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Islam-Kritikerin wegen Beschimpfung schuldig gesprochen

Das Basler Strafgericht sprach eine Basler Islam-Kritikerin der üblen Nachrede gegenüber dem Burgdorfer Anwalt Daniel Kettiger schuldig.
Basel, 17. November 2008

Die Basler Publizistin und Islam-Kritikerin Regine W. (Name geändert) wurde vom Gerichtspräsidenten Lucius Hagemann wegen mehrfacher Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 40 Franken auf drei Jahre Bewährung verurteilt.

Wer die resolute Islam-Kritikerin Regine W. am vergangenen Freitagnachmittag vor dem Basler Strafgericht gesehen hat, musste unweigerlich an Oriana Fallaci denken; die verstorbene italienische Bestsellerautorin, die durch ihre Kampfschriften gegen den Islam weltweit bekannt geworden ist. Mit einem leidenschaftlichen, atemlos vorgetragenen Plädoyer in eigener Sache vertrat die 68-jährige W. das Recht, den Islam scharf zu kritisieren und gleichzeitig mit den Mitteln der Satire gegen Anwalt Kettiger vorzugehen. Er hatte sie nun zum dritten Mal vor Gericht gezogen, dieses Mal als Privatkläger wegen Beschimpfung und übler Nachrede.

Unzimperlich in der Wortwahl

Regine W. war in ihrer Wortwahl auf der Website www.svp.ch in der Tat nicht zimperlich gewesen. Indem sie Kettiger als "notorisch bekannten Anwalt", ja, als "Kettenhund Allahs" bezeichnete, der sich durch einen "Stalinschnauz" auszeichne, liess sie wohl dem Gericht gar keine andere Wahl, als die streitbare Autorin, die sich als Feministin versteht und vor Jahren über Karl Kraus promoviert hatte, zu verurteilen.

Die Publizistin wäre wohl gut beraten gewesen, auf derartige persönliche Verunglimpfungen zu verzichten und stattdessen klipp und klar festzuhalten, worin das Problem liegt. Sich auf die Freiheit der Satire zu beziehen, erscheint in diesem Zusammenhang etwas gar billig; nach gängigem Verständnis muss eine Satire klar als solche erkenntlich sein, was bei einem auf einem Internetforum verbreiteten Kommentar zu einer real existierenden Person nicht der Fall sein dürfte.

Warum anonym?

Dennoch: Die streitbare Publizistin hat auch gute Gründe auf ihrer Seite. Denn zum einen lässt sich zunehmend die Tendenz beobachten, islamkritische Debatten via Strafklagen zum Vornherein abzuwürgen. In Deutschland kommt dies immer häufiger vor, und zahlreiche Medien verzichten in vorauseilendem Gehorsam auf islamkritische Sendungen und Zeitungs-Artikel. Dies ist längerfristig verheerend; wer den "Islam" beziehungsweise muslimische Verbände auf derartige Weise "schützen" will, leistet den europäischen Muslimen einen Bärendienst.

Zum anderen irritiert aber auch, dass die zwei ersten Klagen gegen Frau W.  – unter anderem wegen angeblicher Verletzung der Antirassismusstrafnorm - von drei namentlich nicht Personen in Gang gesetzt worden sind, die Anwalt Kettiger mit der Klage beauftragt haben. Es ist nicht nachvollziehbar, dass diese Kläger nicht mit ihrem vollen Namen dazu stehen können, gegen die streitbare Publizistin vorzugehen. Dieses Vorgehen widerspricht dem Prinzip einer offenen Debatte in einer demokratischen Gesellschaft, und es verstärkt den Eindruck, dass es letztlich darum geht, islamkritische Publizisten aller Art einzuschüchtern.



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am 29. April 2024
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