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Schuften mit Besen und Bürsten statt GeldstrafeGemeinnützige Arbeit soll eine Strafmöglichkeit sein. Die Baselbieter Regierung soll dafür die gesetzlichen Grundlagen für die Gemeinden schaffen, fordert der grüne Landrat Klaus Kirchmayr in einer Motion. Er glaubt fest an die Wirksamkeit von wischen und schwitzen.Liestal, 20. Juli 2009"Saufgelage auf dem Schulhausplatz nach 22 Uhr", "Steine auf Bierflaschen werfen" (so Klaus Kirchmayr) und andere kleinere Delikte wie Littering oder Ruhestörung können in Baselbieter Gemeinden bisher nur mit Bussen bestraft werden. Verdonnern Gemeinden Jugendliche zu gemeinnütziger Arbeit, ist das eigentlich illegal, denn es fehlt dazu die Rechtsgrundlage. Um dies zu ändern, und weil er an die erzieherische Wirkung von körperlicher Arbeit als Strafe glaubt, setzt sich der grüne Aescher Landrat für eine solche Erweiterung des Sanktionskatalogs der Gemeinden ein. Weiterführende Links: "Wieder mehr Augenmass und Menschenverstand" Ich habe Mühe mit der Aussage, die rechtliche Grundlage würde fehlen. Wäre es nicht angebracht, einmal den gesunden Menschenverstand walten zu lassen. Wieso muss eine solche "Strafmassnahme" in ein Reglement gegossen werden? Lasst doch den Gemeinderäten ganz einfach die Kompetenz, solche Massnahmen zu verhängen und bindet die pharisäerischen "Winkeladvokaten" zurück, die solche Bagatellstrafen anfechten wollen. Auch bei Richtern sollten mehr Augenmass und Menschenverstand wieder Priorität bekommen und nicht Paragrafenrittertum! Hans Zumstein, Cham "Geldstrafen werden mit links berappt" Diesen Vorstoss kann man nur unterstützen, ist es doch Tatsache, dass Geldstrafen heutzutage von den meisten Jugendlichen und öfters auch von deren Eltern mit links berappt werden. Und meistens kostet das diesen nur ein müdes Lächeln. Eine Sauerei weg zu putzen oder andere gemeinnützige Arbeiten zu verrichten, hätte eine nachhaltige Wirkung und die Sünder kommen erst noch zu einem Aha-Erlebnis. Bruno Heuberger, Oberwil |
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