaftungen im Zusammenhang mit Drogen-Razzien oder Hausdurchsuchungen vermutet Verteidiger Joset, dass die Anklagebehörde gefällige Anwälte bevorzuge, ohne die Anwälte aus der Pikett-Liste auszuwählen.
Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf die Feststellung des Fachgremiums, der Verein habe keinen Anspruch, "prioritär berücksichtigt und behandelt zu werden". Zudem hält es Michael Lutz für "wenig sinnvoll", Anwälte von künftigen Pikett-Tagen zu reservieren, weil sie dann an jenem Tag nicht mehr für Pikett-Dienste zur Verfügung stünden.
Auch Kritik an Pikett-Verein
Die Fachkommission übt aber auch Kritik am Pikett-Verein: So besitze er eine "Monopolstellung", weil nur Vereinsmitglieder auf dessen Liste aufgeführt sind. Das sei aus "wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht zulässig". Geschäftsführer Tamm hält dem entgegen, "dass sich der Verein als reiner Dienstleister versteht und allen Anwälten offensteht, die dies wünschen und in der Region arbeiten." Der Mitgliederbeitrag beträgt 50 Franken pro Jahr. Nach eigenen Angaben zählt der Verein 165 Mitglieder.
Dass die Monopolstellung auf einfache Weise vermieden werden kann, zeigt das Beispiel im Kanton Zürich, wo der ähnlich organisierte Verein auch Nicht-Mitglieder auf die Pikett-Liste setzt.
Die Baselbieter Staatsanwaltschaft fühlte sich deswegen aufgefordert, intern eine eigene Liste von Strafverteidigern anzulegen, auf der auch Anwälte stehen, die nicht dem Verein angehören, im Bereich Strafverteidigung tätig und im Anwaltsregister eingetragen sind. Laut Lutz figurieren darauf derzeit 138 Anwältinnen und Anwälte." Einsicht in Namensliste verweigert
Die Staatsanwaltschaft verweigerte OnlineReports die Einsicht in diese Namensliste. Begründung: Es handle sich "um eine interne Liste, welcher entsprechende Interessensbekundungen der eingetragenen Anwältinnen und Anwälten zugrunde liegen".
Dass dadurch im Baselbiet zwei Pikett-Listen verwendet werden, hält Tamm für "unglücklich", während Joset verstärkt, die Vereins-Liste wolle "nicht das Feigenblatt der Staatsanwaltschaft" sein. Vielmehr wünscht er, dass die Staatsanwaltschaft "strikt" diese Pikett-Liste berücksichtige. Ein Wunsch, den die Ermittler laut Lutz "grossmehrheitlich" erfüllen: "Für uns ist diese Dienstleistung sehr bequem, weil sie die Erreichbarkeit von Anwältinnen und Anwälten auch ausserhalb der Bürozeiten sicherstellt."
Der Geschäftsführer des Vereins sagt zum Platzhalter-Vorwurf: "Auch wir wollen auf der Pikett-Liste nur Anwälte, die persönlich bei Einvernahmen erscheinen." Und Volontäre müssten Erfahrungen sammeln können, wie Lehrlinge in anderen Berufen auch. Die Häufigkeit gewisser Anwälte auf der Pikett-Liste hänge mit dem kurzen Zeitraum von neun Monaten zusammen, den die Fachkommission ausgewertet habe. "Über einen längeren Zeitraum ist die Gleichbehandlung gewährleistet", so Tamm weiter.
Der Streit um die Auftragsliste kommt nicht von ungefähr. Es geht vor allem um Geld und wachsende Konkurrenz unter Strafverteidigern. Denn Pikett-Listen sind ein interessantes Akquisitions-Werkzeug – wer immer sie erstellt. 7. Oktober 2021
"Kuschel-Justiz" Nun bekommt der Ausdruck "Kuschel-Justiz" seine Bedeutung! Bruno Heuberger, Oberwil |
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