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Kein Denkmalschutz für "Altes Warteck"

Basel, 26. April 2007

Die Basler Regierung hat beschlossen, die Liegenschaften an der Ecke Riehenring 63-65/Clarastrasse ("Altes Warteck") und die anschliessenden Wohnhäuser Riehenring 67, 69 und 71 nicht ins Denkmalverzeichnis aufzunehmen. Die für eine Eintragung ins Denkmalverzeichnis geforderte Hochrangigkeit sei "nicht gegeben".

Die Häuserzeile bilde zwar zusammen mit dem Eckbau ein für Kleinbasel wichtiges, überliefertes Bauensemble aus der Zeit der Stadterweiterung. Seine architektonische Aussagekraft und seine Anschaulichkeit als Geschichtszeugnis seien "jedoch nicht von dem Rang, der einen Eintrag ins Denkmalverzeichnis rechtfertigen würde".

Die Eckpartie Riehenring 63-65 entstand 1861 als Brauereilokal, Brauerei und Wohnhaus vermutlich nach Plänen des Stadtbaumeisters Amadeus Merian (1808-1889). Das Restaurant Riehenring 63/Clarastrasse und die ehemalige Brauerei Riehenring 65 bilden den gestalterischen Schwerpunkt innerhalb der Häuserreihe. Die Dreiergruppe Riehenring 67–71 setzt sich aus dreiachsigen Häusern von einheitlicher, spätbiedermeierlicher Fassadengestaltung zusammen. Sie wurden um 1861/1862 durch den Baumeister Gottlieb F. Schöllkopf errichtet und sind jeweils übereinstimmend gestaltet. Eine übergreifende symmetrische Gliederung zeichnet die Erdgeschosse aus.

Das im Eckbau gelegene Restaurant "Zum Alten Warteck" wurde 1941 durch die Architekten Suter & Burckhardt umgebaut, die Raumverhältnisse sowie das Aussehen der Wirtschaft wurden gründlich verändert. Im Erdgeschoss des Hauses Riehenring 69 befindet sich heute das "Restaurant Wurzengraber".



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