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"Bedingte Strafe": Strafgerichtspräsidentin Kathrin Giovannone

18 Monate Gefängnis bedingt für ex-Itag-Direktor Peter Pegoraro

Ehemann der Baselbieter Justiz- und Polizeidirektorin wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung verurteilt


Von Marc Gusewski


Peter Pegoraro (52), der Ehemann der freisinnigen Baselbieter Justiz- und Polizeidirektorin Sabine Pegoraro, ist heute Dienstagnachmittag vom Basler Strafgericht zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Als damaliger Direktor der Itag Vermögensverwaltung AG habe er sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Urkundenfälschung schuldig gemacht. Mit deutlich geringeren Strafen kamen zwei damalige Mitarbeiter davon.


In der viertägigen Verhandlung vor dem Basler Strafgericht hatte Peter Pegoraro (Bild) in 20 Fällen zugegeben, als damaliger Direktor der Itag Vermögensverwaltung AG "unkorrekte" ausserbörsliche Wertschriften-Transaktionen zwischen zwei Kunden abgewickelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft war in den Untersuchungen auf 167 deliktische Geschäfte zwischen 1999 und 2002 gestossen; davon lastete sie 97 Fälle mit einer Deliktsumme von über 1,5 Millionen Franken Direktor Pegoraro an. Es ging darum, dass wichtige oder besonders kritische Kunden gegenüber weniger wichtigen oder weniger kritischen beim Kauf oder Verkauf von Wertschriften durch die Verwendung fiktiver Kurse oder Rückdatierungen von Aufträgen begünstigt worden waren. In 45 Fällen, so der Staatsanwalt, habe Pegoraro sich selbst oder nahestehende Dritte wie seine Schwiegermutter, die Frau des "Göttis" des eigenen Sohnes, einen privaten Geschäftsfreund oder Guggenmusikkollegen begünstigt.

Die Vorwürfe des Staatsanwalts

Nach viertägigen Verhandlungen und anschliessender Beratung fällte das Gericht heute Dienstagnachmittag um 14 Uhr das Urteil. Peter Pegoraro wurde wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt. Ein früherer Vizedirektor, dem eine Deliktsumme von über 1,2 Millionen Franken vorgeworfen wurde, erhielt wegen den gleichen Tatbeständen 12 Monate Gefängnis bedingt. Ein damaliger stellvertretender Direktor (vorgeworfene Deliktsumme: 44'000 Franken) kam mit 6 Monaten Gefängnis bedingt davon.

Der Staatsanwalt hatte für Pegoraro eine unbedingte Gefängnisstrafe von zwei Jahren gefordert, für die Mitangeklagten bedingte Gefängnisstrafen von zwölf und sechs Monaten. Mit seinem Urteil liegt das Strafgericht im Fall Pegoraro deutlich unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Dass das Dreierstrafgericht für den Hauptangeklagten Pegoraro eine bedingte Gefängnisstrafe aussprach, dürfte mit dem neuen, ab 1. Januar 2007 gültigen Strafrecht sein: Danach könnte auch eine zweijährige Gefängnisstrafe, wie sie der Staatsanwalt verlangte, nur bedingt ausgesprochen werden.

"Persönliche Bereicherungsmotive fehlen"

Den bedingten Strafvollzug für Peter Pegoraro beurteilte Gerichtspräsidentin Kathrin Giovannone als hinreichende Strafe, auch "wenn 20 Monate angemessen wären". Pegoraros unbescholtenes Vorleben, die "schöne Karriereleiter" sowie das vollständige Fehlen persönlicher Bereicherungsmotive ermöglichten dem Gericht von einer unbedingten Strafe, wie sie der Staatsanwalt gefordert hatte, abzusehen. Vielmehr beschrieb Giovannone Pegoraro als vom äusserlichen Renommee angetriebene Person, als "überfordert" und bemüht, "sein Ansehen zu bewahren".

Durch "nicht besonders raffinierte" Rückdatierungen und "Luftkurse" bei Kompensationsgeschäften sei Pegoraro vor allem um sein Prestige und die Beschönigung von Verlusten vor einem "bestimmten Kreis Begünstigter" bestrebt gewesen. Nach dem Motto, so Giovannone wörtlich: "Oh, was für ein toller Vermögensverwalter!"

Verfahrensdauer selbst verschuldet

Als strafverschärfend bewertete Giovannone die herausgehobene Position von Pegoraro als Führungspersönlichkeit. "Sie sind der Chef gewesen und es war fehl am Platz, die Verantwortung für die Verfehlungen nach oben abzuschieben", redete Giovannone dem sichtlich mitgenommenen Angeklagten ins Gewissen, dem sie wiederholt "Uneinsichtigkeit" und "mangelnde Geständigkeit" attestierte. Wiewohl sie "aufgrund der persönlichen familiären Situation" Pegoraros hartnäckiges Abstreiten deliktischer Handlungen als durchaus durchschaubaren Schutzmechanismus qualifizierte: "Sie sind schwer bestraft durch das Leben und die Publizität in dem Fall."

Allerdings sei die lange, dreijährige Verfahrensdauer durch Pegoraros Ableugnen durchaus selbstverschuldet, meinte die Gerichtspräsidentin, die während der Verhandlung immer wieder direkten Blickkontakt mit den Angeklagten herstellte und mit ihren Händen lebhaft ihre Ausführungen unterstrich, wobei ein sichtlich blasser Pegoraro wiederholt mit seinem Kopf zustimmend nickte.

