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Verweigerte Einbürgerung in Nenzlingen: Negativ-Entscheid aufgehobenNenzlingen, 22. Mai 2001Der SP-Landrat und Gemeindepräsident von Nenzlingen BL, Heinz Aebi kann vor dem Baselbieter Regierungsrat einen Teilerfolg verbuchen: Die Exekutive hiess hat an ihrer heutigen Sitzung die Beschwerde des Ehepaars Heinz und Annemarie Aebi-Guthauser und ihrer Töchter teilweise gut. Die Beschwerde richtete sich gegen die Bürgergemeindeversammlung von Nenzlingen. Diese hatte das Einbürgerungsgesuch der Familie Aebi abgelehnt. Der Regierungsrat kommt in seinem Entscheid zum Schluss, "den Entscheid der Bürgergemeindeversammlung Nenzlingen aus verfahrensrechtlichen Gründen aufzuheben". Der Grund liegt im fehlenden Antrag des Bürgerrates, womit er "wesentliche Verfahrensvorschriften verletzt" habe. Befugt zur Erteilung des Gemeindebürgerrechtes ist die Bürgergemeinde. Deshalb weist der Regierungsrat die Angelegenheit an den Bürgerrat Nenzlingen zurück. Dieser muss der Bürgergemeindeversammlung das Gesuch der Beschwerdeführenden mit einem Antrag auf Annahme oder Ablehnung sowie auf Festsetzung der Gebühr zur Entscheidung unterbreiten. Die Bürgergemeindeversammlung werde bei ihrer Beratung und Beschlussfassung "die grundsätzlichen Erwägungen betreffend Begründungspflicht aber auch das Rechtsgleichheitsgebot und das Willkürverbot zu beachten haben". Nicht durchgedrungen ist Aebi mit seinem Antrag, der Regierungsrat solle die Einbürgerung selbst direkt vornehmen. Ein aufsichtsrechtliches Einschreiten erübrige sich aufgrund dieses Ausgangs, der Regierungsrat leiste deshalb der aufsichtsrechtlichen Anzeige der Beschwerdeführenden keine Folge. Weiterführende Links: |
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