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Durchbruch bei regionaler Gewerbe-Parkkarte

Nach langem Ringen steht jetzt ein Vorschlag für eine bikantonale Gewerbe-Parkkarte in beiden Basel: Sie soll auf Anfang 2013 eingeführt werden.
Basel/Liestal, 20. Oktober 2011

Die regionale Lösung ermöglicht Handwerkern und Gewerbetreibenden zeitlich unbeschränktes Parkieren während der Arbeitsverrichtung auf beiden Kantonsgebieten. Der von einer bikantonalen Arbeitsgruppe ausgearbeitete Vorschlag hat folgende Eckpunkte:

• Das Baselbiet führt 2013 neu eine Gewerbe-Parkkarte ein. Sie gilt auf dem ganzen Kantonsgebiet und kann von Handwerkern und Gewerbetreibenden aus dem Kanton erworben werden. Gewerbe-Parkkarten für einzelne Gemeinden werden nicht mehr ausgestellt. Basel-Stadt behält die bereits bestehende Gewerbeparkkarte zu einem reduzierten Preis bei; diese kann weiterhin von Gewerbebetrieben aus der ganzen Region – auch aus dem Ausland – erworben werden.

• Die Gewerbeparkkarten können einzeln pro Kanton bezogen werden. Die Kosten: Die Basler Jahres-Gewerbeparkkarte wird 200 Franken kosten, die Monatskarte 30 Franken, und die Besucher-Tageskarte 10 Franken. Die Gewerbeparkkarte II mit grosszügigen Berechtigungen kostete in Basel bisher 400 Franken (für maximal zwei Fahrzeuge). Der Kanton Baselland bietet die Jahres-Gewerbeparkkarte zum Preis von 100 Franken an.

• Beide Karten können zusammen als "Kombi-Karte" zu einem reduzierten Preis von 250 Franken (statt 300 Franken) erworben werden. Zum Erwerb der "Kombi-Karte" berechtigt sind Betriebe aus den beiden Basel.

• Die Gewerbeparkkarten können bei den Motorfahrzeugkontrollen bezogen werden. Der Handwerks- oder Gewerbebetrieb kann frei wählen, bei welcher Motorfahrzeugkontrolle er die Karte beantragt. Die Einnahmen aus dem Verkauf der "Kombi-Karten" werden nach Abzug eines Betrags von je 30 Franken pro Karte zugunsten der jeweiligen Motorfahrzeugkontrolle im Verhältnis des Verkaufspreises auf die Kantone verteilt.

Eingeschränkte Berechtigungs-Gruppen

Zum Erwerb einer Gewerbeparkkarte sind Handwerker, Gewerbetreibende, Service-monteure und Caterer mit regelmässig wechselndem Arbeitsort berechtigt. Die Gewerbe-Parkkarte gestattet zeitlich unbeschränktes Parkieren während der Arbeitsverrichtung in Blauen Zonen und auf gebührenpflichtigen Parkplätzen ab zwei Stunden maximaler Parkdauer. Zudem kann mit der Gewerbe-Parkkarte in Parkverbotszonen während maximal vier Stunden parkiert werden.

Diese  Lösung sei in der Arbeitsgruppe "einvernehmlich verabschiedet" worden, heisst es in einem Communiqué. Die Arbeitsgruppe stand über der Leitung der Baudirektoren Sabine Pegoraro (BL) und Hans-Peter Wessels (BS). Darin vertreten waren auch die Gemeinden sowie die Wirtschaftskammer Baselland und der Gewerbeverband Basel-Stadt.




Weiterführende Links:
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- Weitgehende Einigkeit über regionale Gewerbe-Parkkarte
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