Über zweistündige Urteilsbegründung

Insgesamt beurteilte es das Gericht als erwiesen, dass in der Mehrzahl der von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Anklagen effektiv strafwürdiges Handeln vorlag und nur in wenigen Fällen einfach "nicht nachweisbar" war. Minutiös zerpflückte Gerichtspräsidentin Giovannone in ihrer über zweistündigen Urteilsbegründung die in ihren Augen "durchschaubaren und widersprüchlichen Schutzbehauptungen" der Angeklagten, welche die Rückdatierung von ausserbörslichen Wertschriften-Tansaktionen zu "Luftkursen" teilweise als vernachlässigbare Versäumnisse darzustellen trachteten. Giovannone: "Dafür ist der Kreis der Begünstigen und die angewendete Praxis zu auffällig und zu systematisch."

Im Falle des ehemaligen stellvertretenden Direktors sprach das Gericht dem durchgehend Geständigen dessen kleine Deliktsumme sowie die kurze Deliktsdauer als strafmildernd zu und beurteilte sechs Monate bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren als ausreichend. Im Fall des ehemaligen Vizedirektors erkannte das Gericht verschärfend aufgrund der Deliktsumme sowie der eigentlichen Fortentwicklung beim deliktischen Vortäuschen von Börsenhandeln auf eine Strafe von zwölf Monaten als gerechtfertigt. Dabei gestand Giovannone, mit Blick auf Pegoraro, zu: "Wären alle Beteiligten so geständig gewesen wie sie, hätten wir das Verfahren innert eines halben Jahres abwickeln können."

Begünstigte hatten "keinen Grund, nachzufragen"

Während zweier Momente nahm sich Gerichtspräsidentin Kathrin Giovannone besonders Zeit für Erklärungen vor dem Hintergrund der ausserordentlichen Publizität dieses Gerichtsfalls. Im Falle der durch Peter Pegoraro begünstigten Personen, so Giovannone, gebe es "keinerlei Hinweise", dass die zuletzt bevorteilten Personen in irgendeiner Form eines deliktischen Hintergrunds ihrer Guthabentransaktionen ("einer von vielen") hätten irgendwie bewusst sein können. Giovannone wörtlich: "Die Kunden werden die positiven Buchungen registriert haben und werden es dabei bewendet haben lassen. Es gab kein Grund nachzufragen." Womit das Gericht indirekt jede Verstrickung der Begünstigten in diesem Fall als unzutreffend beurteilte, ohne es in diesem Fall konkret auszudeutschen. Brisant - so unsere Interpretation - wäre eine Verstrickung etwa da gewesen, wo Pegoraros Schwiegermutter und Mutter von Regierungsrätin Sabine Pegoraro wissentlich profitiert hätte, was sie aber, nicht hätte wissen können.

In ihrer Schlussbemerkung sagte Kathrin Giovannone, die während gut zweieinviertel Stunden flüssig und nahezu ohne Unterbrechungen ihre Darlegungen vortrug, dass "die drei Angeklagten und nur diese drei" deliktisch gehandelt hätten – bei der Durcharbeit der 25 Prozessordner hätte es keine Hinweise auf eine Üblichkeit dieses Vorgehens gegeben. "Sie werden deshalb zurecht bestraft", so Giovannone, "weil sie gegen die Regeln von Vermögensverwaltern gehandelt haben und dem in ihrem Berufsstand typischen Belastungen nicht standhielten," womit Giovannone den Prozess schloss.

Pegoraro anerkennt Urteil

Unmittelbar nach der Verhandlung teilte Anwalt Lorenz Erni in Anwesenheit von Peter Pegoraro die Annahme des Urteils mit, auch wenn, so Erni, "im Einzelfall nicht alle Punkte des Gerichtes nachvollziehbar waren." Erni: "Es sind Fehler passiert. Es wurden Fehler begangen. Wir werden das Urteil akzeptieren."

19. Dezember 2006

Weiterführende Links:


Offizielle Reaktionen

• Die Baselbieter Justiz- und Polizeidirektorin Sabine Pegoraro nahm nach der Urteilsverkündigung, distanzierend in der dritten Person fomuliert, wie folgt Stellung:

"Regierungsrätin Sabine Pegoraro ist erleichtert, dass der Prozess gegen ihren Ehemann abgeschlossen ist und damit nach dem zivilrechtlichen Vergleich auch die strafrechtlichen Fragen geklärt sind. Die letzten Monate waren für Sabine Pegoraro - obwohl weder als Person noch in ihrer beruflichen Funktion in den Fall involviert - und ihre Familie sehr belastend.

Bereits bei Bekanntwerden der Strafklage gegen ihren Ehemann hat Regierungsrätin Pegoraro unmissverständlich festgehalten, dass der Ausgang des Verfahrens vor dem Strafgericht Basel-Stadt keine Auswirkungen auf ihre Tätigkeit als Regierungsrätin des Kantons Basel-Landschaft oder auf ihre familiäre Situation hat. Das Gerichtsverfahren hat bestätigt, dass Frau Pegoraro in keinem Zusammenhang mit den Anklagepunkten gegen ihren Mann steht.

