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"Wichtige ökologische Bedeutung": Hinterhof-Bäume, Basler Augenspital
Millionenschweres Forschungszentrum scheitert am Baumschutzgesetz
Keine Fäll-Bewilligung für Bäume im Innenhof des Augenspitals: Baumschutzkommission und Stadtgärtnerei setzten sich durch
Von Monika Jäggi
Das Forschungszentrum im Innenhof des Basler Augenspitals kann nicht gebaut werden. Dies entschied nach Informationen von OnlineReports der Stiftungsrat gestern Mittwoch. Grund: Die geschützten Bäume im Hof des Spitals dürfen nicht gefällt werden. Damit haben sich Baumschutzkommission und Stadtgärtnerei mit ihren Empfehlungen durchgesetzt. Gesucht wird jetzt eine Mietlösung.
Noch im September 2018 verkündete das Augenspital Basel an einer Informationsveranstaltung selbstbewusst den bevorstehenden Bau eines neuen, auf zehn Jahre angelegten Forschungszentrums für Augenheilkunde. "Wir warten nur noch auf die Baubewilligung", gab sich Unispital Mediensprecher Thomas Pfluger damals gegenüber OnlineReports siegesgewiss.
Der Baubeginn für das "Institute of Molecular and Clinical Ophthalmology Basel" (IOB), ein dreigeschossiger Modularbau mit einer Fläche von 500 Quadratmetern, war auf den Herbst 2018 geplant. Im Frühjahr 2019 sollten im neuen Forschungszentrum an zentraler Lage im Innenhof des Augenspitals an der Mittleren Strasse 91 zunächst dreissig Mitarbeitende, die auf verschiedene Institutionen in Basel verteilt sind, ihre Forschungsarbeit aufnehmen. Später sollten dort 150 Mitarbeiter forschen.
"Mehr Probleme als erwartet"
Ziel des geplanten Exzellenzzentrums IOB war es, den Forschenden und dem am Augenspital tätigen Personal einen ungezwungenen fachlichen Austausch zu ermöglichen. Finanziert und getragen wird das Projekt mit rund 100 Millionen Franken von der Universität Basel, dem Universitätsspital Basel sowie dem Pharmakonzern Novartis. Der Kanton Basel-Stadt steuert 12,5 Millionen Franken bei.
Die Zeit drängte, gebaut ist aber bis heute nichts – und gebaut wird das Zentrum, das Basel an die Weltspitze der Augenforschung hätte führen sollen, auch in Zukunft nicht. Das beschloss gestern Mittwoch der Stiftungsrat des Augenspitals, wie Pfluger Informationen von OnlineReports bestätigte: "Es gab mehr Probleme als erwartet, das Vorhaben war komplexer." Wie kam es dazu, dass ein solch breit abgestütztes Bauvorhaben nicht gebaut werden konnte? Hat das Augenspital zu hoch gepokert?
Elf geschützte Bäume gerettet
Wie im Baugesuch vom Juli 2018 nachzulesen ist, hat die Bauherrin zum einen Bauvorschriften massiv missachtet: Der Frei- und Grünflächenanteil wurde unterschritten, die Gebäudewandhöhe und die Bruttogeschossfläche überschritten.
Das Bauvorhaben wurde auch im Wissen um die Vorgaben das Baumschutzgesetzes geplant. Für den Neubau hätten elf geschützte Bäume gefällt werden müssen. Im Baugesuch, das OnlineReports vorliegt, wird denn auch festgehalten, dass ein gleichwertiger Baumersatz nicht möglich sei – obwohl das Baumschutzgesetz genau dies verlangt.
Zum anderen plante das Augenspital mit dem Forschungszentrum ein 10-jähriges Provisorium. Ein Provisorium deshalb, weil das Areal an der Ecke St. Johanns-Ring und Mittlere Strasse vor Jahren von der Zone für öffentliche Bauten in eine Wohnzone umgezont wurde, und die Eigentümerin des Areals, der Kanton Basel-Stadt, dort Wohnungen bauen will. Das Augenspital muss deshalb so schnell wie möglich einen neuen Standort finden. "Wir sind schon länger auf der Suche, wurden aber noch nicht fündig", so Pfluger.
Keine Fällempfehlung für Temporärbau
Für die Baumschutzkommission war bereits nach der ersten Begehung klar, dass die Bäume im Innenhof nicht gefällt werden dürfen. "Sie liegen im engeren Baumschutzgebiet, deshalb legen wir besonderen Wert auf den Baumschutz", sagt Kommissionspräsident Robert Zeller. Ausserdem seien die gemäss Baumbeurteilung mehrheitlich gesunden Bäume mehrere Jahrzehnte alt. "Wir stellten das Provisorium den gewachsenen Bäumen gegenüber und kamen in einer Abwägung zum Schluss, dass wir für einen 10-jährigen Temporärbau keine Fällempfehlung erteilen."
