Werbung
© Faksimile by OnlineReports.ch
BL-Regierung liess sich durch Gysin-Komitee einspannenEinstimmiges Urteil des Kantonsgerichts, das heute Mittwoch in Liestal eine Abstimmungsbeschwerde guthiess: Die Baselbieter Regierung betrieb im Zusammenhang mit der Sparpaket-Abstimmung "verbotene Abstimmungs-Propaganda" und verletzte Volksrechte.Liestal, 15. August 2012Das überparteiliche Komitee "Ja zum Entlastungspaket" hatte vor der Abstimmung am vergangenen 17. Juni einen Flyer verschickt, auf dem ein von sämtlichen fünf Mitglieder des Baselbieter Regierungsrats unterschriebenen Brief für "viermal Ja" zu den Sparvorlagen warb. Durch diese von einem privaten Abstimmungs-Komitee an breite Kreise verschickte "persönliche Botschaft der Baselbieter Gesamtregierung" (so Komitee-Präsident und Wirtschaftskammer-Direktor Hans Rudolf Gysin) sahen sich zwei Personen in ihrem Stimmrecht und in ihren Grundrechten verletzt und erhoben beim Kantonsgericht – Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht – Beschwerde, die heute Mittwochmorgen entschieden wurde. Weiterführende Links: "Gleich zweimal per A-Post" Sehr peinlich ist das. Ich fühle mich ja sehr geschmeichelt, das entsprechende Schreiben gleich zweimal per A-Post zugestellt bekommen zu haben. Wahrscheinlich gelte ich bei der Wirtschaftskammer als renitent. Lars Mazzucchelli, Gemeinderat, Sissach |
www.onlinereports.ch - Das unabhängige News-Portal der Nordwestschweiz
© Das Copyright sämtlicher auf dem Portal www.onlinereports.ch enthaltenen multimedialer Inhalte (Text, Bild, Audio, Video) liegt bei der OnlineReports GmbH sowie bei den Autorinnen und Autoren. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Veröffentlichungen jeder Art nur gegen Honorar und mit schriftlichem Einverständnis der Redaktion von OnlineReports.ch.
Die Redaktion bedingt hiermit jegliche Verantwortung und Haftung für Werbe-Banner oder andere Beiträge von Dritten oder einzelnen Autoren ab, die eigene Beiträge, wenn auch mit Zustimmung der Redaktion, auf der Plattform von OnlineReports publizieren. OnlineReports bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen darum, Urheber- und andere Rechte von Dritten durch ihre Publikationen nicht zu verletzen. Wer dennoch eine Verletzung derartiger Rechte auf OnlineReports feststellt, wird gebeten, die Redaktion umgehend zu informieren, damit die beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden können.
Auf dieser Website gibt es Links zu Websites Dritter. Sobald Sie diese anklicken, verlassen Sie unseren Einflussbereich. Für fremde Websites, zu welchen von dieser Website aus ein Link besteht, übernimmt OnlineReports keine inhaltliche oder rechtliche Verantwortung. Dasselbe gilt für Websites Dritter, die auf OnlineReports verlinken.