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"Handlungsdefizite nachgewiesen": Rheinkraftwerk Birsfelden
Wasserzins-Raubzug in Millionenhöhe missglückt
Elf Rheinkraftwerke zwischen Basel und dem Bodensee erhalten von den Anlieger-Kantonen 43 Millionen Franken zurück
Von Marc Gusewski
Auf 43 Millionen Franken Einnahmen aus Wasserzinsen der Rheinkraftwerks-Gesellschaften müssen die Hochrhein-Anliegerkantone verzichten, weil die Schweiz im Zeitraum 1997 bis 2010 ein Abkommen mit Baden-Württemberg verletzt hat. Alleine die regionalen Rhein-Kraftwerke Augst und Birsfelden erhielten 2004/2005 rund fünf Millionen Franken zurückerstattet.
Bisher war der Gerichtsstreit, der von deutsch-schweizerischen Kraftwerksgesellschaften mit den Schweizer Behörden von 1997 bis 2004 ausgefochten wurde, nur einem Fachpublikum bekannt. Seither verspürten weder Kantone noch Bund eine übertriebene Neigung, den Fall einer weiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen. Gesamthaft geht es um einen Einnahmenverlust von rund 43 Millionen Franken aus sicher geglaubten Wasserrechtsgebühren im Zeitraum zwischen 1997 und 2010. Alleine die regionalen Kraftwerke Augst und Birsfelden profitierten letztes Jahr von Rückzahlungen von je rund 2,5 Millionen Franken, wie aus dem eben von der Kraftwerk Augst vorgelegten Geschäftsbericht hervorgeht.
Öffentliche Hand kassiert Waserzinse
Am Hochrhein zwischen Basel und dem Bodensee, der ein deutsch-schweizerisches Grenzgewässer ist, kassieren der deutsche Bundesstaat Baden-Württemberg sowie die Schweizer Anlieger-Kantone gemeinschaftlich Wasserzinsen. Die Aufteilung der Gebühren geschieht nach einer simplen Formel: Die Gebühren bemessen sich je PS bzw. Bruttokilowatt Leistung des jeweiligen Kraftwerks am Rhein, aufgeteilt zwischen den beteiligten Gebietskörperschaften je nach ihrem Gebietsanteil am Rheinstrom, jährlich zahlbar.
Das Kraftwerk Birsfelden zum Beispiel zahlt an Basel-Stadt, Baselland und Baden-Württemberg jährlich rund drei Millionen Franken Wasserzinsen, weil es den Rheinstrom auf einer Strecke nutzt - der so genannten Konzessionsstrecke -, der auf dem Hoheitsgebiet eben dieser Staatswesen verläuft. Von Birsfelden bis zum Bodensee gibt es elf grössere Kraftwerke. Ein Teil davon sind rein schweizerische Gesellschaften (Birsfelden etwa gehört Basel-Stadt und Baselland), ein anderer Teil rein deutsch (etwa Rheinfelden), und ein weiterer Teil sind gemischte deutsch-schweizerische Gesellschaften. Zusammen produzieren sie über 700 Megawatt Leistung, was theoretisch für eine Versorgung der Nordwestschweiz ausreicht und welche also mehr oder weniger hälftig, dem Grenzverlauf des Rheins folgend, in der Schweiz zinspflichtig ist.
Widerstand der deutschen Kraftwerk-Betreiber
Nun, für die Bemessung des schweizerischen Anteils an Wasserzinsen kommen rund 350 Megawatt in Betracht. Wäre alles so gelaufen, wie es die Bundesversammlung Mitte der neuziger Jahre aufgegleist hätte, hätten die Kantone von dieser Kraftwerksleistung zwischen 1997-2010 Wasserzinsen in Höhe von rund 406 Millionen Franken kassiert. Doch daraus wurde nichts: Statt dessen werden es nur 364 Millionen Franken sein, weil vorab die deutschen und die deutsch-schweizerischen Kraftwerksbetreiber Einsprache erhoben haben und sich letztlich damit vor Bundesgericht auch durchsetzten. Von den Rückzahlungen profitieren aber alle Hochrheinkraftwerke, aus Gründen der Gleichbehandlung.
