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Griff ins Klo: Departement Eymann muss korrekt ausschreibenHandtuchrollen, Ladybins oder Seifenspender: Das Basler Appellationsgericht befasste sich heute Mittwoch thematisch mit Hygieneartikeln und rechtlich mit Ausschreibungen. Grösstenteils erfolgreich rekurriert hatte eine Bennwiler Firma, der das Erziehungsdepartement die Service-Verträge gekündigt hatte.Basel/Bennwil, 15. Juli 2015Es ist ein lukratives Geschäft: Die Lieferung von Handtuchrollen, Seifenspendern und Ladybins (Hygieneartikel für Damen). Dazu gehört auch das Nachfüllen der Seifen oder das Waschen der Handtuchrollen. Dies besonders, wenn eine einzige Firma alle Basler Schulhäuser bedienen kann. Bis anhin soll das Erziehungsdepartment (ED) die Aufträge mal dieser, mal jener Firma übertragen haben. Auch jener Bennwiler Betriebshygiene-Spezialistin RVR Service AG, die nun gegen eine Verfügung des ED rekurrierte. Im April 2014 kündigte aber das Departement von Christoph Eymann (LDP) der Firma die Service-Verträge mit der Begründung, man müsse die Arbeiten ausschreiben. |
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