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Gesetzliche Altersbeschränkung für Brutalo-VideosJugendschutz per Gesetz in beiden Basel: Verkäufer von Brutalo-Videos und Gewaltspielen müssen eine Altersbeschränkung durchsetzen. Ebenso wird die Alterslimitie für ungeeignete Filme auf 18 Jahre festgelegt.Liestal/Basel, 29. Oktober 2008Die sind die Grundsätze in einem neuen Film- und Trägermediengesetz, das die Regierungen der beiden Basel gutgehiessen haben. Darin geht es um die "Verbesserung des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes im Bereich der elektronischen Trägermedien" und eine "klare Kennzeichnung der entsprechenden Produkte", wie die Baselbieter Sicherheitsdirektorin Sabine Pegoraro und der Basler Justizdirektor Guy Morin heute Mittwochmorgen bei der Vorstellung der Gesetztesvorlage betonten. Ein erster Entwurf war schon im Dezember 2005 vorgelegt worden.
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