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Hitler-Vergleich: Strafanzeige in den Justiz-Mühlen versandetBL-Kantonstierarzt Ignaz Bloch wehrte sich umsonst / Regierungsrätin Elsbeth Schneider "schockiert" Von Peter Knechtli Die schwere Verunglimpfung des Baselbieter Kantonstierarztes Ignaz Bloch zieht weitere Kreise: Der Betroffene hatte schon vor längerer Zeit Strafanzeige wegen Persönlichkeitsverletzung eingereicht, doch das Verfahren verlief exemplarisch im Sand. Die durch die Affäre tangierten Regierungsräte Elsbeth Schneider und Erich Straumann zeigen sich schockiert. Wegen seiner Politik gegenüber potenziell gefährlichen Hunden wurde der Baselbieter Kantonstierarzt Ignaz Bloch auf dem Internet extrem verunglimpft: Seit über einem Jahr enthielt die Website "www.hundegesetz.info" der "IG gegen die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen" einen anonymen Eintrag von "Dogman", der, wie OnlineReports berichtete, in den Worten gipfelt: "Der Veterinär von BL ist nicht besser als Adolf Hitler." 27. Dezember 2005
DIE SPÄTE REAKTION
• Nachdem OnlineReports den Fall um den Hitler-Vergleich publik gemacht hatte, nahmen die Betreiber der website "hundegesetz.info" den anonymen Forums-Beitrag vom Netz. Der nicht namentlich dokumentierte Vorstand der "IG gegen die Diskriminierung von Hunden bestimmter Rassen" distanziert sich nun plötzlich vom Eintrag aus dem Jahr 2004. Er schreibt: "Es geht um die politische Glaubwürdigkeit dieser Regierungsstelle" Herr Engler, es ist ein grosser Unterschied, wenn Fritzli Müller einen dummen Witz vom Büro aus in die Welt verschickt, oder wenn Frau Singer als Staatsangestellte aus einem Regierungsgebäude privat politische Agitation betreibt, dies mit amtlichem Abesender und sehr zweifelhaftem Inhalt, und das mehrmals. Das dürfte uns Steuerzahler schon was angehen! Da rückt die Arbeitszeitfrage in den Hintergrund, das hat etwas mit der politischen Glaubwürdigkeit dieser Regierungsstelle zu tun.
Zur Erinnerung: Ein ehemaliger Basler Gefängnisdirektor hat über seinen amtlichen Fax politische Propaganda seiner Rechtspartei verschickt, was für ihn sehr tragische Folgen hatte. Das sind die Relationen, die gewahrt werden müssen. Ich bin zuversichtlich, dass auch Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider als Chefin in diesem Fall genau weiss, was zu tun ist. Bruno Heuberger, Oberwil "Nicht für alles und jedes die Verantwortlichkeit der Chefin einfordern" Frau Alder, es ist wirklich schade, dass wir nicht in Deutschland sind. Dort hätten Sie selbstverständlich gleich den Rücktritt der Landesministerin Elsbeth Schneider fordern können. Wann endlich hört dieser - nur aus parteipolitischem Profitdenken getriebene - Blödsinn auf, die politischen Mandatsträgerinnen und -träger für alles und jedes verantwortlich und haftbar zu machen, selbst wenn sie hinten und vorne mit der Sache nichts zu tun haben?
Politische Mandatsträger haben dann Verantwortung zu übernehmen, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im dienstlichen Handeln Vergehen oder Fehler begehen, in die die Mandatsträger verwickelt waren oder bei richtiger Organisation die Kontrolle hätten behalten können. Aber es kann nicht angehen, dass man für alles und jedes die Verantwortlichkeit der politischen Chefin oder der Chefs einfordert, wenn sie oder er auf den Vorgang keinen Einfluss haben konnten.
Im vorliegenden Fall ist es ja noch schöner: Die eigentliche Geschichte hat mit der Bau- und Umweltschutzdirektion des Kantons Basel-Landschaft nichts zu tun. Deshalb kann und darf sich Regierungsrätin Elsbeth Schneider gar nicht entschuldigen. Sie hat in dieser Geschichte nur eine Funktion, die sie sicher wahrnehmen wird: Sie kann und wird "ihren Tarif" für die Zukunft durchgeben.
Forderungen, wie sie Beatrice Alder formuliert, sollten für die Fälle sorgfältig aufbewahrt werden, in denen man sie erheben darf und muss. Für billigen Populismus sind sie wirklich zu schade! Rudolf Mohler, Oberwil "Die Relationen sind zu wahren!" Frau Singers Anliegen und ihr bisheriges Auftreten ist sicher nicht geeignet, in der Öffentlichkeit Verständnis und Bedauern für ihre Situation auszulösen. Im Gegenteil. Aber irgendwie sollten die Relationen doch noch stimmen.
