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"Rufmörderische Berichterstattung": Spitzel-Bericht in der "Basler Zeitung"

Staats-Computer: Der Basler Polizei-Spitzel, der keiner war

Strafgericht halbiert die Strafe gegen 38-jährigen Türken, der nicht für Erdogan spioniert hat


Von Peter Knechtli


Den für die Türkei spionierenden Basler Polizei-Spitzel gab es nicht: Das Strafgericht reduzierte heute Montagabend die Strafe wegen Amtsmissbrauch gegen einen ehemaligen türkischen Polizisten Y. S. (38) massiv. Die Anklage der Staatsanwaltschaft erhielt kritische Noten.


Die Staatsanwaltschaft warf dem Polizeiassistenten vor, aus kantonalen und Bundes-Computern (wie Ripol, Isa, Faber, Mofis) 870 Datensätze zu 162 natürlichen und juristischen Personen abgerufen zu haben, was in keinem Zusammenhang mit seiner amtlichen Tätigkeit gestanden habe.

Handlungs-Horizont: zwischen 11. März 2015 und dem 8. März 2017 – und dabei "in verstärktem Umfang" im Juli und August 2016, dem Zeitraum um den türkischen Putsch-Versuch. 50 Abfragen tätigte er zu seiner Ex-Frau, vier Abfragen zu seiner jetzigen Partnerin.

Erdogans Arm war nicht so lang

Die "Basler Zeitung" hatte in mehreren gross aufgezogenen, von den regionalen Medien aufgenommen Berichten den Verdacht geäussert, der türkische Polizist habe als Spitzel des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan agiert und die Daten, die eine "Vielzahl türkisch-stämmiger Personen betrafen" (so der Strafbefehl) an das Erdogan-Umfeld weitergeleitet.

Den Spionage-Vorwurf äusserte die Staatsanwaltschaft – zuvor sensibilisiert durch Hinweise des Bundesnachrichtendienstes nach möglicher islamistischer Propaganda auf der "Facebook"-Seite des Angeklagten – nie öffentlich, weil sie die medial behauptete Weitergabe der Daten als eine Form der Amtsgeheimnis-Verletzung nicht beweisen konnte.

Hingegen ermittelte sie wegen mehrfachem Amtsmissbrauch und verurteilte den Polizeiassistenten letzten Juli per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 130 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von 1'800 Franken. Darüber hinaus müsse er die Auslagen von über 11'000 Franken bezahlen.

"Staatliche Macht zweckentfremdet"

Gegen diesen Strafbefehl erhob der vom Polizeidienst inzwischen suspendierte Staatsangestellte Einsprache, so dass es heute Montagnachmittag zu einer Verhandlung vor dem Basler Strafgericht unter Einzelrichter Roland Strauss.

Der in der Schweiz geborene und aufgewachsene Türke hatte in der administrativen Abwicklung von Zahlungsbefehlen und Bussen, aber auch auf der Velosammelstelle Zugriff auf die Datenbanken. Vom Vorwurf widerrechtlicher Abfragen wollte er vor Gericht nichts wissen: "Das akzeptiere ich nicht." Einige private Zugriffe räumte er als Hilfeleistungen ein, etwa im Falle einer möglichen Zwangsadoption und seiner Ex-Frau sowie seiner jetzigen Freundin.

Alberto Fabbri, der Erste Staatsanwalt, der den Strafbefehl unterschrieb und die Anklage vertrat, warf dem Angeklagten vor, er habe "keinen Grund" für die zahlreichen Abfragen nennen können und damit "aus Befriedigung privater Neugier" seine "staatliche Macht zweckentfremdet eingesetzt" und Dienstrecht in Gesetz und Reglement verletzt. Damit habe er ohne Wissen der Betroffenen in deren Privatsphäre eingegriffen.

