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© Fotos by Parlamentsdienste / Rob Lewis
Die schweizerische Bundesverfassung: Lebensversicherung unserer WillensnationObwohl oft unbewusst und ungelesen, ist das 175 Jahre alte Regelwerk in den Köpfen zu recht präsent. Ein Leitartikel zum Jubiläum. Von Thomas Gubler In irgendeiner Form hat sie jede Schweizer Bürgerin und jeder Schweizer bei sich zu Hause: die schweizerische Bundesverfassung. Ganz gelesen haben sie wohl die wenigsten. Zu anspruchsvoll, zu trocken ist die Materie für die meisten. Die Verfassung ist ein Werkzeug, das immer wieder gebraucht wird Mit anderen Worten: Die schweizerische Bundesverfassung, quasi die Gründungsakte des schweizerischen Bundesstaats von 1848, ist trotz der 175 Jahre auf dem Buckel kein Museumsstück, das es hinter Glas zu betrachten gilt. Sie ist vielmehr ein Werkzeug, das immer wieder gebraucht wird. Im Laufe der Zeit wurde die Verfassung zu einem Instrument der direkten Demokratie ausgebaut. So garantiert die Verfassung ein föderalistisches System mit autonomen Kantonen, die viele ihrer Bedürfnisse und Anliegen auf ihre eigene Art regeln können. Ein Zweikammer-Parlament (mit National- und Ständerat) nach amerikanischem Vorbild gibt jedem Vollkanton im Ständerat ein gleich grosses Gewicht, unabhängig von seiner Einwohnerzahl. Ohne diesen hocheffizienten Minderheitenschutz hätte sich die Schweiz wohl schwer im Herzen Europas behaupten können und wäre kaum von drei europäischen Kriegen verschont geblieben. Lange Zeit tat sich die Schweiz schwer mit dem Jahr 1848. Lieber feierte man den schönen Mythos des Rütlischwurs als die Realität eines Bürgerkriegs. Die Verfassung von 1848 hat denn auch einen würdigen Festakt zum 175-jährigen Bestehen, wie er heute Dienstag im Nationalratssaal stattfinden soll, mehr als verdient. Dadurch wird sie den Schweizerinnen und Schweizern wieder einmal ins Bewusstsein gerufen. Und vielleicht bleibt der Bevölkerung das Gründungsdatum durch das aktuelle Bundesratsbild, das die Landesregierung vor einer Uhr abbildet, deren Zeiger auf 18.48 stehen, auch noch einige Zeit in Erinnerung.
Wie sehr das geltende Verfassungsrecht – auch ungelesen – in den Köpfen der Schweizerinnen und Schweizer präsent ist, zeigt sich immer dann, wenn sich der Bundesrat auf sogenanntes Notrecht abstützt. Etwa bei den Anti-Covid-Massnahmen oder der Bankenfusion UBS-Credit Suisse. Hier regt sich sofort Widerstand in der Bevölkerung, auch wenn die Verfassung den Erlass von Notrecht unter den entsprechenden Bedingungen durchaus vorsieht, und sich die "Freunde der Verfassung" dann auch als falsche Freunde erweisen können. Die Verfassung sorgt dafür, dass nicht jeder politische Modetrend einer x-beliebigen politischen Gruppierung gleich in Stein gemeisselt wird. Trotz grosser Mobilität der Schweizerinnen und Schweizer spielt die Kantonszugehörigkeit immer noch eine grosse Rolle. Von der Bildung grösserer Verbände als der bestehenden Kantone, etwa von einem Kanton Nordwestschweiz, wird zwar immer wieder gesprochen – ernsthaft zur Diskussion stehen solche Projekte jedoch nicht. 12. September 2023
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