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Der Kanton will als Arbeitgeber attraktiver werdenBasel-Stadt hat Massnahmen in den Bereichen Vereinbarkeit, Schichtarbeit und Weiterbildung beschlossen.Basel-Stadt, 4. Juli 2023Um die Attraktivität des Kantons Basel-Stadt als Arbeitgeber zu verbessern, hat die Regierung weitere Anpassungen bei den Arbeitsbedingungen verabschiedet, wie sie am Dienstag mitteilt.
Homeoffice in allen Bereichen möglich
Die anrechenbare Arbeitszeit für den Besuch von obligatorischen Weiterbildungen (Typ A) wird von aktuell maximal 8,4 Stunden pro Tag auf maximal 12 Stunden erhöht. Diese Regelung gilt seit 1. Juli 2023 und betrifft vor allem Mitarbeitende der Berufsfeuerwehr.
Folgende Massnahmen hat die Regierung bereits umgesetzt: Der Kanton Basel-Stadt hat das Arbeitgeber-Marketing mit einem neuen Auftritt gestärkt, die Voraussetzung für Homeoffice in allen Bereichen geschaffen, wo dies möglich ist, die Führungsentwicklung ausgebaut und als Sofortmassnahme eine auf drei Jahre befristete Arbeitsmarktzulage für die Kantonspolizei beschlossen.
Die Delegation Personalfragen des Regierungsrats erarbeite derzeit eine gesamtstrategische Analyse und eine Priorisierung der Massnahmen. Zudem wird die Regierung bei der Beantwortung politischer Vorstösse und bei grösseren Projekte entsprechende Vorlagen ins Parlament bringen. |
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