Nicht nur Bäume machen das Areal wertvoll: Ein Naturschutz-Gutachten vom Juni 2018 hält fest, dass dem Bauprojekt auch die schutzwürdigen Rasenfläche zum Opfer fallen würde. Dem wenig versiegelten Areal kommt gemäss Gutachten wegen der geringen Durchgrünung des Quartiers eine wichtige ökologische Bedeutung zu.
Der Naturschutzgutachter hält zudem fest, dass grosse Teile der nicht bebauten Fläche im Sinne der kantonalen Naturschutzgesetzgebung schutzwürdig seien. Weiter liege das Areal gemäss kantonalem Biotopverbund-Konzept im Bereich einer wichtigen Vernetzungsachse. Zusammen mit den Grünstrukturen der angrenzenden Gärten bilde der Innenhof das ökologische Gerüst im Geviert Mittlere Strasse / Friedensgasse / Missionsstrasse / St. Johanns-Ring.
Neuer redimensionierter Projektvorschlag
Trotz Verletzung der Bauvorschriften und der nicht erteilten Empfehlung der Baumschutzkommission, wurde das Baugesuch jedoch nicht abgelehnt. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat wies das IOB jedoch darauf hin, dass das Gesuch in der eingereichten Form nicht genehmigt werden könne, so Pfluger. "Dies obwohl das IOB zuvor in mehrmonatigen Gesprächen versucht hat abzuklären, welche Voraussetzungen zu erfüllen gewesen wären."
Im Dezember 2018 erhielt das IOB vom Bau- und Gastgewerbeinspektorat dann aber die Empfehlung, den Bebauungsplan neu zu erarbeiten. Da aber eine Neuauflage dieses Plans laut Pfluger zu aufwändig geworden wäre, legte die Bauherrschaft einen kleineren und unterkellerten Bau mitsamt Nachbesserung im Bereich der Grünraumplanung vor.
Zweiter Durchgang
Als Grün- und Freiflächenersatz inklusive Baumpflanzung hätte das Haus am St. Johanns-Ring 105 – es wird derzeit als Gästehaus vom Unispital genutzt – abgebrochen und die neue Grünfläche zum Areal der Augenklink dazugerechnet werden sollen.
Dieses abgeänderte Projekt sei nach umfangreicher Arbeit mit Biologen zur Findung von Ersatzbäumen und Flora den verschiedenen Ämtern vorgestellt worden, um die Möglichkeiten einer Bewilligung abzuklären, erklärt der Pressesprecher. Alle angefragten Ämter hätten das zweite, redimensionierte Bauprojekt unterstützt, mit Ausnahme von Stadtgärtnerei und Baumschutzkommission.
Erneut keine Fällempfehlung
Die geschützten Bäume haben auch im zweiten Durchgang von der Baumschutzkommission keine Fällempfehlung erhalten. "Uns ist das Freihalten des Innenhofs wichtig", erklärt Zeller den Entscheid. Gerade weil es sich um ein Provisorium handle, sei der Eingriff unverhältnismässig. "Bei einer zukünftigen Überbauung bietet die Parzelle grosses Potential für den Erhalt älterer Bäume", so Zeller. Werde nun der Innenhof verbaut, sei es schwierig, diesen im Zuge einer späteren Überbauung offen zu halten.
In ihrer Interessensabwägung kommt die Baumschutzkommission deshalb nach wie vor zum Schluss, dass das öffentliche Interesse am Erhalt der Bäume höher zu gewichten sei, als das Interesse am Bau des temporären Forschungsgebäudes.
Die Stadtgärtnerei stützt die Empfehlung der Baumschutzkommission, wie Emanuel Trueb, Leiter der Stadtgärtnerei Basel, auf Anfrage von OnlineReports bestätigt: "Die Kommission scheint sich darüber im Klaren zu sein, dass damit das Projekt an diesem Ort nicht möglich sein wird." Der Baumschutz müsse hier sehr hoch gewertet werden, da es sich um einen wertvollen Baumbestand handle.
Einmietung im Klybeck-Areal als Ausweg
"Mit den Entscheiden von Baumschutzkommission und Stadtgärtnerei war klar, dass wir für dieses Projekt keine Baugenehmigung erhalten werden wird", sagt Pfluger. Der IOB-Stiftungsrat habe nun entschieden, statt des Provisoriums im Innenhof der Augenklinik die Einmietung in ein Laborgebäude im Klybeck-Areal weiterzuverfolgen.
Diese Lösung habe allerdings den Nachteil, dass die Forschenden und die Kliniker weit auseinander arbeiten und sich nicht jeden Tag ungezwungen sehen würden. Eine zweite Baueingabe werde es nicht mehr geben, betont der Pressesprecher.
Dieser Beitrag wurde dank des OnlineReports-Recherchierfonds möglich.
7. März 2019
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