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Chemiemüll-Initiative sei "bundesrechtswidrig"Liestal/Muttenz, 19. August 2008Die nichtformulierte Volksinitiative "Totalsanierung der Chemiemülldeponien in Muttenz" ist "bundesrechtswidrig". Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Rechtsdienst der Baselbieter Regierung. Das Bundesrecht regelt den Umgang mit Altlasten abschliessend. Kantone können keine davon abweichende Bestimmungen aufstellen. Gestützt auf dieses Gutachten hat die Bau- und Umweltschutzdirektion gemäss regierungsrätlichem Auftrag vom 15. Januar dieses Jahres die entsprechende Landratsvorlage ausgearbeitet. Der Landrat wird über die Widerrechtlichkeit der Initiative befinden. |
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