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Alle Verfahren gegen Ex-Itag-Besitzer eingestellt

Basel, 8. Mai 2007

Die Basler Staatsanwaltschaft hat drei Strafverfahren gegen Fritz Schuhmacher und Konrad Annasohn, die früheren Besitzer der Basler Treuhand- und Vermögensverwaltungsfirma Itag AG eingestellt. Dies geht aus einer Medienmitteilung von heute Dienstagmorgen hervor.

Den beiden damaligen Itag-Inhabern war im einen Verfahren vorgeworfen worden, sie hätten im Jahr 1997 widerrechtlich und ohne dass die Eigentümer davon wussten Kundenguthaben in Höhe von mehreren Millionen Franken an die UBS verpfändet, um mit einem Kredit von drei Millionen Franken ein 20-Prozent-Paket am Basler Radiosender "Radio Basilisk" zu kaufen. Die Ermittlungen haben laut der Staatsanwaltschaft "indessen ergeben, dass kein Straftatbestand erfüllt wurde, weil die Kreditsumme während der ganzen Laufzeit des Darlehens zu jeder Zeit in ausreichendem Ausmass durch ungebundene eigene Mittel der Itag bei der kreditgebenden Bank gedeckt war".

Ebenfalls eingestellt wurden zwei weitere Verfahren, die eine Begünstigte der Gerstenhauer Stiftung gegen Schuhmacher und Annasohn angestrengt hatte. Sie wurden beschuldigt, die Stiftung für eigene Zwecke missbraucht zu haben. Dies habe "nicht nachgewiesen" werden können, schreibt die Staatsanwaltschaft, "und die Ermittlungen haben gezeigt, dass der Wille der Gründer der Stiftung stets respektiert worden ist". Der weitere Vorwurf, aus dem gebundenen Vermögen der Stiftung seien Aktien statuenwidrig verkauft worden, habe "widerlegt" werden können. Die Ermittlungen bezüglich weiterer Sachverhalte, die Geschäftsbeziehungen der ehemaligen Verwaltungsräte mit der Stiftung bzw. einer dieser gehörenden Immobiliengesellschaft betreffen, hätten "ebenfalls zum Ergebnis geführt, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachzuweisen ist". Deshalb sei das Verfahren eingestellt worden.

Um Anklage zu erheben, müssten die Verdachtsmomente "hinreichend" sein, erklärte der ermittelnde Staatsanwalt Hans-Jörg Kundert gegenüber OnlineReports: "Es reichte aber knapp nicht für ein 'hinreichend'." Zwar sind nach Auffassung der Staatsanwaltschaft keine Straftaten begangen worden - in jeder Hinsicht sauber waren die damaligen Praktiken der Itag-Chefs nicht, wie das Communiqué der Ermittler ("vereinzelt Fehler") erkennen lässt. Deshalb wurden Schuhmacher und Annasohn die Verfahrenskosten auferlegt. Zahlen wollte Staatsanwalt Kundert gegenüber OnlineReports keine nennen. Sie könnten sich aber gemäss Gebührenordnung für jeden der Angeschuldigten auf eine Grössenordnung von gut und gern 30'000 Franken belaufen.

In einer ebenfalls heute Dienstagmorgen veröffentlichten Erklärung räumen Schuhmacher und Annasohn ein, "dass aus Kundenstrukturen Darlehen erhalten haben". Sie entschuldigen sich gleichzeitig für die bei der Firmengruppe, den Mitarbeitenden und den Kunden entstandene Verunsicherung "in aller Form". Damit verbunden sei die Hoffnung, "dass nun wieder Ruhe einkehrt". Ob so schnell Ruhe einkehrt, ist jedoch fraglich: Der Kläger im "Basilisk"-Fall erklärte gegenüber OnlineReports, er werde "aus heutiger Sicht" gegen den Einstellungs-Beschluss appellieren: "Es stimmt nicht, dass keine Kunden zu Schaden kamen. Verpfändet wurden nicht eigene Wertschriften, sondern Bargeld, das auf einem Divers-Konto lag und nicht verzinst wurde."

In der Affäre um die Firma Itag war es am 19. Dezember letzten Jahres zu einer Verurteilung gekommen: Peter Pegoraro, der frühere Leiter der Tochterfirma Itag Vermögensverwaltung AG, wurde vom Strafgericht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung zu 18 Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. Pegoraro akzeptierte das Urteil.



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