Wenn die einen über die andern
Wir waren in der Nachbarschaft zu viert. Drei Mädchen, ich die älteste, die andern gleich alt wie der Vierte im Bunde, mein bedauernswerter Bruder. Er hattet es nicht leicht, denn im Primarschulalter machen jüngere Brüder vor allem eines: sie nerven. Vor allem ältere Schwestern. Und Mädchen, die mit Jungen auskamen, waren Buebeschmegger, und das wollte keine sein, Gott behüte. Bref, wir gaben den Tarif durch. Und so tat er, was ihm noch übrigblieb: beobachten, was wir anstellten, und petzen, wenn es nicht im Sinne der Autoritäten war. Und es war so manches von dem, was ich verbrach, ganz und gar nicht im Sinne meiner Altvorderen.
Wir Weiber entschieden dann, es dem Rätschbäse gründlich zu geben, er erhielt eine Tracht Prügel. Und unsere Mütter schickten uns ins Judo, damit wir dort lernten, was Fairness ist.
Die Mehrheit derjenigen, die ihre Stimme abgeben, gewinnt, das will die Demokratie. Das erfuhr nicht nur mein Bruder einst, das passierte auch so bei der Zweitwohnungs-Initiative, und kürzlich im Parlament bei der vom Ständerat abgelehnten Entlastung der Geberkantone beim Finanzausgleich. Und damals, als das Frauenstimmrecht eingeführt wurde, war es ebenso.
Was haben diese Fälle gemein? Es entscheiden die einen über die andern. Es waren die Männer, die uns Frauen das Stimmrecht einräumten. Es waren die Inhaber von Feriendomizilen, die wollten, dass diejenigen Kantone, in die in die Ferien gegangen wird, weniger Ferienwohnung bauen dürfen. Damit die Idylle des eigenen Ferienhäuschens erhalten bleibt.
Es waren kürzlich im Parlament die ärmeren Kantone, die den reicheren keine Entlastung zubilligen, weiterhin die hohle Hand machen, obwohl die andern unter den Zentrumsfunktionen ächzen. Fixerstübli sponsern, und Sozialarbeiter, und Prävention, und Stadtreinigung, und Sprayerei-Entfernung. Die Geberkantone fördern Kultur und Unkultur und Alternatives und Kreatives aller Art, blechen für Demonstrationen und Saubannerzüge und all das, was eben nicht in den Nehmer-Kantonen abläuft, wo die Heimat stattfindet und die Kuhglocken bimmeln. Und wo die Mehrheit sitzt, zu günstigen Steuertarifen. Sollen sie doch schauen, wo sie bleiben, die urbanen Zentren, diese Problemhaufen.
Und nun die Erbschaftssteuer-Initiative. Die Mehrheit, nämlich diejenigen, die keine zwei Millionen vererben können, wird über die andern bestimmen. Bei Erbschaften von zwei Millionen Franken sollen 400'000 Franken in die Bundeskasse gespült werden, jede weitere Million bringt nochmals 200'000 Franken. Grossartig, tangiert mich ja nicht. Oder etwa doch?
Die Steuer wird der Erblasser bezahlen, der das alles schon mindestens einmal versteuert hat. Sie wird vom Bund vor der Verteilung einkassiert, ausser es sei ein Ehegatte da oder eine eingetragene Partnerin. Bei zwei Millionen kassiert der Bund also seine vierhundert Tausend, und den Erben bleiben 1,6 Millionen Franken. Bei 1,9 Millionen geht alles an die Erben, Schwein gehabt, denn dann erben sie dreihundert Franken mehr. Bevor sie das aber ausgeben können, bezahlen sie im Kanton nochmals Erbschaftssteuer, diesmal je nach Verwandtschaftsgrad.