Der unsägliche Hitler-Vergleich ist offenbar schon vor rund einem Jahr durch einen nicht identifizierbaren "Dogman" im Gästebuch platziert worden (das Risiko solcher Gästebücher, was auch andere schon erfahren mussten). Nach der Löschung kam der Eintrag dann offenbar versehentlich nach einem Server-Absturz wieder zum Vorschein, wurde aber umgehend erneut gelöscht.
Frau Regierungsrätin Schneider hat sich meines Erachtens völlig zu Recht nicht zu einer spontanen Vorverurteilung von Frau Singer verleiten lassen, sondern das Weitere von einem Gespräch unter vier Augen und einer näheren Prüfung abhängig gemacht. Warum sie sich nun sogar noch persönlich für den Gästebucheintrag entschuldigen soll, ist mir unerfindlich.
Wenn Frau Singer gewisse Aktionen von ihrem Büro-PC aus vorgenommen hat, dann war dies unkorrekt, vor allem aber unvorsichtig. Es ist aber doch gang und gäbe, dass der Büro-PC zwischendurch auch privat benützt wird. Arbeitszeit muss dadurch nicht verloren gehen.
Frau Singer dürfte sich unkorrekt verhalten haben und soll dafür gerade stehen. Die Relationen aber sind zu wahren. Urs Engler, Bettingen "Tönt nach Schadensbegrenzung" Soo furchtbar leid muss es den Initianten dieser IG mit den Eintragungen im Gästebuch auch nicht sein, hat doch Frau Ruth Singer noch vor kurzem die gleichen Töne von sich gegeben. Das Ganze hört sich für mich als reine Schadensbegrenzung an. Bruno Heuberger, Oberwil "Wie die Strafprozessordnung das Verfahren im Fall Bloch regelt" Herr Claude Janiak hätte als reputierter Anwalt eigentlich bloss auf die Strafprozessordnung (StPO) hinweisen müssen. Dass er dies nicht getan hat, wundert mich sehr. Seine Belehrung, die "Untersuchungsbehörden" (lies: Statthalteramt) müssten Herrn Bloch behilflich sein, ist in der geäusserten Allgemeinheit falsch. Die Strafprozessordnung regelt im Falle Bloch das Verfahren unter anderem nämlich wie folgt:
"§ 207 Legitimation zur Privatklage, Rechtsbegehren, ... 1 Zur Privatklage ist berechtigt, wer einen Strafantrag im Sinne der Artikel 28 ff. StGB stellen kann. Die Privatklage gilt als Strafantrag. 2 Die Privatklage ist schriftlich oder mündlich beim Friedensrichteramt einzureichen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich sinngemäss nach § 2. 3 Für das Verfahren vor dem Friedensrichteramt gelten sinngemäss die §§ 87 - 93bis der Zivilprozessordnung(96). Kommt kein Vergleich zu Stande, leitet die Friedensrichterin oder der Friedensrichter den Akzessschein von Amtes wegen an das Strafgerichtspräsidium weiter. 4 Das Rechtsbegehren kann allgemein auf Ehrverletzung oder auf einen der besonderen Ehrverletzungstatbestände des Schweizerischen Strafgesetzbuchs lauten ..."
"§ 213 Zwangsmassnahmen 1 Im Privatklageverfahren sind Durchsuchungen von Räumlichkeiten und Beschlagnahmen nur ausnahmsweise, Verhaftungen nur beim Vorliegen aussergewöhnlicher Umstände, sowie alle anderen Zwangsmassnahmen nur in dringenden Fällen zulässig. 2 Die Anordnung von Zwangsmassnahmen ist beim Strafgerichtspräsidium zu beantragen, welches das Statthalteramt mit der Durchführung beauftragt. 3 Liegen die Voraussetzungen für die vorsorgliche Beweiserhebung vor, trifft das Strafgerichtspräsidium auf Antrag der interessierten Partei die entsprechende Anordnung. 4 Bei unbekannter Täterschaft beauftragt das Strafgerichtspräsidium die Polizei mit der Ermittlung der Täterschaft."
Fazit: Das Verfahren (Privatklage / Ehrverletzung) läuft über das Friedensrichteramt zum Strafgerichtspräsidium. Und dieses ist alleine zuständig, die Untersuchung in die Wege zu leiten! Das Strafgerichtspräsidium ist gemäss § 213 Abs. 4 StPO bei unbekannter Täterschaft verpflichtet, die Polizei mit der Ermittlung der Täterschaft zu beauftragen. So einfach ist demnach dieser so komplizierte Fall! Ernst A. Heimann, Wenslingen "Friedensrichterin müsste Domain-Inhaber ausfindig machen können" Die von der Friedensrichterin gemachte Aussage, dass der Domain-Inhaber nicht ausfindig gemacht werden kann, ist ein Witz. In der Datenbank «whois» sind alle Domainhalter aufgeführt. Heutzutage müsste dies auch eine Friedensrichterin, die auch mit solchen Themen konfrontiert ist, wissen. Ich stelle die Frage in den Raum, ob man dies gar nicht wissen wollte!
