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Bundesgericht: Basler Konzert-Floss darf bleibenBasel, 6. November 2004om umkämpften Konzert-Floss am Kleinbasler Rheinufer beim "Café Spitz" wird es auch kommendes Jahr Jazz-, Rock- und andere Konzerte geben. Laut Angaben von "Radio Basilisk" hat das Bundesgericht ein entsprechendes Urteil des Basler Appellationsgerichts gestützt. Das Appellationsgericht hatte eine Beschwerde gegen das Musik-Floss zuvor abgelehnt. Die Beschwerde aus Kreisen der Floss-Gegner hatte nächtliche Lärmbelästuing und Verminderung der Wohnqualität geltend gemacht. Gemäss dem Radiosender zeigt sich Floss-Initiant Tino Krattiger, soeben für die SP in den Basler Grossen Rat gewählt, "hoch erfreut" über den Entscheid. Das Urteil des Bundesgerichts sei auch ein Zeichen für andere Veranstaltungen in Basel, so Krattiger weiter. Er hofft auf eine weitere Belebung der Innenstadt. Laut Krattiger soll nun auch geprüft werden, ob das Floss an der Aare bei Thun nach Bern gezügelt werden könne. Das Konzert-Floss polarisiert in Basel seit längerem. Viele Anwohnende des Rheinufers und der angrenzenden Gebiete fühlen sich während der Sommerkonzerte extrem gestört. Andere halten diese Konzertform für eine dringend nötige urbane Form der Kulturvermittlung, die Basel zu einem unvergleichlichen "Groove" verhelfe. Im Oktober 2002 war eine mit 14'810 Unterschriften versehene Petition "für ein lebendiges und zeitgemässes Kulturverständnis in Basel" eingereicht worden. Auf Intervention von Anrainern musste der Floss-Betreiber jeodch die Zahl der Konzerte sowie die maximale Lärmbelastung schon reduzieren. |
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