Bei Nachlässen, die ein Unternehmen betreffen, und bei Bauernhöfen wird ein Auge zugedrückt. Welches Auge, ist unklar, wir kaufen die Katze im Sack. Ist es ein Hühnerauge und es müssen anstatt der zwanzig Prozent nur zehn Prozent an Erbschaftssteuer bezahlt werden, so wird auch dies ein mancher Betrieb nicht verkraften und eingehen. Zudem ist Voraussetzung, dass die Erben den Betrieb oder Hof zehn Jahre weiterführen. Unabhängig von Wirtschaftslage und Alter der Erben. Bei Nachlässen wie Kunstsammlungen, Privatmuseen oder anderen, in Privatbesitz befindlichen Vermögen, die nur als Ganzes einen Wert haben, muss das Fünftel dem Bundesfiskus gnadenlos abgeliefert werden. Sind keine andern Vermögenswerte im Nachlass, wird verkauft werden müssen. An finanzkräftige Interessenten, und die sind häufig im Ausland. Es drohen Riesenverluste für uns alle.
Bei Lichte besehen bestimmt hier also nicht einfach die Mehrheit über die Minderheit – auch die Mehrheit geht ein erhebliches Risiko ein. Sie wird das merken, wie einst unsere Männer bei der Einführung des Frauenstimmrechts. Ganz ohne Tracht Prügel und Judokurs.
30. März 2015
"Falsches Rechenbeispiel"
Sehr geehrte Frau Strahm, es ärgert mich natürlich Ihre Ablehnung der Initiative mit der Begründung, dass eine Mehrheit über eine Minderheit bestimmt. Das ist mir doch um einiges lieber, als wenn es umgekehrt ist – dass eine (vermögende) Minderheit über eine (finanziell schlechter gestellte) Mehrheit bestimmt. Aber darum geht es ja gar nicht.
Es geht darum, der in vielerlei Hinsicht ungesunden Vermögenskonzentration Einhalt zu gebieten. Ein immer kleinerer Anteil der Bevölkerung besitzt einen immer grösseren Anteil des gesamten Vermögens. Das ist gefährlich. Weil es den sozialen Frieden gefährdet und mitnichten dem "Erfolgsmodell Schweiz" entspricht, das alle immer so hoch loben. Die Erbschaftssteuerreform will nun lediglich, dass wenigstens ein kleiner Teil der riesigen Erbschaften an die Allgemeinheit geht – ein Teil an die Kantone, ein Teil an die AHV. Was daran ungerecht sei, will mir einfach nicht in den Kopf. Gewinnt man Geld im Lotto, bezahlt man darauf ja auch Steuern. Und eine grosse Erbschaft ist gut mit einem Lottogewinn vergleichbar. Bref (wie Sie sagen würden): Ich kann Ihre Meinung dazu nicht nachvollziehen, akzeptiere sie aber.
Nun aber zu meinem wirklich grossen Ärger. Was unlauter ist an Ihrem Text, ist das falsche Rechenbeispiel: "Bei zwei Millionen kassiert der Bund also seine vierhundert Tausend, und den Erben bleiben 1,6 Millionen Franken. Bei 1,9 Millionen geht alles an die Erben, Schwein gehabt, denn dann erben sie dreihundert [Tausend] Franken mehr." Diese Berechnung ist schlicht falsch. Die Erbschaftssteuer wird nur auf den Betrag bezahlt, der über dem Freibetrag liegt. Bei 2 Millionen Franken also auf 0 Franken, bei 2,1 Millionen Franken lediglich auf 100‘000.-, was dann einer Abgabe von 20‘000.- entspricht.
Lisa Mathys, Basel
Hinweis der Redaktion
Frau Mathys hat mit ihren Zahlenangaben recht.
