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Spiess-Hegglin: Journalistin Michèle Binswanger verurteilt

Basel/Zug/Zürich, 24. Mai 2023

Schuldspruch für die "Tages-Anzeiger"-Journalistin Michèle Binswanger: Das Basler Strafgericht erklärte sie heute Mittwoch für schuldig, die einstige grüne Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin verleumdet zu haben. Wie der "Tages-Anzeiger" schreibt, wurde sie zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 200 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt.

Binswanger und Spiess-Hegglin liegen sich seit Jahren in den Haaren. Beide Kontrahentinnen haben auch beträchtliche Fan-Lager um sich gebildet, was ihre Namen anhaltend in der Öffentlichkeit exponiert. Beim Fall vor dem Basler Strafgericht ging es um eine Verleumdungsklage, die Spiess-Hegglin angestrengt hatte.

Hintergrund: Vorfall mit Parlamentskollegen

Der Anlass: Binswanger hatte im Jahr 2020 in einem Tweet geschrieben, Spiess-Hegglin bezichtige seit fünfeinhalb Jahren einen Unschuldigen der Vergewaltigung. Gemeint war der damalige Kantonsrats-Kollege Markus Hürlimann (SVP), mit dem es anlässlich der Zuger Landammann-Feier im Dezember 2014 zu einer nie stichhaltig geklärten Begegnung gekommen war.

Der Richter begründete sein Urteil mit der Einschätzung, die Behauptung sei "massiv ehrverletzend und wider besseres Wissen" erhoben worden.


Klägerin fordert Gewinnherausgabe

In einem Post schreibt Spiess-Hegglin sie habe den Vorwurf einer Vergewaltigung nie erhoben. "Das tue ich nicht und tat ich von Anfang an nie, wie heute vor Gericht bewiesen wurde. Ich vermute – heute wie damals – dass wir beide Opfer einer Straftat wurden."

Die Klägerin schreibt weiter, sie lasse sich von ihrem "wichtigsten Ziel, der Herausgabe der Gewinne von Boulevardmedien, die mit persönlichkeitsverletzender Berichterstattung erzielt wurden, nicht abbringen". Mit einem Gewinnherausgabe-Urteil werde es "keinen Anreiz mehr geben, Menschen medial auszubeuten und fertigzumachen."



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In einem Satz


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