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Das Urteil gegen den Hemmiker Landwirt könnte nichtig seinWar die vorsitzende Richterin Monika Roth zum Zeitpunkt des Urteils zu alt? Diese Frage muss nun das Baselbieter Kantonsgericht klären. Von Thomas Gubler Das Urteil gegen den Hemmiker Landwirt Alfred Suter Anfang Oktober des vergangenen Jahres erschien drakonisch: Ein Jahr Freiheitsstrafe bedingt wegen Tierquälerei, weil der Angeklagte seinen Viehbestand aus Überforderung vernachlässigt habe. Dass die Strafe wesentlich höher ausfiel als etwa beim national bekannt gewordenen "Fall Hefenhofen" im Kanton Thurgau, sorgte für Irritation. Ebenso, dass die Einzelrichterin trotz Freisprüchen in einzelnen Punkten noch zwei Monate über den Antrag der Staatsanwältin hinausging. Diese hatte zehn Monate beantragt.
Höchstalter 70
Gemäss Artikel 23 des Baselbieter Personalgesetzes endet nämlich ein Arbeitsverhältnis beim Kanton grundsätzlich mit dem 65. Altersjahr, wobei dieses im gegenseitigen Einvernehmen bis höchstens zum 70. Altersjahr verlängert werden kann. Wäre also Monika Roth ordentliche Gerichtspräsidentin, wäre der Fall klar: Sie hätte diskussionslos in Pension gehen und den Richterstuhl räumen müssen.
Gerichtspräsident und Quasi-Gerichtspräsident
Es ist unklar, ob der Gesetzgeber die nebenamtlichen Vizepräsidenten vergessen hat, oder ob das Thema wegen der Hintergründe gar nie zur Diskussion stand. Es bleibt also offen, ob die 71-jährige Vizepräsidentin noch als Quasi-Gerichtspräsidentin auftreten durfte oder nicht. Unbestritten ist die Rolle als beisitzende Richterin in einem Dreier- oder Fünfergericht.
Baselbieter Gerichte schätzen Situation anders ein
Wenig überraschend beurteilen die Baselbieter Gerichte die Situation anders. "Wir behandeln alle nebenamtlichen Richterinnen gleich – ob sie Vizepräsidenten sind oder nicht", sagt Gerichtsverwalter Martin Leber. Ein Vizepräsident führe zwar Gerichtsverhandlungen, das Präsidium nehme aber in der Regel die vorbereitenden Instruktionen vor. 24. Juli 2023
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