Tierschutz-Verstösse werden strafrechtlich kaum verfolgtIn der Region Basel kommen nur wenige Tierschutzdelikte zur Anzeige. Dies zeigt die jährlich erscheinende Schweizer Tierschutzstrafpraxis der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). Besonders stossend: Die Behörden sind in Bezug auf den Qualzuchtverbot-Artikel im Tierschutzgesetz bisher nicht aktiv geworden sind. Sieben exemplarische Strafanzeigen sollen nun diesen Umstand ändern.Basel/Zürich, 27. November 2012Seit dem Jahr 2000 steigen die angezeigten Tierschutzdelikte kontinuierlich. Gemäss der von der Stiftung jährlich zusammengestellten Statistik gilt 2011 mit 1'246 Strafverfahren gar als bisheriges Rekordjahr. Für TIR durchaus eine positive Bilanz. |
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