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Verkürzte Fristen für kantonale Einbürgerung

Basel, 10. März 2009

Die kantonalen Wohnsitz-Fristen als Voraussetzung bei der Verleihung des Bürgerrechts sollen in Basel-Stadt verkürzt werden. Mit den von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen des Bürgerrechtsgesetzes werde der Kanton Basel-Stadt "zu den Kantonen mit den kürzesten Fristen zählen", wie die Regierung heute Dienstag mitteilte.

Der Bund strebt bei Einbürgerungen im Sinne einer Rechtsvereinheitlichung eine Harmonisierung der kantonalen Wohnsitz-Fristen an. In die gleiche Richtung zielt eine vor drei Jahren überwiesene Motion von CVP-Grossrat Lukas Engelberger und Konsorten, die eine erleichterte kantonale Einbürgerung fordert.Die Regierung beantragt dem Parlament jetzt eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes, mit der die kantonale Wohnsitz_Frist bei Verleihung des Kantonsbürgerrechtes durch den Grossen Rat neu auf zwei Jahre – statt bisher 5 bis 10 Jahre – festgelegt wird. Die kommunale Wohnsitz-Pflicht beträgt neu ein Jahr statt bisher drei Jahre. Ebenfalls verkürzt wurde die kantonale Wohnsitz-Frist bei Verleihung des Kantonsbürgerrechtes durch den Regierungsrat. Hier beträgt die Wohnsitzpflicht neu zwei statt bisher drei Jahre für schweizerische Gesuchstellende und junge ausländische Staatsangehörige. Für alle übrigen ausländischen Staatsangehörigen gilt eine Frist von fünf statt bisher 15 Jahren.

Zusätzlich zur Herabsetzung der Wohnsitz-Fristen, die aufgrund der Motion zu ändern waren, wurden im Gesetzesentwurf Anpassungen vorgenommen, die aufgrund des Bundesrechtes zwingend vorgeschrieben sind wie die Rechtsweggarantie. Zudem fiel die Bestimmung, wonach die Einbürgerung einer Baslerin oder eines Baslers in einem andern Kanton den Verlust des bisherigen Basler Bürgerrechtes zur Folge hat.



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am 29. April 2024
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