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Waisenhaus-Vater Valentin Vonder Mühll fristlos freigestelltBasel, 28. November 2008Die Basler Bürgergemeinde trennt sich von Valentin Vonder Mühll, Leiter des Bürgerlichen Waisenhauses: Heute Freitag beschloss der Bürgerrat - die Exekutive der Bürgergemeinde, "künftig auf die Zusammenarbeit mit Vonder Mühll zu verzichten. Vonder Mühll wurde per sofort beurlaubt. Wie es in einer Medienmitteilung heisst, unterbreitete ihm der Bürgerrat "ein Angebot für eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung". Als Grund nennt der Bürgerrat "unüberbrückbare Differenzen in der Beziehung" zwischen Vonder Mühll und seiner vorgesetzten Behörde. Weiterführende Links: "Hier geht es um Steuergelder" Roland Bauer bemängelt zu Recht die unduchschaubaren Führungsstrukturen des Waisenhauses zu Basel. Der Name "Waisenhaus" übrigens ist nicht mehr zutreffend: Heute hat es dort fast nur noch Kinder aus zerrütteten Familien oder Scheidungswaisen. Wäre das Wasienhaus ein privater Betrieb, so könnte achselzuckend über die Querelen hinwegesehen werden. Ist es aber nicht: Betrieb und Unterhalt benötigen Steuergelder, nicht zu knapp. Der Fisch beginnt bekanntlich immer am Kopf zu stinken, die Regierung der Bürgergemeinde ist gefordert, ein neues Betriebskonzept unter Führung von qualifiziertem Personal auszuarbeiten. Undurchsichtige Mauscheleien und versteckte Standesdünkel prominenter Basler Familien spielen beim Auswahlverfahren eine denkbar schlechte Rolle, siehe deren Folgen. Noch jede gewählte Person verliess das Waisenhaus in den letzten zehn Jahren in Unfrieden, mehr oder weniger freiwillig. Herr Vonder Mühll entpuppte sich bald einmal als eigenwilliger Leiter, nicht immer über alle Zweifel erhaben. Eric Cerf, Basel "Führungsstrukturen sind nicht mehr zeitgemäss" Waisenvater in Basel zu sein ist seit den neunziger Jahren anscheinend ein riskantes Unterfangen. Grund dafür ist meines Erachtens der Mix von zunehmenden Anforderungen an die Leitung eines grossen Kinderheimes und unzeitgemässen Führungsstrukturen. Und dies nicht innerhalb des Waisenhauses, sondern an der Schnittstelle zwischen Waisenhaus und Bürgergemeinde.
Nimmt man das (bewährte!) St. Galler Management-Modell als Grundlage, so wäre es Aufgabe des Heimleiters, die strategische Führung zu gewährleisten, während der zuständigen Stelle seitens der Bürgergemeinde die normative Führung obliegen würde.
Seit Urzeiten war dies eine Kommision der Bürgergemeinde, die nach der Aera Peter Rietschin (1992 bis 1994) durch ein Präsidialsystem ersetzt wurde - ein Bürgerrat war seither Vorgesetzter des Waisenhauses.
Beide Varianten - Kommission als auch Präsidial-Leitung - haben einen grundlegenden Mangel: Die Exponenten arbeiten im Miliz-System, das heisst ehrenamtlich und in ihrer Freizeit. In beiden Fällen sind es keine Fachleute aus dem pädagogischen Bereich, und statt Menschen mit Management-Eerfahrung haben wir Amateure, die damit zu sehr der Versuchung erliegen können, der Waisenhaus-Leitung ins strategische Geschäft hinein zu reden. Fragt man Insider, so sind sowohl der Abgang von Peter Rietschin im Jahr 1994 als auch die Demission von Hansjakob Schibler im 2001 von diesem Umstand geprägt. Die intransparenten Umstände um den Rücktritt von Raffaella Kristmann als zuständige Bürgerrätin für das Waisenhaus im Jahr 2007 stützt meines Erachtens diese These.
Nun trifft es Valentin Vonder Mühll. Um Ungereimtheiten an der Schnittstelle zwischen normativer und strategischer Ebene nicht transparent werden zu lassen, wird "Stillschweigen vereinbart" und dem Betroffenen eine "Aufhebungsvereinbarung" angeboten, die eine Aufklärung des Systemfehlers verunmöglicht. Man hat aus dem Skandal um das Seltisberger Kinderheim "Auf Berg" nur die Vermeidung von Schlagzeilen gelernt. Ursachenanalyse ist weiterhin nicht gefragt.
Das Waisenhaus und die Bürgergemeinde sind aber kein Privat-Unternehmen, welche Betriebsgeheimnisse zu wahren haben, sondern sind vom Steuerzahler finanzierte öffentliche Institutionen. Die Steuerzahlenden haben ein Recht auf Beseitungen solcher Sollbruchstellen. Die öffentliche Auseinandersetzung zu verunmöglichen, indem man grosszügig Abgangsentschädigungen anbietet, mag dem Betroffenen selbst einen finanziellen Ausgleich geben - der Fehler im System wird dadurch aber weiterleben und der nächste Eklat mit dem nächsten Waisenvater wird nur ein Frage der Zeit sein.
Werden die Bürgergemeinderäte als Legislative und damit als Vertreter der Wähler dieses unprofessionelle Konstrukt und die damit verbundenen Unsicherheiten für Waisenhaus-Kinder und Waisenhaus-Mitarbeiter weiterhin dulden?
Möglichen Kandidaten für die Nachfolge sei geraten, sich nicht nur den zukünftigen Arbeitsplatz anzuschauen, sondern erst recht und ganz genau die Struktur ihrer vorgesetzten Instanz. Roland Bauer, Basel |
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