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Die Partnerschaft versinkt im Rauch der NebelpetardenOnlineReports-Editor Peter Knechtli zum Krach der beiden Basel um die Auftragsvergabe beim Life sciences-Neubau Von Peter Knechtli Die Basler Grossrätin Christine Heuss, Präsidentin der Bildungs- und Kultur-Kommission, tönte es halböffentlich schon vor Wochen an: Die Verhandlung mit der Bildungskommission des Baselbieter Landrates über die Projektierung des Life sciences-Neubaus der Universität Basel auf dem Areal des "Schällemätteli" verliefen "äusserst harzig" – ohne ins Detail zu gehen. "Die Baselbieter sind wieder einmal Die Urteile waren rasch gefällt: Die Baselbieter, so tönte es, zeigten sich wieder einmal als ländliche Kleingeister – nur auf die ideologische Agenda ihrer eigenen Vorteile bedacht. So könne verfassungsrechtlich verbriefte Partnerschaft zwischen zwei Schwesterkantonen nicht gelebt werden. In ihrer ersten Enttäuschung sprachen Einzelne schon "vom Ende der Partnerschaft". "Es ist erstaunlich, dass Urs Wüthrich Fakt ist, dass sich Regierungsvertreter beider Basel und der damalige Universitätspräsident in einer "gemeinsamen Erklärung" vom Februar 2004 zu einer "gemeinsamen Berücksichtigung" des Gewerbes bekannt hatten – so, wie es auch der Landrat letzten Februar beschloss. "Wer fordert, muss auch geben können." Es ist jetzt an der Zeit, dass die Abgeordneten beider Kantone aus den Nebelschwaden hervortreten und aufgrund von Fakten und nicht von Prestige verhandeln: Als Erstes muss der Nachweis der Gültigkeit oder der Rechtswidrigkeit des Landratsbeschlusses sauber erbracht werden. Ist die Rechtswidrigkeit erwiesen, dürfte der Landrat einen schweren Stand haben. Lassen Gesetz und Verordnungen aber den nötigen Interpretations-Spielraum zwischen Heimatschutz und Wettbewerb zu, dann müsste der Grosse Rat im Interesse der Sache nachgeben, zumal das Submissionsgesetz für die Vergabe entscheidende Grundlage bleiben wird – Parlamentsbeschlüsse hin oder her. 26. Mai 2009
"Warum fehlen auswärtige Anbieter in der Basler Verordnung?" Vom Beschaffungswesen bzw. dessen praktischer Handhabung verstehe ich nicht wirklich etwas, aber lesen kann ich, und das habe ich auch getan, und zwar die Basler und Baselbieter Gesetze und Verordnungen über das Beschaffungswesen. Die Beschaffungsgesetze der beiden Basel tönen praktisch gleich. Müssen sie auch, denn das sieht eine interkantonale Vereinbarung zum Beschaffungswesen von 1994 vor.
Dann sollte dies doch eigentlich auch bei den darauf basierenden Verordnungen der Fall sein, oder nicht, frage ich mich? Nun, der geneigte Verordnungsleser findet Folgendes: In der Baselbieter Verordnung heisst es in § 8 Abs. 2 unter dem Titel "Einladungsverfahren": "In der Regel ist mindestens eine auswärtige Anbieterin oder ein auswärtiger Anbieter zur Angebotsabgabe einzuladen." Die Pendant-Regel in Basel-Stadt wäre wohl § 12, dessen Abs. 1 ähnlich tönt, wie jener aus dem Baselbiet. Damit hörts bei der Ähnlichkeit dann aber auch auf, denn einen Abs. 2 in der BS-Bestimmung, die dem § 8 Abs. 2 der BL-Bestimmung entsprechen würde, findet sich nicht. Das heisst: In der Baselbieter Verordnung wird den Beschaffungsbehörden vorgeschrieben, auswärtige (und damit ja wohl auch Basler) Anbieter zur Offerte einzuladen.
Warum wird dies den Basler Behörden nicht auch in dieser Deutlichkeit vorgeschrieben bzw. wird es ihnen überhaupt irgendwo vorgeschrieben? Was waren die Überlegungen des Verordnungsgebers, also der Basler Regierung, keine analoge "Einladungsregel für auswärtige Anbieter" in die baselstädtische Beschaffungsverordnung einzufügen? Fragen über Fragen. Daniele Ceccarelli, Landrat FDP, Fraktionspräsident, Pfeffingen "Basler Protektionismus zu Lasten der Baselbiets" Den strittigen Antrag habe im Landrat damals entgegen der Mehrheit abgelehnt, weil ich die Befürchtung hatte, die Auflage würde zu falschem Protektionismus führen. Inzwischen hat mir das Verhalten von Basel-Stadt das Gegenteil gelehrt. Die Argumentation der Basler geht nicht auf und ist widersprüchlich. Der strittige Antrag führt nicht zu falschem Protektionismus, sondern verhindert Basler Protektionismus zu Lasten der Baselbieter KMU und Steuerzahler. Siro Imber, Landrat FDP, Allschwil |
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