Sabine Pegoraro verzichtet aus Respekt vor der Gewaltentrennung auf einen persönlichen Kommentar zum Verfahren und zum Strafmass. Sie anerkennt jedoch, dass ihr Mann Fehler gemacht hat, zu denen er steht und die er auch bereut. Durch den zivilrechtlichen Vergleich mit seiner früheren Arbeitgeberin hat Peter Pegoraro aktiv Wiedergutmachung betrieben und deren finanzielle Forderung geregelt."


• Die FDP Baselland steht hinter ihrer Regierungsrätin:

"Die FDP Baselland hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass das Strafverfahren die Aussagen der persönlichen Erklärung von Regierungsrätin Sabine Pegoraro bestätigt hat. Die FDP Baselland hat bereits am Nominationsparteitag vom 17. Oktober 2006 ihr volles Vertrauen mit der Nomination von Regierungsrätin Sabine Pegoraro bekräftigt.

Die FDP Baselland zollt Regierungsrätin Sabine Pegoraro höchsten Respekt, dass sie während dieser schweren Zeit die Regierungsgeschäfte bravourös getätigt hat. Sie hat in den vergangenen vier Jahren viele für unseren Kanton wichtige sicherheitspolitische Geschäfte (Häusliche Gewalt, Jugendgewaltprävention, Drogenprävention etc.) initialisiert, welche durch das Parlament und bei Abstimmungen bestätigt wurden.

Die FDP Baselland geht davon aus, dass nun die angesprochenen Punkte durch das Gericht geklärt wurden und sich der Wahlkampf auf Inhalte und Stärken, sowie Qualitäten und Leistungsausweise der einzelnen Kandidaten konzentriert.

Die FDP Baselland ist überzeugt, dass die Wählerinnen und Wähler den hervorragenden Leistungsausweis und die sehr gute Regierungsarbeit von Regierungsrätin Sabine Pegoraro honorieren werden."


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"Eine klare Nachführung der tatsächlichen Geschehnisse"

Herr Heimanns klare Nachführung der tatsächlichen Geschehnisse, in die Frau Pegoraro verwickelt ist, unterscheidet sich wohltuend von dem Politgerede, welches man hier lesen musste. Es geht weder um die BüZa noch um die "nette" Frau Regierungsrätin. Es geht um den Rechtsstaat. Heimann hat es trocken und eindeutig gezeigt. Zu befürchten ist, dass die Büza-Strategen ihre bereits gedruckten und aufgestellten Wahlplakate wichtiger nehmen als die Glaubwürdigkeit des Staates.


Alois-Karl Hürlimann, Basel




"Das Schweigen zur Sache akzentuiert den Verdacht"

Die auf dem OnlineReports-Beitrag von Herrn Heimann gründende Story TeleBasels thematisiert die enge Verbindung des alt-Itag-Inhabers, alt-BaZ-Vizepräsidenten etc. Fritz Schuhmacher und Sabine Pegoraro. Sie ist offenkundig der Grund dafür, dass die Freistellung von und die Strafanzeige gegen Peter Pegoraro erst am Tag nach der Wahl von Sabine Pegoraro erfolgten und der Souverän anno 2003 in Unkenntnis dieses politisch-ethisch klar relevanten Sachverhalts wählen musste. Wenn nun vom amtierenden Baselbieter FDP-Präsidenten Tobler sinngemäss kund getan wird: Die Theorie Heimanns sei nicht beweisbar, diesbezüglich sei der ehemalige Statthalter "schwach auf der Brust", offenbart er, Tobler, eine zur Perfektion entwickelte Fähigkeit der Verdrängung von unbestreitbaren Fakten.

 

Was die Sache - eindeutig zu Lasten des sich nicht in Hochform befindenden Freisinns - dramatisch verschlimmert, ist, dass mit der die Regel bestätigenden Ausnahme die gesamte FDP einer Omertà unterworfen zu sein scheint, die beängstigend an die Zustände der Italien währenden Jahrzehnten beherrschenden Democrazia Cristiana erinnert. Das Schweigen zur Sache akzentuiert den Verdacht, dass Manches nicht mit rechten Dingen zuging und zugeht. Schade, dass die FDP ausnahmslos alles zu unternehmen scheint, um sich selbst möglichst nachhaltig zu schaden, um möglichst viel des Saldos an Vertrauen zu verlieren.


Patric C. Friedlin, Basel




"Die meisten Politiker sind einfach zu abgehoben"

Kunststück, hört man aus der Linken keine Kritik oder Rücktrittsforderungen betreffend Sabine Pegoraro. Sie hat doch selbst Probleme mit dem Fall von Anita Fetz betreffend Wahlkampffinanzierung. Da ist es besser, man verhält sich ruhig, sonst käme dieser Fall wieder ins Bewusstsein des Stimmvolkes und dies könnte negative Folgen für die kommenden Wahlen haben. Dass man aus dem linken Lager nichts hört, hat nichts mit der angeblichen Harmlosigkeit des Falles Pegoraro zu tun, sondern ist schlichtweg politisches Kalkül nach dem Motto: "Ja keine schlafenden Hunde zu wecken."

