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Vernebelte Kneipen – ein Bild der VergangenheitVor einem Jahr versprach der Basler Wirteverband, die Zahl der rauchfreien Plätze in Restaurants zu erhöhen. Die Zwischenbilanz ist erfolgreich: Bereits haben 71 Prozent der Restaurationsbetriebe Angebote für Nichtraucher reserviert. 42 Prozent aller Innenplätze sind rauchfrei.Basel, 14. März 2008In einem "Verhaltenskodex" über rauchfreie Plätze in Restaurants legte der Basler Wirteverband vor gut einem Jahr fest, dass innert Jahresfrist "60 Prozent aller Gastbetriebe Plätze für Nichtraucher bereithalten und insgesamt 30 Prozent aller Innenplätze für Nichtraucher reserviert sein sollen". Durch ein grosses Engagement des Wirteverbands wurden diese Vorgaben per Ende 2007 deutlich übertroffen, wie ein eben erschienener Zwischenbericht zeigt. "Dann kommen wir halt nicht" Wir gehen in der Regel nur noch in Frankreich ins Restaurant, gerade kommen wir von dort aus den Skiferien. Es ist wunderbar, kein störender Zigarettenrauch, keine passivrauchende Gesundheitsgefährdung!
Warum schafft die Schweiz nicht, was in Europa möglich? Aber offensichtlich sind den Beizern die Raucher lieber als die Nichtraucher – kommen wir halt nicht. So einfach ist das! Kerstin Sterchi-Dürrbaum, Oltingue "Wirte sollten sich einmal überlegen ..." So lange die Minderheit der Raucher die Mehrheit der Nichtraucher in den Restaurants mit dem Duft der weiten Welt vergraulen können, so lange nützen Tische, die mit einem kleinen Kärtchen als "Nichtraucher" angeschrieben sind nichts, aber auch gar nichts. Denn spätestens wenn am Nebentisch ein modisch gestyltes Mädchen elegant den parfümierten Glimmstengel in die Höhe hält, ist es mit der Herrlichkeit vorbei.
Weil einige Wirte Angst um den Verlust der rauchenden Gäste haben, empfehle ich diesen Gastgebern, doch einmal zu überlegen, wieviele Kunden sie nicht haben, weil ich ein verrauchtes Lokal schon gar nicht betrete - auch wenn da in der hintersten Ecke ein Nichtrauchertischchen noch frei wäre. Bruno Honold, Basel "Es ist noch lange nicht ausgeraucht" Bedauerlicherweise mochte das Basler Verfassungsgericht dem "Bericht betreffend die rechtliche Zulässigkeit an den Grossen Rat" seitens der Regierung und dem Beschluss des Grossen Rats nicht vorgeifen und trat mit am 11. August 2007 eröffnetem Urteil (Verf.Nr. 630/2007/BND/sf) aus diesem Grunde nicht auf meine Verfassungsbeschwerde gegen die eventuell krass diskriminierende formulierte Initiative auf Änderung des Gastgewerbegesetzes der obsessiv und stossend missionarisch wirkenden Krebs- und Lungenliga ein.
Interessant, richtungsweisend wird ohne Zweifel das Urteil des deutschen Verfassungsgerichtshofes zu Karsruhe sein, der sich insbesondere der Frage der grundrechtlichen Zulässigkeit des Rauchverbots in Einraumkneipen annimmt. Unlängst (am 12. Februar 2008 www.strafverteidigerblog.de/verfassungsgericht-in-rheinland- pfalz-stoppt-rauchverbot-in-kleinen-kneipen) stoppte das Verfassungsgericht zu Rheinland Pfalz dieses Verbot vorsorglich.
Mit anderen Worten: Gewiss, so sicher wie das Amen in der Kirche ist, dass noch lange nicht ausgeraucht ist. Patric C. Friedlin, Basel |
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