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Todesschütze von Pratteln: Lebenslänglich für MordLiestal, 19. August 2006Das Baselbieter Strafgericht hat heute Freitagnachmittag den dreifachen Todesschützen von Pratteln wegen mehrfachen Mordes und schwerer Körperverletzung zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe und 15-jähriger Landesverweisung verurteilt. Damit folgte das Gericht den Anträgen des Staatsanwaltes. Zudem sieht sich der Täter mit Genugtuungs- und Schadenersatzforderungen sowie relativ geringen Anwaltskosten in der Höhe von gesamthaft 1,5 Millionen Franken konfrontiert, die er freilich nie und nimmer wird zahlen können. Der Verteidiger hatte auf vorsätzliche Tötung und 18 Jahre Zuchthaus plädiert. |
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