 

Warum also sollte Frau Pegoraro zurücktreten, sie befindet sich doch mit Anita Fetz in bester Gesellschaft. Ach ja, da war doch noch ein saufender Ständerat, der besoffen Auto fuhr und trotz all seiner Verfehlungen immer noch in Amt und Würde ist. Die meisten Politiker sind einfach zu abgehoben, um noch erkennen zu können, was richtig ist und was nicht. Dem Stimmvolk und Bürger hingegen werden klare Grenzen gesetzt, wehe dem, der es wagt, diese Linie zu überschreiten!


Philippe Hurni, Basel




"Machiavellistisches Interesse an Macht und vermeintlicher Ehre"

Die Affäre Peter Pegoraro lässt sich in ihrer Auswirkung auf seine Gattin, Regierungsrätin Sabine Pegoraro, mit Fragen, die sich selbst beantworten, beleuchten.

 

Täuschte Peter Tobler, Kantonalpräsident der FDP, die Öffentlichkeit willentlich, als er gegenüber TeleBasel, sagte, "die beste Zeugin" dafür, dass Sabine Pegoraro vor ihrer seinerzeitigen Wahl in den Regierungsrat nichts von den Machenschaften ihre Ehemannes gewusst habe, sei die Strafgerichtspräsidentin, die anlässlich der Urteilseröffnung ja bestätigt habe, dass die Handlungsweisen von Peter Pegoraro für Aussenstehende nicht erkennbar gewesen seien? Bezog sich die Bemerkung der Gerichtspräsidentin wirklich ausdrücklich auf die im Verhältnis zu ihrem Lebenspartner sicher nicht abseits stehende Gemahlin oder logischerweise nicht vielmehr auf die durch Peter Pegoraro Begünstigten, die von der Art des Zustandekommens ihres finanziellen Glücks nichts wussten?

 

Ist die Versicherung von Sabine Pegoraro glaubhaft, sie habe vor dem 30. März 2003 von allem nichts gewusst, wenn sie doch schon im Januar 2003 über die Kündigung von ihrem Mann orientiert worden ist, der mit Vorsatz seine Pflichten als Vermögensverwalter verletzt und andere am Vermögen geschädigt sowie der in der Absicht, sich oder anderen einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, Urkunden gefälscht hat? War sie völlig blauäugig, als die Strafanzeige exakt am Tag nach ihrer Wahl von der Firma eingereicht wurde, bei deren obersten Boss sie im Advokaturbüro arbeitete? Hat sie ihren Lebenspartner, mit welchem sie Tisch und Bett teilt, nicht eindringlich und dezidiert nach den Gründen der Kündigung gefragt? Hat sie sich als clevere Ehefrau und Juristin mit einer billigen Erklärung abspeisen lassen, obwohl ihr Mann als CEO einer Vermögensverwaltungsfirma der Familie, für die sie zusätzlich mitverdiente, zwischendurch auch schon etwa 270'000 Franken Jahreseinkommen heimbrachte? Musste sie als Juristin nicht wenigstens ahnen, dass da Schwerwiegendes mit strafrechtlichen Folgen vorgefallen sein könnte? Gibt sie heute ihre Unkenntnis nur vor und hat sie damals ihre Partei und die Wähler genarrt?

 

Ist es nachvollziehbar, dass sich Sabine Pegoraro als Justizdirektorin im Februar 2004, als das Strafverfahren längst im Gange war, vom Ehemann die Liegenschaft überschreiben liess, ohne mindestens damit rechnen zu müssen, ihm dadurch möglicherweise zu helfen, allenfalls Gläubiger durch Vermögensminderung zu schädigen? Verweigert heute Sabine Pegoraro jedes Interview, weil ihre Berater fürchten, sie würde auf heikle Fragen verstört reagieren?

 

Denkbare Antworten auf diese Fragen ritzen die Glaubwürdigkeit von Sabine Pegoraro. Im Kanton Basel-Landschaft können von fast 270'000 Einwohnern nur fünf Personen gleichzeitig Regierungsrätinnen und Regierungsräte sein. Dieser Umstand beweist den politischen Stellenwert, der diesem Amt in der Gesellschaft zukommt. Und da ist es nun wirklich unabdingbar, dass die AmtsträgerInnen hinsichtlich Integrität und Glaubwürdigkeit eine Verantwortung nicht nur gegenüber sich selbst, sondern in erster Linie gegenüber ihrem Amt und gegenüber der Bevölkerung tragen. Und diese Verantwortung heisst insbesondere für eine als absolute Hardlinerin (zum Beispiel Stichwort: abzockerische Geschwindigkeitskontrollen der Polizei) bekannte Regierungsrätin, das eigene machiavellistische Interesse an Macht und vermeintlicher Ehre hintanzustellen und auch nur schon beim Ruch von Unglaubhaftigkeit die Konsequenzen zu ziehen, damit die Autorität des Amts intakt und der damit verbundene Respekt gewahrt bleibt.


Ernst A. Heimann, ehemals Statthalter von Sissach und ehemaliger FDP-Kantonalpräsident, Wenslingen




"Abstrafung wäre die Tat der BüZa-Wähler"

Wenn Regierungsrätin Pegoraro abgestraft werden sollte, wäre das die Tat der BüZa-Wähler. Linke und Grüne wählen Urs Wüthrich, Eric Nussbaumer und Isaac Reber. So ist das.