Der Streit geht auf Mitte der neunziger Jahre zurück, als das Bundesparlament die Kantone ermächtigte, die Wasserzinsen von 54 auf 80 Franken pro Bruttokilowatt anzuheben. Während die Schweizer Elektrizitätswerke 1997 die Wasserzinsanhebung stillschweigend schluckten - sie werden mehrheitlich von den Kantonen und Gemeinden beherrscht, die die Wasserzinserhöhung einkassieren -, stiess der Fischzug des Fiskus bei den deutschen und deutsch-schweizerisch kontrollierten Kraftwerksgesellschaften am Rhein auf zähen Widerstand. 1999 hatte vor allem Deutschland das Stromversorgungsmonopol geknackt, anders als in der Schweiz, und die Kraftwerke mussten sich mit ihren Preisen im freien Markt behaupten. Die rechtsrheinischen Kraftwerksbetreiber befürchteten deshalb Wettbewerbsnachteile durch den höheren Zins.
Bundegericht gab deutschen Betreibern Recht
Vor allem die in Badisch Rheinfelden niedergelassene Schwarzwälder Stromversorgerin Energiedienst AG beschwerte sich bereits 1997 namens der Kraftwerke Albbruck-Dogern, Säckingen und Reckingen in Zürich und Aargau. Ihr Hauptbeschwerdepunkt: Die Erhöhung sei unverhältnismässig und verletze vor allem Verträge mit Baden-Württemberg. Zunächst blitzte Energiedienst vor den kantonalen Aargauer und Zürcher Rekurs-Instanzen ab, und dann auch vor den Bundesbehörden.
Doch im Jahr 2002 schützte schliesslich das Bundesgericht in Lausanne die Auffassung des Energiedienst-Teams und wies den beteiligten kantonalen Behörden und dem Bund Handlungsdefizite beim zwischenstaatlichen Vertragsrecht nach. Es erklärte bestehende Abkommen mit Baden-Württemberg für verletzt, annullierte die Zinserhöhung am Rhein und forderte Nachverhandlungen. Diese kamen mit den baden-württembergischen Regierungsbehörden, nach juristischen Geplänkeln, im November 2004 tatsächlich zustande. Für die Schweizer waren die Verhandlungen insofern delikat, als der deutsche Gesetzgeber Strom vor allem an der Steckdose (also beim Kunden) mit Abgaben belastet, und nicht an der Quelle (wie in der Schweiz mit ihrer Wasserkraft). Die Schweizer hatten also von Anfang an fürchten müssen, dass der Wasserzins nach gemeinsamen Verhandlungen tiefer würde ausfallen müssen, als es die allzeit Gebühren suchenden kantonalen Finanzminister forderten.
Zur Senkung von Wasserzinsen verdonnert
Ergebnis der nachträglich zu Verhandlungen verdonnerten Eidgenossen: Statt 80 Franken Wasserzins durften nur 70 Franken bis 2004 erhoben werden (je Kilowatt) für den Zeitraum 1997 bis 2004. Für 2005 bis 2007 wurde eine Erhöhung auf 72.50 Franken zugelssen und für 2008 bis 2010 sind neu 75 Franken Maximalzins erlaubt. Danach muss wieder neu verhandelt werden. Die Aargauer Behörden dazu knapp: "Die minimalen Forderungen des Aargau wurden erreicht." Im Kanton Zürich wurden stornierte Zahlungen und Gegenforderungen miteinander aufgerechnet, heisst es gegenüber OnlineReports. Nachdem die gültige zwischenstaatliche Vereinbarung auf dem Tisch lag, so die Kraftwerksdirektoren Werner Maier (Birsfelden) und Theo Zeier (Augst) übereinstimmend, war die Zinsrückzahlung von Basel-Stadt, Baselland und Aargau "kein Problem". Bundesbehörden, vorab das Bundesamt für Wasserwirtschaft, und Kantone bestätigten das Geschehen und hielten sich ansonsten mit Wertungen zurück.
In Birsfelden und in Augst wird der warme Geldsegen zur Rückzahlung von Schulden benutzt, was den Strom auf der Produktionsseite billiger macht: In Birsfelden unter drei Rappen die Kilowattstunde und in Augst gegenwärtig unter sieben Rappen Erzeugungskosten - freilich nur bis zur nächsten Wasserzinserhöhung.
7. Mai 2006