© Fotos by Kapo Basel-Stadt, Olivier Estoppey
"Warmer Impuls": Destabilisierungs-Waffe Taser
Basler Polizisten erhalten vermehrt Zugang zur Elektroschock-Waffe Taser
Das sogenannte "Destabilisierungs-Gerät" schliesst eine Lücke in der Reihe der polizeilichen Zwangsmittel
Von Fabian Schwarzenbach
Die Basler Kantonspolizei wird vermehrt mit der Elektroschock-Waffe Taser ausgerüstet. Das sogenannte Destabilisierungs-Gerät, in den USA schon seit längerer Zeit im Einsatz, soll Polizisten ermöglichen, gegen Aggressoren vorzugehen. Der Taser macht einen Angreifer für wenige Sekunden bewegungsunfähig, so dass die Polizei zugreifen kann.
Dumpfe Geräusche, Scheiben klirren, jemand schreit um Hilfe. Ein Aggressor bedroht sich und andere Personen. Die Stimmung ist angespannt, jemand ruft die Polizei. Im amerikanischen Krimi würde die Szene jetzt mit viel Blut und Show gelöst. "Alles Quatsch", entfährt es Polizeisprecher Andreas Knuchel, und er verdreht die Augen.
In der Realität gehen Basler Polizistinnen und Polizisten in einer solchen Situation viel ruhiger und überlegter an die Sache heran: "An erster Stelle steht immer das Gespräch", sagt Guido Sommer. Der Leiter des Polizei-Bezirkes Grossbasel betont, wie wichtig die Kommunikation mit einer Person im Ausnahmezustand ist. "Wir sind gehalten, immer möglichst gewaltfrei zu agieren." Sollte eine Situation trotzdem einmal eskalieren, so sei immer das mildeste polizeiliche Zwangsmittel einzusetzen.
Wenn der Pfefferspray nicht wirkt
In die Details geht die Kantonspolizei nicht, aber Pfefferspray und Schlagstock gehören zu den ersten Mitteln die – je nach Situation – eingesetzt werden. Während bei einem Pfefferspray-Einsatz "nur" die Augen betroffen sind, kann der Einsatz des "Polizei-Mehrzweck-Stocks" (PMS) zu Verletzungen führen.
Zwischen diesen Mitteln und der Schusswaffe gibt es nun mit dem Destabilisierungs-Gerät (DSG, Bild) eine Zwischenlösung, die allgemein unter dem englischen Begriff "Taser" bekannt ist. "Beim Abfeuern einer Waffe muss ein Todesfall in Kauf genommen werden", erklärt Sommer. Dabei merkt man, dass dieses "in Kauf nehmen" dem Polizisten widerstrebt. Darum sei der Taser "das mildere Mittel."
So wirkt der Taser
Diese Erkenntnis hat nun die Basler Kantonspolizei dazu bewogen, den Taser häufiger den Patrouillen zugänglich zu machen. Wie viele dieser Geräte, die in Basel im Jahr 2003 eingeführt wurden, im Einsatz stehen, will die Polizei aus "taktischen Gründen" nicht sagen. Aber klar ist: Verschiedene Polizeifahrzeuge führen den Taser mit und sie sind ebenfalls auf den verschiedenen Wachen stationiert. Anwenden werden ihn nur speziell geschulte Kaderleute der Polizei.
Bei der Auslösung des Gerätes schiessen zwei kleine Pfeile heraus, die sich in den Körper des Aggressors bohren. Mit Drähten bleiben die Pfeile mit dem Taser verbunden. Über diese Drähte wird dann der Stromstoss geleitet. Dadurch verspannen sich die Muskeln, der Getroffene ist für zwei bis drei Sekunden unfähig, sich zu bewegen.
