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Basel-Stadt will Abzüge bei Arbeitswegkosten begrenzenBasel, 27. Januar 2015Die Basler Regierung will in der Steuererklärung den – bei Vorlage von Belegen bisher unbegrenzt möglichen – Abzug für Arbeitsweg-Kosten begrenzen: Künftig sollen, wie es die direkte Bundessteuer schon vorsieht, jährlich nur noch 3'000 Franken abgezogen werden können. Begründung: Die Limitierung sei "sachgerecht", da sie aufgrund der persönlichen Wohnsitzwahl "nur teilweise beruflich bedingt sind und ihre Subventionierung mittels Steuerabzügen auch raumplanerisch und umweltpolitisch wenig sinnvoll ist und falsche Anreize setzt". |
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