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Gesetzliche Altersbeschränkung für Brutalo-Videos

Jugendschutz per Gesetz in beiden Basel: Verkäufer von Brutalo-Videos und Gewaltspielen müssen eine Altersbeschränkung durchsetzen. Ebenso wird die Alterslimitie für ungeeignete Filme auf 18 Jahre festgelegt.
Liestal/Basel, 29. Oktober 2008

Die sind die Grundsätze in einem neuen Film- und Trägermediengesetz, das die Regierungen der beiden Basel gutgehiessen haben. Darin geht es um die "Verbesserung des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes im Bereich der elektronischen Trägermedien" und eine "klare Kennzeichnung der entsprechenden Produkte", wie die Baselbieter Sicherheitsdirektorin Sabine Pegoraro und der Basler Justizdirektor Guy Morin heute Mittwochmorgen bei der Vorstellung der Gesetztesvorlage betonten. Ein erster Entwurf war schon im Dezember 2005 vorgelegt worden.

Die mit dem sogenannten "Code of Conduct" von der Branche eingeführte Selbstkontrolle wird von den Kantonen ausdrücklich begrüsst und mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen unterstützt.Neben dem bereits gesetzlich geregelten Kinozutritt sollen neu auch für Videofilme, DVDs, Computer-, Konsolen- oder Videospiele Altersbeschränkungen gelten. Die Kontrolle soll erfolgen über eine einheitliche und leicht verständliche, verbindliche Kennzeichnung.

Verkäufer in die Pflicht genommen

Neu werden die Verkäufer von Trägermedien wie Videofilme, DVDs, Computer-, Konsolen- oder Videospiele gesetzlich verpflichtet, "die Altersbeschränkung auf den Produkten auszuweisen und sich beim Verkauf daran zu halten". Zudem soll die Alterslimite für bestimmte Filme auf 18 Jahre heraufgesetzt werden können. Die beiden Basel streben eine möglichst interkantonale oder gar gesamtschweizerische Lösung an. Das neue Gesetz, so heisst es, sei "auf solche Lösungen vorbereitet".


Für die Festlegung der Altersgrenzen bei Filmen und Trägermedien ist die von der Regierung eingesetzte Medienkommission zuständig. Sie stützt sich bei ihren Entscheiden entweder auf eigene Abklärungen - wie Visionierung der Filme - oder auf Empfehlungen anerkannter Bewertungssysteme.

Neu soll sie nicht nur Altersgrenzen bis 16 Jahre festlegen können, sondern Filme auch auf 18 Jahre heraufsetzen können. Für die bisher gebhrenfreien Entscheide der Kommission sollen künftig kostendeckende Gebühren erhoben werden. Je nach der Zusammenarbeit mit anderen Kantonen und insbesondere bei der Realisierung einer gesamtschweizerischen Lösung werden die Kinos dadurch aber trotzdem nicht stärker belastet als bisher.

Internet-Gewalt weiter ungelöst

Keinen Einfluss haben die neuen für beide Kantone identischen Gesetze auf das Internet. Verfolgung strafrechtlich relevanter Internet-Angbote werden derzeit auf Bundesebene thematisiert mit dem Fokus einer internationalen Zusammenarbeit.

Die Entwürfe des neuen Film- und Trägermediengesetz werden nun dem Grossen Rat und dem Landrat vorgelegt.




Weiterführende Links:
- Mehr Jugendschutz vor Gewalt- und Blut-Orgien in Filmen und PC-Spielen


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"JA zum Gesetz über eine
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Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

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