Christian Völlmin, Ormalingen




"Mir 'stinken' die immer neuen Meinungsumfragen"

Ganz ehrlich: Mich "gurkt" das mediale Trommelfeuer, das uns zum Prozess Pegoraro seit Wochen um die Ohren pfeift, langsam aber sicher ganz massiv an. Mich widern die moralinsauren Polit-Scharfrichter an, die empörungsbewirtschaftet den Rücktritt von Frau Pegoraro fordern, der selbst für gestandene SP-Mitgliedern offenbar kein Thema ist. Mir "stinken" die immer neuen Meinungsumfragen einzelner regionaler Medien, die es nicht lassen können, selbst nach dem Urteil gegen Peter Pegoraro weiter in ein erloschenes Feuerchen zu blasen – in der Hoffnung zumindest noch etwas Rauch zu produzieren und damit nach der Vorverurteilungs-Lawine gegen Sabine Pegoraro nun auch noch ein Nachverurteilungs-Schneebrett lostreten zu können.

 

In diesem Sinn ist der Fall "Pegoraro" ganz sicher auch ein Fall "Medien", mit dem Leute als "Person der Öffentlichkeit" hemmungslos zum Freiwild für eine verbissene Hatz mit vagen Vermutungen und Gerüchten deklariert werden. Irgendwo in der Bibel steht "Wer von Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein". Und der Volksmund doppelt nach mit "Wer im Glashaus sitzt soll nicht mit Steinen um sich werfen". In diesem Sinne meine ich: Lassen wir es jetzt endlich "gut sein". Sabine Pegoraro ist – ohne ihr eigenes Zutun – gleich dreifach abgestraft worden: Persönlich, in der Familie und in der Öffentlichkeit. Beurteilen wir sie nach dem, was sie tatsächlich getan und als Regierungsrätin vor allem sehr gut geleistet hat. Das muss der Massstab sein – und nicht heuchlerische Rücktritts-Forderungen von selbsternannten Scherbenrichtern.


Edi Borer, Basel




"Dass sie zu ihrem Mann hält, spricht für sie"

Regierungsrätin Sabine Pegoraro hat in den letzten Jahren stets zu ihrem Mann gehalten. Peter Pegoraro hat Fehler gemacht und wurde dafür nun verurteilt. Die Arbeit von Sabine Pegoraro hat darunter jedoch nie gelitten, im Gegenteil, sie hat einen hervorragenden Leistungsausweis, und dass sie zu ihrem Mann hält, spricht für sie. Wie heisst es doch so schön "In guten, wie auch in schlechten Zeiten". Sie zeigt damit wahre Grösse. Diese Grösse zeichnet sie nicht nur als Ehefrau und Mutter aus, sondern auch als Regierungsrätin. Aus diesem Grund erhält sie am 11.02.2007 meine Stimme. Das Baselbiet braucht starke Frauen!


Bettina Fischer, Gelterkinden




"Ein allzu klar durchschaubares übles, politisches Spiel"

Peter Pegoraro hat "Mist gebaut". Dies hat er auch zugegeben und die Strafe dafür akzeptiert. Einen Zusammenhang mit der Regierungstätigkeit seiner Ehefrau zu konstruieren, ist ein allzu klar durchschaubares übles, politisches Spiel! Ich glaube Frau Regierungsrätin Sabine Pegoraro, dass sie vor Ihrer Wahl nichts von den Verfehlungen ihres Mannes gewusst hat. Welcher Mann, zumal in einem solch "diskreten" Beruf, erzählt schon zu Hause Details seiner Arbeit zu Hause, schon gar nicht irgendwelche Fehler?

 

Sabine Pegoraro hat in den vergangenen vier Jahren sehr gute Arbeit geleistet. Dies ist Grund genug für mich, sie am 11. Februar wieder zu wählen!


Peter Issler, Muttenz




"Sabine Pegoraro ist eine Angestelle des Volkes"

Sabine Pegoraro macht ihre Arbeit hervorragend. Sippenhaftung gibt es bei uns nicht. Und wer von Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, kann mit absoluter Sicherheit behaupten, dass Ihr Partner niemals eine Verfehlung begeht? Würden sie Ihre Anstellung künden? Alle Ämter aufgeben? Sabine Pegoraro ist eine Angestellte des Volkes und verdient unser vollstes Vertrauen.


Petra Schmidt, Sissach




"Ich stehe weiterhin zu ihr"

Keinen neuen Fall Kopp schaffen. Frau Pegoraro hat als Regierungsrätin gute Arbeit geleistet, wenn man sich auch nicht mit allen Entscheiden identifizieren kann. Eine Sippenhaft wie im Fall Kopp darf es nicht mehr geben. Sie wird hoffentlich wieder gewählt und kann weiterhin ihre oder eine andere Direktion führen. Ich stehe weiterhin zu ihr.


Felix Schäfli, Hersberg




"mit glanzresultat wiederwählen"

nulltoleranz ja, aber nur bezüglich "sippenhaftung" - der ehemann einer regierungsrätin hat offensichtlich mist gebaut und dafür die gerechte strafe kassiert. finito l'amore? wohl kaum. auch nicht bezüglich des weiteren verbleibes seiner ehefrau in einer regierung. was hat das eine mit dem andern zu tun? musste ein bekannter schweizer fernsehdirektor zurücktreten, weil seine frau als (co-)produzentin im gleichen haus tätig war und eines seiner kinder zu einer der wenigen, heissbegehrten ausbildungsplätzchen kam? - nöööö! - wurde ein bekannter schweizer radiobeck vom mikrophon verbannt, weil sein sohn urplötzlich einen tollen job als mitternächtlicher lärmberiesler beim fernsehen erhielt? - nöööö!

