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Kinderbetreuung: "Hauptnutzer sind Doppelverdienende"

Das geplante Baselbieter Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich schiesse weit übers Ziel hinaus: Ein stark von der SVP besetztes Komitee startet jetzt die Nein-Kampagne. Abgestimmt wird am 11. März.
Liesta, 3. Februar 2012

Bei diesem Gesetz mit der etwas umständlichen Bezeichnung "über die familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich" geht es darum, "die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Erziehungsberechtigte mit Kindern im Frühbereich zu erleichtern". Der Kanton soll damit regeln, was seit Jahrzehnten in einem sukzessiven Ausbau bisher die Gemeinden nach ihren Bedürfnissen regelten.

Kinder abzugeben "ist so herzlos"

Obschon der Gesetzesentwurf im Landrat eine Zustimmung erfuhr, muss es zwingend vors Volk, weil es bei 53 Ja gegen 37 Nein die Vierfünftel-Mehrheit nicht schaffte. Die SVP und die FDP hatten geschlossen gegen das Paragrafenwerk votiert. Darin werden die Beiträge der Gemeinden und des Kantons an die externe Frühbetreuung von Kindern geregelt, die älter als drei Monate sind und noch nicht den Kindergarten besuchen.

Insbesondere der SVP läuft dieses Gesetz – wieder ein neues Gesetz! – ganz gegen den Strich und gegen ihre politische Generallinie: Wieder, so die generelle Kritik, werde "der Staat" eingesetzt für eine finanzielle und personelle Dienstleistung, für die eigentlich die Familien zuständig wären. SVP-Landrätin Sandra Sollberger, Mutter von zwei Kindern, heute Freitag an einer Medienkonferenz: "Ein Kind ist eine Leihgabe. Sie einfach in die externe Betreuung abzugeben, ist für mich so herzlos." Dabei klappe die Kinder-Frühbetreuung "in einem Grossteil der Gemeinden reibungslos".

Alle Gemeinden über einen Leisten

Die Bubendörfer Malermeisterin und Gemeinderätin ist Mitglied des überparteilichen, aber vor allen von SVP-Exponenten gebildeten Komitees, das die gesetzliche externe Kinderbetreuung bekämpft. Ihm gehören auch einige FDP-Politiker an; von der CVP ist der Dittinger alt-Nationalrat Walter Jermann dabei. Laut Sollberger braucht es diese gesetzlich verordnete externe Kleinkinder-Betreuung gar nicht, weil es auf Gemeindeebene "schon viele gute Angebote" gebe.

Das heutige System sei nachfrageadäquat. Schon in 72 von 86 Baselbieter Gemeinden gebe es heute Verträge mit Tagesbetreuungs-Angeboten, doppelte die Reinacher SVP-Landrätin Caroline Mall, Mutter von drei Kindern, nach. Jetzt verpflichte der Kanton ein weiteres Mal die Gemeinde zu einer Aufgabe, deren finanzielle Konsequenzen gar noch nicht einmal bekannt seien: "Sie ist mit Kosten verbunden, die wir uns gar nicht vorstellen können." Wenn sich Bedarf nach externer Kinderbetreuung ergebe, müsse "die Verantwortung bei Eltern und Gemeinden bleiben".

Auch Gemeindeverband sagt Nein

Störend sei insbesondere, dass auch (kleine ländliche) Kommunen eingebunden werden, die gar keinen Bedarf nach dieser Betreuungsform haben. Das neue Angebot biete einen Anreiz auch für Personen mit einem Monatseinkommen von über 10'000 Franken, davon Gebrauch zu machen. Sandra Sollberger: "Hauptnutzniesser sind die Doppelverdiener. Diese noch zu unterstützen, ist für mich unverständlich."

Die geplante Einheitslösung ist ein Grund dafür, weshalb der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) die Gesetzesvorlage ablehnt.

Komitee-Präsident und neuer SVP-Landrat Thomas Weber hat ausgerechnet, dass mit dem neuen Gesetz der Drei Millionen Franken-Haushalt seiner Wohngemeinde Buus jährlich um rund 100'000 Franken wiederkehrend belastet werde. Dabei führe die geplante Mischfinanzierung – der Kanton erstattet den Gemeinden 30 Prozent der an die Nutzenden entrichteten Beiträge zurück – zu einem zusätzlichen administrativen Aufwand. Auf Kritik stösst auch die gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung der Tagesfamilien-Organisationen, was suggeriere, eine gestandene Tagesmutter sei zu dieser Aufgabe nicht fähig. Das Gesetz mit seinem "staatsgläubigen Unterton" (Weber) schränkte ausserdem die Gemeindeautonomie ein.