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"Schweizer Vermögende sind egoistisch"
Über die Absolutheit der Initiative (20 % Erbsteuer bei einem Nettonachlassvermögen von über 2 Mio.) kann man ja geteilter Meinung sein. Jedoch haben immerhin 110'205 mündige Schweizer Stimmberechtigte den Inititiativ-Text für gut befunden. Unter anderem ich selbst. Uns Befürwortern quasi vorzuwerfen, wir seien kurzsichtig und wollten Millionären nur eins auswischen wollen, ist etwas billig. Auch hat das Schweizer Stimmvolk immer wieder bewiesen, dass es wirtschaftliche Konsequenzen einer Inititiative oder eines Gesetzes durchaus einschätzen kann.
Nach der allmählichen Abschaffung der kantonalen Erbsteuern (infolge Steuerkonkurrenz unter den Kantonen, nicht etwa, weil man die Erbsteuern als ungerecht empfand), ist die Zeit gekommen, eine der gerechtesten Steuer, nämlich die Erbsteuer, wieder einzuführen!
Fast alle industrialisierten Länder besitzen eine Erbschaftssteuer! Dass diese Steuer bereits versteuertes Vermögen nochmals versteuert, liegt in der Eigenart einer Erbsteuer. Eine solche ist jedoch sehr sozial, fallen doch insbesondere den Nachkommen Jahr für Jahr schweizweit Milliarden zu, ohne dass sie je einen Finger dafür krumm gemacht hätten. Hier kann und soll der Staat für die Allgemeinheit Steuern abschöpfen. Es gibt viele ungerechtere Steuern.
Dass wegen der (diskutablen) Rückwirkungsklausel schweizweit kurz vor dem 1.1.2012 Hunderte von Milliarden Vermögen (Grundstücke, Firmen, Geld, Aktien usw.) von Eltern an ihre Kinder verschenkt wurden, zeigt, wie egoistisch die so hochgelobten Schweizer Vermögenden sind. Und dies geschah lange vor dem Zustandekommen der Erbsteuerinitiative. Aus purer Angst vor einem möglichen Vermögensverlust.
Deine Rechnung bezüglich des Vermögens knapp unter 2 Mio und knapp über 2 Mio ist meines Erachtens nicht richtig (siehe Initiativtext unter www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis414t.html). Es besteht ein Freibetrag von 2 Mio, d.h. bei einem Nettonachlass (Betonung auf Netto!) von 2,1 Mio wird nur auf 100'000 eine Erbsteuer erhoben. Und diese kommt zu 2/3 dem Ausgleichsfonds der AHV zugute und zu 1/3 den Kantonen. Immerhin geht der Betrag also nicht einfach in die Bundeskasse (womöglich noch für die Armee!), sondern kommt uns Allen zugute! Zudem wird gemäss Initiativtext die Steuer nicht erhoben für den Teil, welcher dem Ehegatten/eingetragenen Partner/in zugewendet wird (gesetzlicher Erbteil neben Kindern: 1/2 (Art. 462 ZGB); d.h. bei einem Nettonachlass von 4 Mio., nach meiner Berechnung: Null,Null Erbsteuer!).
Leider haben es die Räte versäumt, einen (vernünftigen) Gegenvorschlag zu machen. So ist leider anzunehmen, dass die Initiative wegen ihrer Absolutheit vom Stimmvolk verworfen wird. Weil das Volk eben weiter denken kann. Am 14. Juni 2015 wir mehr wissen.
Urs Mühlematter, Birsfelden
"In niemandes Interesse"
Dem kann ich nur zustimmen. Erben welche nicht schon selbst über genug Bargeld verfügen, bekommen zwar einen schönen Batzen Geld, aber das Geschäft oder das Haus können sie gerade wieder verkaufen weil sie sonst die Steuer nicht bezahlen können. Ist es das der Wert? Ich glaube nicht. Man zerstört was aufgebaut wurde und erreicht damit mehr Verluste für das Land, die Region, die Stadt oder das Dorf. Das, sollte man doch meinen, ist in niemandes Interesse und bringt niemandem etwas. Also hoffe ich auf die Vernunft des Volkes und nicht den Sieg der Neider, denn diese gewinnen dadurch überhaupt nichts.
Peter Isler, Basel