 

also - die frau scheint ihren job ja ausgezeichnet zu machen - darum: mit einem glanzresultat wiederwählen.

 

kurz noch dieses: angesichts der geschehnisse ist mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die frau regierungsrätin aufgrund der erlebnisse künftig mit noch grösserer vorsicht und einfühlungsvermögen agieren und ein besonderes augenmerk auf persönliche umstände haben wird... können das alle zur wahl stehenden damen und herren möchtegernparlamentarier für sich in anspruch nehmen?


rené wetzel, zug




"Natürlich muss sie zurücktreten"

Die Frau eines verurteilten Betrügers als Justizministerin? You must be joking. Natürlich muss sie weg.

 

(Anmerkung der Redaktion: Peter Pegoraro wurde nicht wegen Betrugs verurteilt, sondern wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundefälschung.)


PJ Wassermann, Hersberg




"Nulltoleranz - zurücktreten!"

Toleranzgrenze null! Mit diesem Slogan zur Bekämpfung der Jugendgewalt ist Sabine Pegoraro vor vier Jahren in den Wahlkampf gestiegen. Scheinbar hatte Frau Pegoraro Visionen und Überzeugungen - wenn auch streitbare. Daran muss sie sich aber selbstverständlich auch persönlich messen lassen. Wenn die Toleranzgrenze bereits bei kleinstkriminellen Kiffern überschritten ist, so ist sie dies definitiv auch, wenn der/die LebenspartnerIn eines Regierungsmitglieds ernsthaft strafrechtlich verurteilt wurde. Für mich darf es deshalb nur eine Konsequenz geben - gerade aus Vorbildsfunktion der Jugend gegenüber, die Frau Pegoraro scheinbar so am Herzen liegt: Den Rücktritt.


Reto Wyss, Präsident Juso BL, Zunzgen




"Man kann sich nicht aus dem gemeinsamen Konzept herausreden"

Ganz einfach: Man steht zu seinem Ehepartner. Als Justizministerin auch. Und tritt möglicherweise zurück. Denn das ist nicht nur ein Job.

 

Was in dieser Geschichte leider nie diskutiert wird, ist die gemeinsame Verantwortung. Man kriegt nicht per Zufall eine Regierungsrätin zur Frau. Man kann sich nicht herausreden aus dem gemeinsamen Konzept, welches mit einer Ehe, einer Familie, der Aussenwelt deklariert wurde. Erst recht nicht, wenn wie im Fall Pegoraro die Schwiegermutter, und sei es unwissenderweise, mitprofitiert hat.

 

Wir erleben gerade die unselige Wiedererweckung des Ehepaars Kopp. So lauter und lieb uns die beiden Leutchen heute erscheinen, so hart ihr Schicksal als Ausgegrenzte uns im "Blick" und in der "Schweizer Illustrierten" anmuten mag: Es braucht schon Chuzpe, als Ehefrau eines Mannes Bundesrätin zu werden, dem man schon vorher ungestraft nachsagen durfte, dass er weibliche Angestellte seines Anwaltsbüros mit der Gerte auf den nackten Arsch für Tippfehler bestrafte ("Füdlitätsch-Affäre").

 

Frau Kopp wusste immer, wen sie geheiratet hat. Frau Pegoraro weiss es auch. An dieser fundamentalen Einschätzung wird man gemessen.

 

Dass nicht mehr Männer zurücktreten müssen, deren Ehefrauen solchen öffentlichen Ansprüchen nicht genügen, liegt lediglich daran, dass diese gar nicht die Möglichkeit haben, zum Beispiel in Vermögensverwaltungsfirmen Schweinereien anzurichten.

 

Der Rücktrittsgrund für Frau Pegoraro ist die Tatsache, dass sie zu einem Mann steht, der nicht einmal angesichts gerichtlich festgestellten Fehlverhaltens einsichtig ist. Wer will nach solchen Massstäben regiert werden?


Urs Eberhardt, Basel




"Eindrücklicher Leistungsnachweis"

Frau Sabine Pegoraro, hat durch ihren eindrücklichen Leistungsausweis, weiterhin das Vertrauen der Baselbieter Bevölkerung verdient. Ich wähle Frau Pegoraro aus diesem Grund am 11. Februar 2007 wieder zur Regieunrgsrätin - Punkt.


Rolf Wehrli, Gemeinderat FDP, Pratteln




"Macht ihre Arbeit sehr gut"

Frau Sabine Pegoraro macht ihre Arbeit sehr gut, im Gegensatz zu ihrem Mann. Darum bleibt sie hoffentlich Regierungsrätin.


Ernst Brunner, Birsfelden




"Verfehlungen betreffen Ehemann"

Keine Frage, die Verfehlungen betreffen ausschliesslich den Ehemann von Frau Pegoraro und haben absolut keinen Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes. Nach meiner Ansicht hat die amtierende Regierungsrätin einen guten Job gemacht und soll diesen auch weiterhin ausüben dürfen.