FDP mit Flankenschutz

Dass nur wenige Freisinnige im Nein-Komitee in Erscheinung treten, hat auch damit zu tun, dass die FDP mit einem eigenen Projekt dem SVP-Nein politischen Flankenschutz bietet: Kommende Woche will sie eine Initiative für ein schlankes Rahmengesetz ("für eine bezahlbare und unbürokratische Kinderbetreuung") vorstellen. Ob die SVP dieses Begehren unterstützen wird, ging aus den Stellungnahmen an der Medienkonferenz auf eine OnlineReports-Frage hin indes nicht klar hervor. Der FDP-Vorschlag sei jedenfalls "sicher besser" als die jetzige Gesetzesvorlage, wie Weber betonte.

 

Bild von links: Caroline Mall, Thomas Weber, Sandra Sollberger



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"FDP-Initiative ist genauso unnötig"

Das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich unnötig, kompliziert und für die Gemeinden sehr teuer und verwaltungsaufwändig. Der Kanton BL will den Gemeinden vorschreiben, wie sie Durchführung der Betreuung organisieren sollen. Bezahlen müssen es die Gemeinden.

 

Das Gesetz will vorschreiben, dass bis zu Fr. 2'000.00 pro Monat und fremdbetreutes Kind durch die Gemeinden zu zahlen sind. Grosseltern erhalten allerdings keine Entschädigung, selbst wenn die gutverdienenden Eltern den hütenden Grosseltern etwas bezahlen. Wenn ein Kind durch eine Nachbarin betreut wird, erhalten die Eltern auch kein Geld von der Gemeinde, es sei denn, die Nachbarin ist ausgebildete Tagesmutter. Da werden den Eltern also vorgeschrieben, ihr Kind durch eine ausgebildete Tagesmutter betreuen zu lassen, obwohl sie vielleicht in der Nachbarschaft eine Mutter kennen, die ihr Kind günstig und liebevoll betreuen würde.

 

Das geht immer mehr in Richtung einer Entmündigung der Eltern. Es kann doch nicht familienfreundlich sein, wenn günstige Betreuungsmöglichkeiten von Grosseltern und Nachbarn nicht unterstützt werden, dafür aber teure Tagespflegeplätze.

 

Die Initiative der FDP BL ist im übrigen genauso unnötig, wie das Gesetz, über das wir im März abstimmen. Auch damit werden keine neuen Kinderbetreuungsplätze geschaffen, die Gemeinden haben lediglich mehr finanziellen Spielraum.

 

Die Probleme mit den Kosten könnte man auch ohne neues Gesetz entschärfen. Die Steuerabzüge für fremdbetreute Kinder müssten einfach höher sein. Wenn jemand sein Haus renoviert, kann er den ganzen Unterhalt steuerlich abziehen. Wenn jemand arbeiten geht und seine Kinder fremdbetreuen lässt, muss der das zusätzliche Einkommen versteuern und darf nur Fr. 5'500.00 pro Kind (Fr. 458.33 pro Monat) steuerlich abziehen (beim Bund Fr. 10'000.00).

 

Wenn die vollen Kosten der Kinderbetreuung analog den Liegenschaftskosten steuerlich geltend gemacht werden, würde auch der Kanton, die Gemeinden und die Eltern gemeinsam an die Kosten zahlen rsp. sich mit den Steuerausfällen daran partizipieren. Und diese Regelung wäre verwaltungsökonomisch wesentlich günstiger, als wenn die Gemeinden u.U. monatlich neu ausrechnen müssen, wie hoch der Gemeindebeitrag nun ist.

 

Mit einem Nein am 11. März bleibt vorerst alles beim alten. Viele Gemeinden haben bereits Tagesbetreuungsplätze gefördert und können dies auch weiterhin tun. Das Steuergesetz könnte man relativ einfach anpassen. Ein Nein verhindert ein unnötiges und teures Gesetz.

 

Deshalb stimme ich am 11. März nein, wenn auch aus anderen Gründen als die SVP. Fremdbetreuung ist heute nötig und sinnvoll. Die gut ausgebildeten Frauen müssen die Möglichkeit haben, ihren Beruf auch mit Kindern ausüben zu können, wenn sie das wollen. Bei Scheidungsraten von 50 % empfehle ich jeder Mutter, wenigstens mit einem kleinen Pensum berufstätig zu bleiben. Als Präsidentin einer Sozialhilfebehörde sehe ich tagtäglich, wie Mütter in die Armutsfalle geraten, wenn sie während der Familienpause auf ihren Beruf verzichten. Auch Väter sollten die Möglichkeit haben, Teilzeit zu arbeiten. Die Vollzeitmütter und die berufstätigen Mütter sollten von den Politikern nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sie leisten beide einen wichtigen Beitrag an die Gesellschaft.


Margareta Bringold, Wahlen




"Geht niemanden was an"

"Hauptnutzer sind Doppelverdienende": Aus welchen Gründen auch immer sie das sind – sein wollen oder sein müssen –, geht niemanden was an.


Beatrice Alder, Basel



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