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Kälbchen-Quäler verurteilt: Sodomistische MotiveArlesheim/Oberwil, 29. September 2008Das ging zügig: Das Statthalteramt Arlesheim verurteilte den 21-jährigen Tierquäler von Oberwil vier Wochen nach seinen scheusslichen Übergriffen auf drei Kälbchen zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 50 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von 1'500 Franken. Tatbestände: Mehrfache Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz, mehrfache Sachbeschädigung und mehrfache Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die Ausländer und Ausländerinnen. Dass es nicht zu einer unbedingten Geldstrafe kommt, begründete Patrizia Krug vom Statthalteramt Arlesheim damit, dass es mit dem revidierten Strafgesetzbuch nicht möglich ist, weil der Täter nicht vorbestraft ist und ihm somit keine schlechte Prognose gestellt werden kann.
Weiterführende Links: "Wann stehen Gerichte endliche für Tier-Rechte ein?" Da vergeht sich einer im Kanton Baselland an drei Kälbchen derart schwer, dass zwei an den zugefügten inneren Verletzungen qualvoll sterben. Der Mann kommt mit einer läppischen Busse von 1'500 Franken davon. Dabei sähe das Tierschutzgesetz für schwere Tierquälerei bis zu drei Jahre Gefängnis vor.
Welche Scheusslichkeiten müssen denn noch begangen werden, damit unsere Gerichte endlich einmal ernsthaft für die Rechte unserer Tiere einstehen, statt die Tierquäler ständig mit Samthandschuhen anzufassen? Das himmeltraurige Baselbieter Beispiel zeigt, wie notwendig der vom Schweizer Tierschutz STS geforderte Tierschutzanwalt ist. Wir brauchen einen Tierschutzanwalt, der in Strafverfahren die Rechte der Tiere durchsetzt! Hansuli Huber, Schweizer Tierschutz STS, Altikon "Wie lange werden Tierquäler mit Samthandschuhen angefasst?" Einmal mehr ist dies ein viel zu mildes Urteil im Falle von Tierquälerei. Meines Erachtens hätte hier die Organisation "Stiftung für das Tier im Recht" eingreifen sollen und die Rechte der Tiere vertreten sollen. Wie lange noch werden Tierquäler, die den Tieren unsägliche Schmerzen zufügen, die bis zum Tod führen, mit Samthandschuhen angefasst? Es scheint, dass trotz des neuen Tierschutzgesetzes Tiere noch immer als Sache angesehen werden. Oskar Metger, Basel "Was passiert mit den Bauernhof-Besitzern?" Was passiert wohl mit den Besitzern der zwei Bauernhöfe, die den Tierschänder ohne die erforderliche Arbeitsbewilligung als Hilfskraft beschäftigt haben? Das Füllhorn der Landwitschafts-Subventionen wird sicher weiterhin über sie ausgeschüttet, was natürlich nichts mit der fehlenden Arbeitsbewilligung zu tun hat! Rolf Zürcher, Oberwil |
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