Jakob Weber, Riehen




"Interessenkonflikte sind eindeutig gegeben"

"In 45 Fällen, so der Staatsanwalt, habe Pegoraro sich selbst oder nahestehende Dritte wie seine Schwiegermutter, die Frau des 'Göttis' des eigenen Sohnes, einen privaten Geschäftsfreund oder Guggenmusikkollegen begünstigt." Die Schwiegermutter ist immerhin die Mutter seiner Frau, der Justiz- und Polizeidirektorin des Kantons Basel-Landschaft. Auch sich selbst hat der Ehemann der Regierungsrätin begünstigt. Die Frage, ob seine Frau denn über die Qualität oder die Quantität der Geldzuwächse auf den Familienkonten nichts gewusst hat, ist zwar nebensächlich, aber man darf sie bei einer öffentlich tätigen Person schon stellen. Hauptsache ist aber, dass es sich um ziemlich massiv getätigte Wirtschaftskriminalität handelt, denn für Peanuts wird hier zu Lande ein Vermögensverwaltungsdirektor nicht zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt. Interessenkonflikte sind für die Justizdirektorin eines Gliedstaates der Schweiz damit eindeutig gegeben.

 

Man stelle sich vor, die Ehefrau irgend eines -männlichen - Justizdirektors in irgend einem Schweizer Kanton würde als Wirtschaftskriminelle verurteilt. Kein Mensch würde von "Sippenhaft" sprechen und schreiben. Der Justizdirektor müsste sofort zurücktreten. Weil Frau Pegoraro eine Frau ist, versuchen nun sie und ihre Partei, aus dem, was eindeutig vorliegt, nämlich die kriminell getätigte Begünstigung von nahen Familienmitgliedern durch ihren Ehemann - der die Mittel dazu andern Kunden der Firma, wo er Direktor war, rechtswidrig vorenthalten hat, diese also bestohlen hat - eine Genderproblematik zu machen. Das ist aber schlicht und einfach nicht so. Frau Pegoraro sollte im Interesse der Rechtssicherheit im Kanton Basel-Landschaft umgehend aus dem Regierungsrat zurücktreten. Ich finde es peinlich, dass man sie dazu überhaupt auffordern muss.


Alois-Karl Hürlimann, Basel




"Zurücktreten!"

Frau Pegarora soll zurücktreten. Es sei denn, sie habe eine plausiblen Beweis dafür, wie es möglich war, dass ihr Mann seine Schwiegermutter begünstigt hat, ohne dass es die Tochter und Frau merkt. Die Sache ist doch wirklich dubios, und Frau Pegarora trifft vielleicht keine rechtliche, aber eine moralische Schuld. Sind wir hier in einer Bananenrepublik?


Heinrich Holinger, Oberdorf




"Keine Sippenhaftung für ihren Mann"

Einmal mehr eine FDP-Frau, die über ihren Ehemann stolpert? Bitte nein! Ich bin keine Freundin von Sabine Pegoraro, und von mir aus könnte gern die SP den zweiten FDP-Sitz erobern (man dürfte ja auch den Mann abwählen...). Aber Frau Pegoraro ist aufgrund ihrer Leistungen als Regierungsrätin zu beurteilen, sie muss keine Sippenhaftung für ihren Mann übernehmen.


Gabi Mächler, Basel




"Jeder Mensch macht Fehler"

Ohne Frage, Frau Pegoraro soll mit Sicherheit im Amt bleiben. Sie wird an ihren Leistungen gemessen, welche Sie ohne Zweifel in ihrer bisherigen Amtszeit für uns Bürgerinnen und Bürger vollbracht hat. Das wissen die Stimmbürgerin und der Stimmbürger. Es dürfte wohl sehr schwer sein für Sie in dieser Zeit und den Umständen, vor denen Sie, aber auch ihr Mann heute steht. Umso mehr muss klar unterschieden werden, wer was getan hat oder eben nicht. Herr Pegoraro hat sein Urteil für seine eingestandenen Fehler erhalten und trägt es auch. Doch auch er ist Familienvater und betreut das gemeinsame Kind und übernimmt Verantwortung, damit seine Frau das Amt der Regierungsrätin ausüben kann. All dies soll sich doch nicht ändern. Jeder Mensch macht Fehler. Wenn man dafür Verantwortung übernimmt, sein Fehlverhalten eingesteht und die gesprochene Strafe trägt und sühnt, hat jeder Mensch auch wieder das Recht, auf eine Zukunft und Chance. So auch Herr Pegoraro.


Samuel Wehrli, Pratteln




"Ein Grinsen oder Gruseln bleibt"

Frau Pegoraro soll Regierungsrätin bleiben. Keine Sippenhaftung. Ein leichtes Grinsen oder Gruseln bleibt, doch wer ohne Fehler ist ...


Urs Lehmann, Basel



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"Der neue Eingang zum Birsigparkplatz wird der Ersatzneubau des Heuwaage-Hochhauses bilden."

bz
vom 26. März 2024
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Wer bildet was oder wen?

RückSpiegel


Die Volksstimme greift die OnlineReports-Recherche über das Aus des Textildruck-Unternehmens Permatrend auf.