Verteidiger zerzaust Anklage und BaZ

Verteidiger Markus Mattle forderte einen kostenlosen Freispruch und eine Genugtuungssumme von 30'000 Franken, indem er einerseits die "unvollständige und teils falsche Anklage" kritisierte. Sodann legte er dem Gericht ein Dokument vor, das im Spruchkörper den entscheidenden Zweifel weckte: Die Empfangsbestätigung für ein abgeholtes Velo. Die korrekte amtliche Datenbank-Abfrage bei der Auslösung des Fahrrads war in der Anklage als amtsmissbräuchlicher privater Abruf vermerkt.

Ausserdem habe die Staatsanwaltschaft mehrere Abfragen in derselben Sekunde dokumentiert, was nicht möglich sei, zweifelte Mattle die Seriosität der Ermittler-Analyse an.

Der Verteidiger ging auch mit der "Basler Zeitung", der er eine "infame Desinformations-Kampagne gegen einen unbescholtenen Polizisten" vorwarf, hart ins Gericht. Diese "rufmörderische Berichterstattung" habe die Staatsanwaltschaft zu einer "Überreaktion" provoziert: Der Polizist sei einerseits im Frühling 2017 von seiner Arbeit weg verhaftet worden, was bei ihm ein "traumatisches Erlebnis" ausgelöst habe; anderseits habe die Staatsanwaltschaft die Stimmung angeheizt mit einem öffentlichen Aufruf, potenzielle Abfrage-Opfer sollen sich bei ihr melden.

Gericht anerkennt Amtsmissbrauch

Das Strafgericht sprach den Angeklagten des mehrfachen Amtsmissbrauchs zwar für schuldig, reduzierte die Strafe aber um die Hälfte: 30 Tagessätze zu 130 Franken bedingt auf zwei Jahre. Dazu kommen Verfahrenskosten und Urteilsgebühr von 4'850 Franken. Gleichzeitig erhält der Angeklagte 2'000 Franken Genugtuung und 500 Franken Schadenersatz.

Die Begründung von Richter Strauss dürften dem Basler Chef-Staatsanwalt kaum Vergnügen bereitet haben. Die Computer-Abfragen auf der Velosammelstelle, so der Richter, könnten "generell nicht als amtsmissbräuchlich" bezeichnet werden. Es sei merkwürdig, dass dem Angeklagten eine belegte amtliche Abfrage als privaten Missbrauch zur Last gelegt werde.

Von 870 bleiben 60 Abfragen hängen

Als missbräuchlich wertete das Gericht schliesslich nur 50 bis 60 wirklich private Abfragen von drei Personen – seiner Ex-Frau, seiner Freundin und eines möglichen Opfers einer Zwangsadoption. Als erfahrener Berufsmann habe der Polizeiassistent "wissen müssen, dass er etwas Verbotenes gemacht hat". Ohne Rechtsgrundlage habe er die Grundrechte von Bürgern verletzt.

Anderseits habe er sich mit seinem ungesetzlichen Vorgehen keinen unrechtmässigen Vorteil verschafft. Es sei auch "kein Muster erkennbar", wonach er es vor allem auf Bürger türkischstämmiger Abstimmung abgesehen habe. Unter den Abgefragten hätten sich auch zahlreiche schweizerische Namen befunden. Der in den Medien erhobene Vorwurf der Spionage (die nicht angeklagt war, aber medial verbreitet wurde) lasse sich "in keiner Weise erhärten" und dürfte "so nicht im Raum stehen bleiben.

Mit ihrem Aufruf an potenziell Abgefragte, sich bei den Ermittlern zu melden, trage die Staatsanwaltschaft "eine Mitverantwortung am Spionage-Vorwurf". Sie habe damit zum "sehr reisserischen Umgang mit der Angelegenheit" beigetragen.

Bis bald – vor Appellationsgericht

Mit dem heutigen Urteil ist der Fall noch nicht abgeschlossen: Noch auf dem Gerichtsgelände bekundeten der nicht vorbestrafte Angeklagte und sein Verteidiger die Entschlossenheit, beim Appellationsgericht Berufung einzulegen. Vielleicht hat der Erste Staatsanwalt nicht damit gerechnet, dass der einfache Polizeiassistent den Strafbefehl nicht akzeptiert und ihn auf diese Weise öffentlich machte.

23. April 2018

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