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"Ich bin zufrieden": Aargauer Staatsanwalt Karl Knopf

Die Härte des Gesetzes für zwei ungetreue ASE-Manager

Freiheitsstrafen von neun und fünf Jahren für die beiden Haupttäter im Anlage-Skandal


Von Peter Knechtli


Schuldsprüche im Prozess um den Anlage-Betrugsfall der ASE Investment AG: Das Bezirksgericht Laufenburg verurteilte heute Donnerstagnachmittag zwei der drei Beschuldigten zu unbedingten Freiheitsstrafen. Ex-Geschäftsführer Martin Schlegel erhält neun Jahre, ex-Präsident Simon Müller fünf Jahre – unter anderem wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung.


Der damalige Kundenberater der Basler Kantonalbank (BKB) in Zürich, Manfred G., wurde zu einer auf drei Jahre bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt. Damit liegt das Urteil unter dem Antrag des Staatsanwaltes: Er hatte für Martin Schlegel elf Jahre, für Simon Müller sieben Jahre und für dem BKB-Berater drei Jahre gefordert. Die Verteidiger hatten für Müller und den BKB-Mann auf Freisprüche, für Schlegel auf maximal vier Jahre Freiheitszentzug plädiert.

Schlegel wurde verurteilt unter anderem wegen gewerbsmässigem Betrug, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgenng, Urkundenunterdrückung und Falschbeurkundigung. Er erhält zudem eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 30 Franken. Bei Müller, verurteilt wegen ungetreuer Geschäftsbesorung, Geldwäscherei und Misswirtschaft, beträgt die Geldstrafe 240 Tagessätze zu 160 Franken.

Zufriedener Staatsanwalt

Staatsanwalt Karl Knopf  erklärte sich mit dem Urteil "zufrieden, weil das Gericht weitgehend meinen Anträgen gefolgt ist". Ob er eine Berufung ins Auge fassen werde, liess der Ankläger offen. Seinen Worten folgend, dürfte er es eher beim jetzigen Urteil bewenden lassen.

Einen Vergleich zum Fall Behring, der gut fünf Jahre erhielt, mochte der Staatsanwalt nicht ziehen: "Ich weiss nicht, was in jenem Fall für das Gericht den Ausschlag gab". Die Deliktsumme sei nur ein Kriterium zur Festsetzung des Strafmasses, ein anderes sei die Dauer der Ermittlung, die im Fall Behring zwölf Jahre betrug, was sich mässigend auf das Urteil ausgewirkt haben dürfte. Im Fall ASE kam kam es schon nach viereinhalb Jahren zur Anklage.

"Alles, was Gott verboten hat"

In seiner summarischen Urteilsbegründung führte Gerichtspräsident Beat Ackli aus, den Hauptbeschuldigten Schlegel treffe ein "sehr schweres Verschulden". Schlegels Haftentlassungsgesuch wurde vom Gericht abgewiesen. Der ehemalige ASE-Geschäftsführer, der geständig ist, hatte im Prozess sämtliche Schuld auf sich genommen und seine Mitangeklagten in keiner Weise belastet. "Sie haben alles gemacht, was Gott verboten hat", hielt ihm der Richter vor, der einen Vergleich mit dem Fall Behring ebenfalls für "nicht möglich" hielt.

Ausführlicher beschäftigte er sich mit dem ehemaligen Präsidenten Müller, der standhaft behauptet hatte, von den Machenschaften Schlegels über all die Jahre nichts gewusst zu haben. Als Präsident der ASE sei er für das Unternehmen verantwortlich gewesen, obschon er die Funktion nur mit einem 40 Prozent-Pensum wahrnahm.

Müller habe seine "gesetzliche und vertragliche Treuepflicht" verletzt und mehr als ein halbes Dutzend Alarmzeichen – von den warnenden "K-Geld"-Artikeln bis zur Kenntnis von geheimen Kanada Dollar-Konti – nicht zum Anlass für kritische Fragen an Schlegel genommen. Statt dessen habe er nach dem Motto "Augen zu und durch" gehandelt. Auf ein Nichtwissen könne er sich nicht berufen.

Schlechte Noten für die BKB

Am deutlichsten unter dem Antrag des Staatsanwalts entschied das Gericht im Fall des BKB-Angestellten, obschon es ihm ein "erhebliches Verschulden" vorwarf. Als "versierter Banker und Kundenberater" hätte er kritische Fragen stellen und seine Pflichten wahrnehmen – beispielsweise die Prüfung gefälschter Fax-Zahlungsaufträge – müssen. Durch sein Verhalten habe er "mit der Kundenschädigung rechnen müssen". Der Kundenberater wurde im Herbst 2012 durch die BKB entlassen.

Deutliche Kritik übte das Gericht auch am Kontroll-Verhalten der BKB, auch wenn dies nicht Gegenstand des Verfahrens war. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Bank neben den im Rahmen eines Vergleichs bezahlten knapp 50 Millionen Franken an Geschädigte nochmals eine Entschädigungs-Runde aus Zivilforderungen fällig wird. Der Richter sagte jedenfalls, es sei von einer solidarischen Haftung der BKB auszugehen. Den Anteil an Schadenenrsatzforderung an die beiden ASE-Manager legte das Gericht auf 70 Prozent (Schlegel) und 30 Prozent (Müller) fest.

Anleger verloren 170 Millionen Franken

Es kann davon ausgegangen werden, dass einzelne der Verurteilten beim Aargauer Obergericht Berufung einlegen werden. Dadurch wird die Rechtskraft ausgesetzt und solange wohl auch die sistierte Strafanzeige von über 600 Geschädigten gegen die BKB.

Der Fall ASE zählt mit einer Deliktsumme von 170 Millionen Franken und 2'500 Geschädigten zu den grössten Fällen von Wirtschaftskriminalität in der Schweiz. Das Kürzel ASE stand für "Anlage, Sicherheit, Ertrag".

15. Dezember 2016

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