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© Foto by Kantonspolizei BS
Tödlicher Unfall durch Raser im GundeldingerquartierSchon wieder eine tödliche Raserei in der Schweiz: Heute Samstagmorgen kam in Basel ein unschuldiger junger Mann ums Leben. Der schreckliche Unfall ereignete sich kurz nach 1 Uhr auf der Kreuzung Thiersteinerallee / Güterstrasse. Der Täter war betrunken.Basel, 29. November 2008Der Betroffene sass in einem von der Münchensteinerbrücke her durch die Thiersteinerallee fahrenden Auto mit "BL"-Kontrollschildern (Bild oben). Gleichzeitig fuhr ein Auto mit stark übersetzter Geschwindigkeit von der Güterstrasse auf das Kreuzungsgebiet zu und prallte in die Seite des korrekt fahrenden Fahrzeuges, das gegen die Heiliggeist-Kirche geschleudert wurde, wo es an der Seitenfassade zum Stillstand kam.
Weiterführende Links: "Darum viel härtere Strafen!" Ich finde es schrecklich, wie tief die Strafen immer ausfallen für die Schuldigen. Sie sollten den Angehörigen mindestens vier Wochen beistehen und miterleben müssen, wie gross der Schmerz ist. Doch man kann von den Hinterbliebenen leider nicht verlangen, solche Menschen vier Wochen zu ertragen. Darum viel härtere Strafen! "Barbara Egli, Nunningen "Solche Täter müssen anders als bisher angefasst werden" Es wird Zeit, dass Leute, welche in ihren Autos durch Städte und Dörfer rasen und in Kauf nehmen, dass wegen ihrer Raserei oder ihrer Trunkenheit unbeteilgte Passsanten um ihr Leben kommen, strafrechtlich anders als bisher angefasst werden. Wer jemanden tötet, weil er Gesetze und Vorschriften missachtet, die deshalb gelten, damit eine solche Tötungen verhindert wird, handelt nicht "fahrlässig", sondern nimmt die Tötung Dritter mindestens in Kauf. Es sind Täter. Täter, die Leben anderer Menschen auslöschen. Das Strafgesetz der Schweiz behandelt diese Täter aber nach wie vor so, als handle es sich bei ihren Taten um einen "Unfall", das heisst, eine nicht gewollte Tat. Raserei und Alkoholexzesse müssen endlich auch dann, wenn sie als "fahrlässige" Taten zu beurteilen sind, strafrechtlich erfasst und verfolgt werden, wie es bei Tötungen im allgemeinen der Fall ist. Alles mediale Jammern nützt nichts, so lange die Autolobby es fertig bringt, von "Einzeltätern" zu schwadronieren. Schliesslich kennt das Strafgesetz auch bei Morden, die keineswegs alltäglich stattfinden, keine Strafmilderung, weil sie "Einzeltaten" seien. Alois-Karl Hürlimann, Berlin |
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