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ZAK: Staatsanwaltschaft klagt gegen Regierungsrat WeberLiestal/Muttenz, 28. September 2020Im der Affäre um die an einen Verein ausgelagerte "Zentrale Arbeitsmarktkontrolle" (ZAK) hat die Baselbeiter Staatsanwaltschaft gegen Regierungsrat Thomas Weber (Bild) sowie einen Baselbieter Staaatsangestellten Anklage erhoben. Ihnen wird ungetreue Amtsführung, respektive Gehilfenschaft dazu, zum Nachteil des Kantons Basel-Landschaft vorgeworfen. Das Verfahren gegen eine dritte involvierte Person wurde eingestellt.
Den beschuldigten Personen wird zur Last gelegt, es mutmasslich unterlassen zu haben, die erforderlichen Abklärungen vorgenommen zu haben oder haben vornehmen lassen, um beurteilen zu können, ob die von den ZAK-Verantwortlichen geforderte Erhöhung der Pauschalentschädigung von 380'000 (Jahre 2010 bis 2013) auf 650'000 Franken gerechtfertigt war oder nicht.
Während der Strafuntersuchung war die Staatsanwaltschaft mit zwei Ausstandsgesuchen an die strafrechtliche Abteilung des Baselbieter Kantonsgerichts gelangt. Grund der beiden Gesuche war, bereits den Anschein einer möglichen Befangenheit der Staatsanwaltschaft zu vermeiden. Nachdem das Kantonsgericht beide Gesuche abwies und die Staatsanwaltschaft zur Führung und zum Abschluss des Verfahrens verpflichtete, werden nun die Untersuchungsergebnisse und die darauf gestützten Tatvorwürfe dem Strafgericht zur Beurteilung vorgelegt. Weiterführende Links: |
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