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Basler Regierung: Kein Schutz für Messe-Kopfbau

Basel, 11. Juli 2006

Der traditionelle Kopfbau der Messe Schweiz am Basler Messeplatz sei nicht schutzwürdig. Dies beschloss die Basler Regierung heute Dienstag, indem sie die Liegenschaft Messeplatz 1, 2, 3, 5 / Riehenring 80 / Isteinerstrasse 35 nicht ins Denkmalverzeichnis aufnahm. Gegen die Unterschutzstellung sprechen neben den Interessen der Eigentümerin zudem städtebauliche und nutzungsplanerische Interessen sowie wirtschafts- und standortpolitische Überlegungen.

Der Bau steht deshalb besondrs im Brennpunkt des Interesses, weil die Messe Schweiz Pläne verfolgt, den Messeplatz durch die Architekten Herzog & de Meuron mit einer futuristischen Passage teilweise zu überdachen, wobei der weinrote Bau als langjähriges Identifikationszeichen der Messe Schweiz weichen müsste. Die 1924-1926 von Herman Herter (1877-1945) errichtete Liegenschaft wurde als repräsentative Eingangsfront der ursprünglichen Messeanlage erstellt. Der durch seine Grösse und seine Architektur markante Bau mit einer 90 Meter breiten Front zum Messeplatz stellt das älteste erhaltene Messegebäude in Basel dar.

Die Eintragung einer Liegenschaft ins Denkmalverzeichnis stellt nach Meinung der Basler Exekutvie "eine besonders weit gehende Massnahme dar, die nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung nur für hochrangige Baudenkmäler in Frage kommt". Die vom Schutzumfang erfassten Teile der Liegenschaft legen auf Grund ihres architekturgeschichtlichen, baukünstlerischen, städtebaulichen und stadtgeschichtlichen Zeugniswertes zwar Denkmalqualität nahe. Die für eine formelle Unterschutzstellung geforderte Hochrangigkeit des Denkmals sei aber "nicht gegeben". Der "Kopfbau" stelle zwar den ältesten erhaltenen Teil des Messegeländes dar und verfüge im Innern über einige original erhaltene Bau- und Ausstattungselemente. Seine architektonische Aussagekraft und seine Anschaulichkeit als Geschichtszeugnis seien jedoch "nicht von dem Rang und der Qualität, welche einen Eintrag ins Denkmalverzeichnis rechtfertigen würde".

Neben den Interessen der Eigentümerin sprechen nach Ansicht des Regierungsrates gewichtige öffentliche Interessen gegen eine Unterschutzstellung. Mit dem Konzept "Messe in der Stadt" wurde im Jahr 1993 ein Standortentscheid gefällt, der den heutigen - und zukünftigen - Stellenwert der Messe in Basel mit beeinflusste. Ausgehend vom heutigen Erscheinungsbild würden durch eine Unterschutzstellung des "Kopfbaus" "die räumlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung entscheidend verschlechtert". Das veraltete und weitgehend nicht produktiv nutzbare Bauvolumen verhindere Ausstellungsflächen an bester Lage, eine anderweitige Nutzung ist nicht denkbar.

Um sich in der stark umkämpften Messebranche zu behaupten, sei die Messe zwingend auf ein zeitgemässes Erscheinungsbild angewiesen. Dies wiederum setze eine einwandfreie und moderne Infrastruktur voraus. Das städtebauliche Interesse an einer möglichst optimalen Nutzung der Messehallen und an einer Optimierung des Geländes sowie die damit verbundenen wirtschafts- und standortpolitischen Interessen überwiegen nach Auffassung des Regierungsrats das öffentliche Interesse an der Denkmalschutzmassnahme.



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