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Basel-Stadt und Alstom einigen sich per Vergleich

Basel, 25. Juni 2007

Einigung im Streit zwischen dem Kanton Basel-Stadt und Alstom (Schweiz) AG wegen  behaupteter Mängel an der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA), die 1998 geliefert wurde: Die beien Parteien haben das beim Basler Zivilgericht hängige Verfahren durch Vergleich beendet. Basel-Stadt hatte im Mai 2003 gegen Alstom geklagt wegen. Alstom führte Widerklage und wies auf Unregelmässigkeiten im Betrieb der KVA hin.

Im Laufe des Gerichtsverfahrens wurden laut einem Communiqué der Basler Regierung zwei umfangreiche technische Gutachten in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse von den Parteien unterschiedlich interpretiert wurden. Mit einem endgültigen Gerichtsentscheid wäre nicht innert nützlicher Frist zu rechnen gewesen.

In Verhandlungen, die parallel zum Gerichtsverfahren liefen, konnten sich die für den Kanton federführende Baudirektorin Barbara Schneider und die zuständigen Entscheidungsträger von Alstom auf einen umfassenden Vergleich einigen. Die Einigung sieht vor, dass der Kanton die Anlage auch in Zukunft wird weiter betreiben können, wie dies seit 2002 bereits der Fall ist. Dank dieser Regelung werde es der KVA-Betreiberin IWB möglich sein, ausreichende Kapazitäten zur Kehrichtentsorgung für die Region Basel bereitzustellen, so dass kein Kehricht aus der Region abgewiesen werden muss. Dieser Vergleich erlaubt den Parteien zudem, die mit der Fortführung des Verfahrens verbundenen Kosten einzusparen. "Wie in solchen Fällen üblich" sei Stillschweigen über die Einzelheiten des Vergleichs vereinbart worden.



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