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Honorar-Affäre: Staatsanwaltschaft tritt in den AusstandLiestal, 30. Januar 2014In der strafrechtlichen Untersuchung der Baselbieter Honorar-Affäre kann die Staatsanwaltschaft des Kantons in Ausstand treten: Dies beschloss das Kantonsgericht, wie die Staatsanwaltschaft heute Donnerstag bekanntgab. Die Strafverfolgungsbehörde hatte am 21. Dezember beim Kantonsgericht den Antrag gestellt, in den Ausstand treten zu können, weil der Anschein der Befangenheit vorliegen könnte (OnlineReports berichtete, siehe Links unten). Mit Beschluss vom 21. Januar entschied das Kantonsgericht nun, dass dieser Ausstandsgrund bei allen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten des Kantons Baselland vorliege. Weiterführende Links: |
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