Diese kurze Zeit muss die Polizei nutzen, um den Angreifer zu fixieren. Nach diesen Sekunden gelangt die Bewegungsfähigkeit wieder zurück. Dennoch kann der Betroffene nicht sofort wieder mit derselben Kraft agieren. Die Wirkung der Pfeile ist mit Fingerpieks zu vergleichen, die Patienten bei einer kleinen Blutuntersuchung bei einem Arzt über sich ergehen lassen müssen.
Lücke wird geschlossen
Wichtig ist Polizeisprecher Knuchel, dass die Elektro-Waffe nicht aufgrund einer veränderten Gewaltbereitschaft der Gesellschaft oder wegen mehr Gewalt gegen die Polizei eingesetzt werden soll. "Wir schliessen eine Lücke in unseren Einsatzmitteln."
Meist bewirkt alleine die Ankündigung, dass ein Taser eingesetzt werden kann, bei vielen Personen zur Aufgabe, oder spätestens dann, wenn das Gerät vom Polizisten gezückt wird. Die neongelbe Farbe ist nicht zufällig gewählt. Sie soll klar signalisieren, dass eine spezielle Waffe auf eine Person gerichtet wird. Auch die Signalfarbe schreckt viele Personen bereits ab.
Bisher erst einen Einsatz in Basel-Stadt
In den letzten acht Jahren gab es in der gesamten Schweiz 52 Taser-Einsätze. In Basel-Stadt war aber nur eine einzige Anwendung im letzten Jahr. Sommer rechnet zukünftig nicht mit mehr Fällen.
"Bei jedem Einsatz eines DSG stellen wir die medizinische Nachbetreuung sicher", betont Sommer. Dabei wissen die Polizisten, wie allenfalls erste Hilfe zu leisten ist. Zudem wird die Sanität aufgeboten, welche die medizinische Betreuung übernimmt.
An sich selbst getestet
Die Mitglieder der polizeiinternen Projektgruppe haben einen DSG-Selbsttest durchgeführt. Sommer beschreibt den Moment des Stromstosses als "warmen Impuls", der total bewegungsunfähig macht. Anschliessend verspüre man einen leichten Muskelkater.
In vielen Situationen ist aber ein Einsatz eher nicht möglich. "Die Waffe wird nie auf Kinder, Jugendliche, Schwangere oder ältere Personen gerichtet", betont Sommer. Auch wenn der Schütze sich nicht sicher ist oder sich in der Situation unwohl fühlt, wird das DSG nicht ausgelöst. Ungünstig könnte eine Lage auch sein, wenn der Aggressor beispielsweise auf einer Treppe steht und nach einem Treffer stürzen könnte. Dann muss sich der Polizist sehr genau überlegen, ob er die Pfeile auslöst oder nicht.
Etwas hat ein Taser-Einsatz mit dem einer Schusswaffe gemeinsam. Er wird registriert. Zum einen über prüft die Staatsanwaltschaft, ob ein Abdrücken notwendig war. Zum anderen untersucht die Schweizerische Polizeitechnische Kommission jeden Fall.
13. November 2015
"Dutzende tödlicher Fälle"
"Die Waffe wird nie auf Kinder, Jugendliche, Schwangere oder ältere Personen gerichtet“. Frage: Wie soll ein Polizist wissen, ob jemand schwanger ist, gibt es doch Frauen, denen man eine Schwangerschaft nicht ansieht, nicht alle Schwangere tragen einen dicken Bauch zur Schau. Ebenfalls ist unzweifelhaft bewiesen, dass schon mehrere Dutzend Personen beim Einsatz eines Tasers gestorben sind, sei es wegen Herzfehler, durch Schock oder durch andere Gebrechen. Mit einer Pistole auf den Fuss zielen, dürfte nicht so problematisch sein wie der Einsatz eines Taser, da die Wirkung selbst kontrolliert werden kann. Für den Polizisten dürfte demnach ein Taser-Einsatz zum Glückspiel werden. Bei einem tödlichen Vorfall nützt dann auch eine Abklärung eines Polizeitechnischen Dienstes hinterher nichts mehr.
Bruno Heuberger, Oberwil