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Vor Gericht verweigert der Paraplegiker-Arzt die AussageZu Beginn der Berufungsverhandlung über das "System Zäch" wurde einiges deutlich und blieb vieles unklar Von Peter Knechtli Überraschung zum Auftakt der Berufungsverhandlung gegen den Schweizer Paraplegiker-Schirmherr Guido Zäch heute Dienstagmorgen vor dem Basler Appellationsgericht: Zäch kündigte an, seine Aussagen im ganzen Prozess zu verweigern. Statt dessen verlas er eine persönliche Erklärung. Keinen Parteistatus gewährte das Gericht der Paraplegiker-Stiftung und ihrer Gönnervereinigung. Wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung war Zäch im Juli 2003 vom Basler Strafgericht zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Nicht verurteilt wurde Zäch wegen Veruntreuung, nachdem er sich Spendengelder auch auf sein privates Konto habe umleiten lassen. Sowohl der Angeklagte wie die Staatsanwältin Kathrin Villiger appellierten gegen das Urteil. In den Bauprojekten Herisau und Dornach (Hotel "Engel") sowie für den Villen-Deal in Zofingen und für die von Zäch auf seinem privaten Konto "parkierten" Spendengelder in Höhe von 400'000 Franken forderte die Staatsanwältin vor Appellationsgericht eine Bestrafung wegen Veruntreuung, was die Vorinstanz fallen gelassen hatte. 18. Oktober 2005
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