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"Schneller Rechtssicherheit": Potenzielles Streitobjekt Wohneigentum

"Liestal" soll "nervendes Warten" auf "Lausanne" beseitigen

Ein bürgerliches Initiativkomitee will die Verfassungs-Konformität von Baselbieter Gesetzen künftig durch das Kantonsgericht prüfen lassen – und nicht durch das Bundesgericht.


Von Peter Knechtli


Ein überparteiliches bürgerliches Baselbieter Komitee will mit einer Verfassungs-Initiative schneller klären lassen, ob kantonale Gesetzesprojekte bundesrechtskonform sind: Künftig soll diese Prüfung das Kantonsgericht als Verfassungsgericht und nicht das Bundesgericht durchführen. Die Unterschriftensammlung beginnt dieser Tage.

Das Komitee, das vor allem aus FDP- und SVP-Vertreterinnen und Vertretern besteht, hat seine Heimat im Prattler "Haus der Wirtschaft", dem Sitz der Wirtschaftskammer Baselland.

Die bisherige Regelung einer Prüfung durch "Lausanne" dauere "jeweils mehrere Jahre" und finde "hinter verschlossenen Türen" statt, schreibt das Komitee. Dieses wird von FDP-Landrätin Christine Frey, SVP-Vizepräsident Johannes Sutter und "Mitte"-Landrat und Wirtschaftskammer-Vizedirektor Marc Scherrer präsidiert. Betroffenen bleibe "nur ein langes, nervenaufreibendes Warten auf einen Entscheid" und "ohne Möglichkeit, eigene Argumente einzubringen".

Eine richtige Gerichtsverhandlung

Mit der von der "Transparenz- und Mitwirkungs-Initiative" verlangten neuen Verfassungsbestimmung soll "das Baselbiet eigenständiger, zügiger und transparenter über die Rechtmässigkeit von neuen Erlassen befinden können". Dadurch soll "Liestal" statt "Lausanne" die sogenannte Verfassungs-Konformität prüfen, ob beispielsweise ein kantonales Gesetz gegen Bundesrecht verstösst.

Die Initianten verlangen auch, dass dabei "sämtliche involvierte Interessen vor Gericht gehört werden". Im Gegensatz zum abstrakt tätigen Bundesgericht soll es vor den Liestaler Schranken also zu einer richtigen Gerichtsverhandlung mit Parteivorträgen kommen.

Regierung zur Eile verpflichtet

Transparenz soll laut den Initianten dadurch geschaffen werden, dass Beschwerden im Amtsblatt veröffentlicht werden. Es sollen "definierte Personen auf Gesuch hin am Verfahren teilnehmen" können. Zudem soll ihnen Akteneinsicht und die Teilnahme an einer Parteiverhandlung gewährt werden.

Auch sollen die Prüfungsverfahren "beschleunigt geführt" und die Regierung zu schnellem Handeln bewogen werden: Wird der Erlass vom Kantonsgericht aufgehoben, muss sie dem Landrat innert 30 Tagen seit Rechtskraft einen alternativen Erlassvorschlag unterbreiten, welcher "der aufgehobenen Norm am nächsten kommt und deren Sinn und Zweck entspricht".

Die Mehrwertabgabe lässt grüssen

Laut einem auf der Website des Komitees veröffentlichten Video hat der Baselbieter Hauseigentümer-Verband die Initiative "angestossen". Darin erklärt Verbandspräsident und Wirtschaftskammer-Direktor Christoph Buser, es habe "wiederholt Fälle gegeben, in denen "eine kantonale Bestimmung nicht dem Bundesrecht entsprochen" habe.

In seinem Statement nennt Buser als Beispiele (Eigenmietwert und Mehrwertabgabe) den kantonalen Mieterverband oder die Gemeinde Münchenstein. Beide seien vom Bundesgericht im Rahmen einer "abstrakten Normenkontrolle" zurückgepfiffen worden. Buser kritisiert ausserdem, dass diese Prüfungsverfahren bezüglich Mitwirkungsverfahren gegenüber Beschwerdeführenden "wie eine Black-Box" abliefen. Müsse der Kanton seine Gesetze auf Geheiss des Bundesgerichts anpassen, beanspruche dies laut Buser zwischen zwei und fünf Jahren.

Kritik von links: "Absicht verschleiert"

Der Bubendörfer SP-Landrat Thomas Noack sieht die Initiative kritisch: "Der Titel der Transparenz und Mitwirkung ist irreführend und verschleiert die wirkliche Absicht", meinte er auf Anfrage von OnlineReports. "Dank der Beteiligung oder vielleicht ehrlicher der Einflussnahme der beteiligten Parteien hinter dem Feigenblatt der Transparenz und der Mitwirkung erhoffen sich die wirtschaftskammer-nahen Kreise vermutlich auch Urteile der ersten Instanz, die eher in ihrem Sinn erfolgen."

Noack sieht die Initiative im Zusammenhang mit der jüngsten Kritik von Landrätinnen und Landräten aus dem Umfeld der Wirtschaftskammer an den Mehrheitsbeschlüssen des Landrats. Gemeint seien die Diskussion über die Rheinstrasse, "Tempo 30" oder jüngst auch zum Dekret zum Energiegesetz. "Ich interpretiere die Initiative dahingehend, dass das Bundesgericht möglichst nicht oder nur noch als ultima Ratio angerufen werden soll."

"Keine politische Agenda"

Peter Riebli, Mitglied des Unterstützungskomitees und SVP-Fraktionschef, sagt gegenüber OnlineReports, es gehe beim Anliegen der Initiative "nicht darum, irgendeinen Prozess auszuhebeln" oder ein politisches Lager wie beispielsweise die Hausbesitzer zu bevorzugen. Das Ziel sei es, "schneller Rechtssicherheit zu schaffen". Riebli zeigt sich zuversichtlich, die nötigen 1'500 Unterschriften zügig sammeln und das Begehren für das Volk plausibel darstellen zu können.

Auch sein Partei- und Komitee-Kollege Johannes Sutter, Jurist von Beruf, vermag hinter der Initiative "keine politische Agenda" erkennen. Die vorgeschlagene Prüfungslösung könne durchaus "auch der politischen Gegenseite zugute kommen". Sie biete "kein Recht, aber eine Chance auf einen raschen Entscheid". Sutter hofft sogar "durchaus auch auf Stimmen aus dem linken Lager".

In der Tat bleibt ein längeres Verfahren nicht grundsätzlich ausgeschlossen: Laut Initiative kann der Entscheid des Liestaler Verfassungsgericht immer noch beim Bundesgericht angefochten werden.

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26. Januar 2024

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"Noch schlauer"

Das scheint ja immer noch schlauer zu werden. Wenn sich hinter einer Initiative keine politische Agenda erkennen lässt (O-Ton Komitee-Kollege Johannes Sutter – mir null bekannt): was bitte dann?


Ueli Keller, Allschwil



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