Im Bericht über "Unruhe am Regioport" bezieht sich Bajour auf die OnlineReports-Ursprungsrecherche aus dem Jahr 2018.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Artikel über die Kantonsfinanzen im Baselbiet auf OnlineReports.

Die bz verweist in einem Bericht über die Neuausrichtung der Vorfasnachts-Veranstaltung Drummeli auf einen Artikel aus dem OnlineReports-Archiv.

Die Basler Zeitung zitiert in einem Leitartikel über die SVP aus OnlineReports.

Baseljetzt bezieht sich in einer Meldung über den Rücktritt von Ralph Lewin als SGI-Präsident auf OnlineReports.

Die Basler Zeitung nimmt die OnlineReports-Recherche über den blockierten Neubau der BVB-Tramstrecke über das Bruderholz auf.

Die Basler Zeitung und Infosperber übernehmen die OnlineReports-Meldung über den Tod von Linda Stibler.

Die bz zitiert den OnlineReports-Artikel über die Wiedereröffnung des Gefängnisses in Sissach.

Baseljetzt erzählt den OnlineReports-Artikel über die Räppli-Krise nach.

Das Regionaljournal Basel, Baseljetzt, BaZ und 20 Minuten vermelden mit Verweis auf OnlineReports den Baufehler bei der Tramhaltestelle Feldbergstrasse.

Die Basler Zeitung bezieht sich in einem Interview zu den Gemeindefusionen auf OnlineReports.

persoenlich.com und Klein Report vermelden mit Verweis auf OnlineReports die Personalrochade bei Prime News.

Die Volksstimme schreibt über die Wahl von Claudio Miozzari zum Grossratspräsidenten von Basel-Stadt und zitiert dabei OnlineReports.

In einem Artikel über die Leerstandsquote bei Büroflächen in Basel nimmt die bz den Bericht von OnlineReports über einen möglichen Umzug der Basler Polizei ins ehemalige Roche-Gebäude an der Viaduktstrasse auf.

Das Regionaljournal Basel und die bz berichten über die Bohrpläne der Schweizer Salinen im Röserental und beziehen sich dabei auf OnlineReports.

Weitere RückSpiegel

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In einem Satz


Der Baselbieter Regierungsrat hat Raphael Giossi zum Nachfolger des langjährigen kantonalen Bieneninspektors Marcel Strub gewählt.

Cyril Bleisch übernimmt bei den Jungfreisinnigen Baselland das Präsidium von Lucio Sansano.

Die Basler Sozialdemokraten haben die SP queer Basel-Stadt gegründet und als neues Organ in den Statuten der Partei verankert.

Eiskunstläuferin Kimmy Repond und Wasserfahrer Adrian Rudin sind Basler Sportlerin beziehungsweise Basler Sportler des Jahres.

Jean-Luc Nordmann übergibt das Präsidium der Stiftung Tierpark Weihermätteli per 1. Januar 2024 an Martin Thommen.

Iris Graf steigt von der Projektleiterin und akademischen Mitarbeiterin der Baselbieter Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Leiterin auf.  

Sonja Kuhn,
ehemalige Co-Leiterin der Abteilung Kultur Basel-Stadt, ist neu Präsidentin der SRG Region Basel.

Florian Nagar-Hak und Saskia Bolz übernehmen die Leitung des Gesundheitszentrums Laufen, das zum Kantonsspital Baselland gehört.

Mohamed Almusibli übernimmt ab März 2024 die Direktion der Kunsthalle Basel von Elena Filipovic.

Marilena Baiatu ist neue Kommunikationsbeauftragte der Staatsanwaltschaft im Kanton Baselland und ersetzt Thomas Lyssy, der Ende November pensioniert wird.

 

Mitte-Landrat Simon Oberbeck folgt am 1. August 2024 als Geschäftsführer der Schweizerischen Vereinigung für Schifffahrtund Hafenwirtschaft auf André Auderset.

Die Junge SVP Basel-Stadt hat Demi Hablützel (25) einstimmig für zwei weitere Jahre als Präsidentin wiedergewählt.

Dominic Stöcklin wird neuer Leiter Marketing und Mitglied der Geschäftsleitung von Basel Tourismus.

 

Samir Stroh, aktuell Gemeindeverwalter in Brislach, übernimmt Anfang Mai 2024 die Leitung von Human Resources Basel-Stadt.

Das Sperber-Kollegium hat Sterneköchin Tanja Grandits zur "Ehrespalebärglemere 2023" ernannt.

Der mit 50'000 Franken dotierte Walder-Preis geht dieses Jahr an Konrad Knüsel, den Präsidenten des Vernetzungsprojekts Rodersdorf und des Naturschutzvereins Therwil.

Götz Arlt tritt am 1. Januar 2024 die Nachfolge von Christian Griss an und übernimmt die Stufenleitung der Sekundarschulen I im Bereich Volksschulen des Erziehungsdepartements Basel-Stadt.

Michael Gengenbacher tritt am 1. Februar 2024 seine neue Stelle als Chief Medical Officer (CMO) und Mitglied der Spitalleitung beim Bethesda Spital an.

Markus Zuber übernimmt am 1. Oktober die Leitung der St. Clara Forschung AG (St. Claraspital).

Das Präsidium der Juso Baselland besteht neu aus Clara Bonk, Angel Yakoub (Vize) und Toja Brenner (Vize).