Auf der Datenbank - und die ist öffentlich zugänglich - steht heute Folgendes (Auszug):
Registrant ID:C4179375-LRMS Registrant Name:CS GmbH Registrant Organization:CS GmbH Registrant Street1:Postfach Registrant City:Basel Registrant State/Province:BS Registrant Postal Code:4000 Registrant Country:CH Registrant Phone:+1.41618101010 Registrant Email:lf@is-owd.com Admin ID:C4179376-LRMS Admin Name:Mr., Orakel von Delphi Admin Street1:Postfach Admin City:Basel Admin State/Province:BS Admin Postal Code:4000 Admin Country:CH Admin Phone:+1.41618101010 Admin Email:orakel_@gmx.net
Noch am 25. Dezember hiess der verantwortliche Mann (Auszug):
Registrant ID:C4179375-LRMS Registrant Name:CRESYS GmbH Registrant Organization:CRESYS GmbH Registrant Street1:Postfach Registrant City:Augst Registrant State/Province:BL Registrant Postal Code:4302 Registrant Country:CH Registrant Phone:+1.41618131800 Registrant FAX:+1.41618131801 Registrant Email:lf@is-owd.com Admin ID:C4179376-LRMS Admin Name:Mr., Luigi Ferraro Admin Organization:Luigi Ferraro, Mr., CEO Admin Street1:OWD ObjectWare Design Admin Street2:Postfach Admin City:Augst Admin State/Province:BL Admin Postal Code:4302 Admin Country:CH Admin Phone:+1.41618131800 Admin FAX:+1.41618131801 Admin Email:lf1@is-owd.com
Wie Sie sehen, ist die Zuständigkeit gemäss Email-Adresse die gleiche. Der Halter - ob er sich nun Mr. Orakel von Delphi nennt oder nicht - ist rechtlich für die Homepage verantwortlich. Da gibt’s wohl nichts zu husten. Jean-Luc Aeby, Basel "Eine Schande für unseren Rechtsstaat" Es tut mir leid für jeden, der mit solchen üblen Beschimpfungen konfrontiert ist, vor allem wenn er dann noch erleben muss, wie hilflos jemand ist, der sich wehren will, weil seine Bemühungen ins Leere laufen Solche Vorkommnissesind ein Schande für unseren Rechtsstaat. Abgesehen von der persönlichen Belastung für die von Verunglimpfungen Betroffenen ist jeglicher Vergleich mit Vorkommnissen im Dritten Reich ein Affront gegen all jene, die davon direkt oder indirekt betroffen waren und sind. Die Gnade des Schicksals hat uns Schweizerinnen und Schweizer davor bewahrt, in den bösartigen Strudel des Zweiten Weltkriegs hineingezogen zu werden. Um so mehr haben wir die Pflicht, uns gegen jegliche Versuche, den braunen Sumpf wieder aufkommen zu lassen, energisch und ohne Wenn und Aber zu wehren. Beatrice Alder, Basel "Untersuchungsbehörden müssten Herrn Bloch behilflich sein" Ich danke Ihnen, dass Sie diese üble Geschichte publik machen. Im Zusammenhang mit meiner Wahl zum Nationalratspräsidenten bin auch ich auf einer Neonazi-Website aufs Übelste verunglimpft worden. Die Parlamentsdienste in Bern haben die Urheber ermittelt, was es mir ermöglicht hat, Strafanzeige zu erstatten. Die Angelegenheit wird von den Strafverfolgungsorganen in Zürich weiter verfolgt. Meines Erachtens hätten es auch die Untersuchungsbehörden unseres Kantons in der Hand, die Hintermänner (und -frauen) solcher Websites zu ermitteln und einem Privatkläger wie Herrn Bloch bei der Erstattung einer Strafklage behilflich zu sein. Man muss nur wollen. Claude Janiak, Natiolnalratspräsident, Binningen |
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"Meine Rolle sieht bequem aus" |
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Präsidiums-Kandidatur von Peter Riebli.
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Erneuter Knall bei der SVP:
Riebli will Präsident werden
Caroline Mall zieht Kandidatur zugunsten des
68-jährigen Politikers aus Buckten zurück.
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Ein Schweizer Vorzeige-Projekt:
20 Jahre "Obstgarten Farnsberg"
Mit Birdlife-Projektleiter Jonas Schälle
unterwegs in einem Bijou der Biodiversität.
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den Zerwürfnissen in der Partei geführt haben.
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Eskalation bei der SVP: Fraktionschef Riebli abgesetzt
Ab sofort leitet Reto Tschudin
die SVP-Fraktion im Baselbieter Landrat.
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Kantonsgericht Baselland:
Mitte droht leer auszugehen
Freisinn kann sich bei der Ersatzwahl dank
Taktik und Zufall einen Vorteil erhoffen.
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Regierungsrat Mustafa Atici muss die Kritik ernst nehmen
Kommentar von Jan Amsler und Alessandra Paone zur Regierungswahl in Basel-Stadt.
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